30.09.2012 Aufrufe

Baureglement - Seeberg

Baureglement - Seeberg

Baureglement - Seeberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

18<br />

Mehrlängenzuschlag für Gebäudeteile I + IV<br />

Fläche A = Fläche B (nördlicher Abstand)<br />

Fläche C1 + C2 = Fläche D (südlicher Abstand)<br />

- Die Abstandslinie verläuft parallel zu der massgebenden<br />

Parzellengrenze.<br />

- Die Fläche B darf max. so gross wie die Fläche A sein.<br />

- Die Flächen C1 + C2 dürfen zusammen maximal gleich<br />

gross sein wie die Fläche D.<br />

- Der grosse Grenzabstand wird von der mittleren<br />

Abstandslinie aus gemessen (rechtwinklig zur Fassade)<br />

und aus der Gesamtlänge des Gebäudes (30 m)<br />

errechnet.<br />

- Der Gebäudeteil A könnte an sich noch näher an die<br />

südliche Grundstückgrenze herangerückt werden,<br />

nämlich bis zum kleinen Grenzabstand, (inkl. allfälliger<br />

Mehrlängen- oder Mehrbreitenzuschläge), doch müsste<br />

in diesem Falle zur Kompensation die Südfassade des<br />

östlichen Gebäudeteils weiter von der Grenze<br />

zurückgenommen werden.<br />

Art. 15<br />

1<br />

b) An- und Für An- und Nebenbauten, die nicht für den dauernden<br />

Nebenbauten Aufenthalt von Menschen oder Tieren bestimmt sind,<br />

genügt allseitig ein Grenzabstand von 2 m, sofern die<br />

Gebäudehöhe dieser Bauten im Baugebiet 3 m, in der<br />

Landwirtschaftszone 4 m und ihre Grundfläche im<br />

Baugebiet 40 m2, in der Landwirtschaftszone 60 m2,<br />

nicht übersteigen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!