30.09.2012 Aufrufe

Baureglement - Seeberg

Baureglement - Seeberg

Baureglement - Seeberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

27<br />

V Dachausbau, Dachgestaltung<br />

Art. 23<br />

1. Gebäude mit<br />

1<br />

Der Einbau von Wohn- und Arbeitsräumen im Dach-<br />

Dachraum raum ist in allen Zonen über der ganzen Grundrissfläche<br />

a) Dachausbau höchstens zweigeschossig zulässig<br />

2 Die feuerpolizeilichen und gesundheitspolizeilichen<br />

Vorschriften (Art. 62 ff der BauV) sind einzuhalten.<br />

Art. 24<br />

b) Dachgestaltung 1 Als Dachformen für Hauptbauten sind Satteldächer<br />

(eventuell mit Gehrschild und/oder Kreuzfirst) sowie<br />

Mansard-, Walm- und Zeltdächer erlaubt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!