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Baureglement - Seeberg

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1. Wohnzone W2<br />

II Bauzonen<br />

Art. 31<br />

33<br />

1 Die Wohnzone W2 ist für das ruhige Wohnen<br />

bestimmt. Ausser Wohnbauten und den erforderlichen<br />

öffentlichen Einrichtungen sind hier nur die für den<br />

täglichen Lebensbedarf der Quartierbewohner<br />

notwendigen Ladengeschäfte sowie baulich und<br />

betrieblich nicht störende Kleingewerbe (Coiffeur, Atelier,<br />

Praxis etc.) gestattet. (Bauten, deren<br />

Bruttogeschossfläche zu mehr als ½ dem Gewerbe<br />

dienen, gelten als Gewerbebauten.)<br />

Art. 32<br />

1<br />

2. Wohn-/<br />

Die Wohn-/Gewerbezone WG2 ist eine gemischte Zo-<br />

Gewerbezone ne für Wohn-, Gewerbe- und Bürobauten.<br />

WG2 Gewerbe, die das gesunde Wohnen wesentlich<br />

beeinträchtigen, insbesondere zu höheren als den nach<br />

Lärmschutzverordnung und Luftreinhalteverordnung<br />

zulässigen Immissionen führen würden, sind nicht<br />

zugelassen.<br />

3. Dorfzone D2<br />

Art. 33<br />

1 Die Dorfzone D2 umfasst Dorfkerne in denen<br />

vielfältigste Nutzungen erlaubt sind.<br />

Zugelassen sind Laden-, Büro-, Gewerbe- und<br />

Wohnbauten.<br />

Bauten, die gestalterisch oder nutzungsmässig den<br />

Charakter der Dorfzone D2 beeinträchtigen, sind<br />

untersagt.<br />

2 Neu-, An-, Neben und Umbauten haben die Ordnungsprinzipien<br />

der wertvollen traditionellen Bauweise zu<br />

berücksichtigen. Hiezu gehören insbesondere:<br />

a) Stellung der Bauten (Standort, Firstrichtung,<br />

Orientierung der Hauptfassaden, Bezug zum<br />

Strassenraum). Die Bauten sind derart ins natürliche<br />

Terrain einzufügen, dass keine unnatürlichen<br />

Terrainanpassungen notwendig werden.<br />

b) Dimensionen der Baukörper (Bauvolumen, Bauhöhe,<br />

Proportionen)

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