30.09.2012 Aufrufe

Baureglement - Seeberg

Baureglement - Seeberg

Baureglement - Seeberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

2. Dachaufbauten<br />

29<br />

Die Dacheindeckung hat zusammen mit der<br />

bestehenden Umgebung eine gute Gesamtwirkung<br />

(nach Art. 8 BR) zu ergeben und darf nicht blenden.<br />

Art. 25<br />

1 Dachaufbauten (Lukarnen, Schleppgauben,<br />

Dachflächenfenster, Firstreiter und Glasziegeleinsätze)<br />

sowie überdeckte Dacheinschnitte haben eine ruhige<br />

Gesamtwirkung der Dachflächen zu gewährleisten (Art. 8<br />

BR).<br />

2 Pro Dachseite ist nur eine Dachaufbauart zugelassen.<br />

(Dachflächenfenster, Glasziegeleinsätze sowie<br />

Firstreiter, Quergiebel, Kreuzfirst sind von dieser<br />

Regelung ausgenommen).<br />

Im zweiten Dachgeschoss sind nur Dachflächenfenster<br />

und Glasziegeleinsätze sowie Firstreiter zugelassen.<br />

3 Dachaufbauten (Firstreiter sind von dieser Regelung<br />

ausgenommen) dürfen zusammen nicht mehr als 1/2 der<br />

Fassadenlänge des obersten Geschosses aufweisen<br />

und haben mindestens einen Abstand von 90 cm zu<br />

First, Ort und Traufe aufzuweisen.<br />

Die bewilligungsfreien Dachflächenfenster nach Art. 5,<br />

Abs. 1c BewD werden bei der Ermittlung der zulässigen<br />

Gesamtlänge von Dachaufbauten nicht angerechnet.<br />

Bei Glasflächen von Wintergärten sowie bei Glasziegeleinsätzen<br />

entfällt der Minimalabstand zu Ort und Traufe.<br />

Dachaufbauten müssen in der Regel dasselbe<br />

Bedachungsmaterial und dieselbe Neigung aufweisen<br />

wie das Hauptdach.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!