Die Durchführung der beruflichen Vorsorge - VEBA Consulting AG
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des selben Kollektivs (Personengruppe)<br />
gleich behandelt werden müssen. Unzulässig<br />
ist jede Bevorzugung o<strong>der</strong> Diskriminierung<br />
von bestimmten Personen<br />
aufgrund von subjektiven Kriterien.<br />
Planmässigkeit<br />
Das Prinzip <strong>der</strong> Planmässigkeit schliesst<br />
die Ausrichtung von Leistungen, die<br />
nicht im Reglement vorgesehen sind,<br />
aus. Das Reglement muss namentlich<br />
die Art <strong>der</strong> <strong>Vorsorge</strong>leistungen, <strong>der</strong>en<br />
Finanzierung und das Leistungsziel<br />
festlegen. Der Versicherte soll das<br />
Niveau seiner zukünftigen Leistungen<br />
– unter Anwendung sachgerechter Annahmen<br />
– zum Voraus kennen wie auch<br />
die zu <strong>der</strong>en Finanzierung nötigen Beitragssätze.<br />
<strong>Die</strong> Planmässigkeit gilt nicht für patronale<br />
Wohlfahrtsfonds, die nur Ermessensleistungen<br />
ausrichten, sowie für<br />
Finanzierungsstiftungen.<br />
Versicherungsprinzip<br />
Nach dem Versicherungsprinzip müssen<br />
die Risiken Tod und Invalidität nach<br />
versicherungstechnischen Grundsätzen<br />
abgesichert sein. Der Grundsatz ist eingehalten,<br />
wenn mindestens Prozent<br />
aller Beiträge zur Finanzierung <strong>der</strong> Risikoleistungen<br />
bestimmt sind. Massgebend<br />
für die Berechnung ist die Gesamtheit<br />
<strong>der</strong> Beiträge für alle Kollektive und<br />
Pläne eines angeschlossenen Arbeitgebers<br />
in einer <strong>Vorsorge</strong>einrichtung.<br />
Mindestalter für den Altersrücktritt<br />
<strong>Die</strong> Reglemente können einen Altersrücktritt<br />
frühestens ab dem vollendeten<br />
. Altersjahr vorsehen. Ein früheres<br />
Rücktrittsalter ist in gesetzlich definierten<br />
Anwendungsfällen möglich (z.B.<br />
betriebliche Restrukturierung).<br />
ASA SVV <strong>Die</strong> berufliche <strong>Vorsorge</strong> im Überblick<br />
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