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Die Durchführung der beruflichen Vorsorge - VEBA Consulting AG

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des selben Kollektivs (Personengruppe)<br />

gleich behandelt werden müssen. Unzulässig<br />

ist jede Bevorzugung o<strong>der</strong> Diskriminierung<br />

von bestimmten Personen<br />

aufgrund von subjektiven Kriterien.<br />

Planmässigkeit<br />

Das Prinzip <strong>der</strong> Planmässigkeit schliesst<br />

die Ausrichtung von Leistungen, die<br />

nicht im Reglement vorgesehen sind,<br />

aus. Das Reglement muss namentlich<br />

die Art <strong>der</strong> <strong>Vorsorge</strong>leistungen, <strong>der</strong>en<br />

Finanzierung und das Leistungsziel<br />

festlegen. Der Versicherte soll das<br />

Niveau seiner zukünftigen Leistungen<br />

– unter Anwendung sachgerechter Annahmen<br />

– zum Voraus kennen wie auch<br />

die zu <strong>der</strong>en Finanzierung nötigen Beitragssätze.<br />

<strong>Die</strong> Planmässigkeit gilt nicht für patronale<br />

Wohlfahrtsfonds, die nur Ermessensleistungen<br />

ausrichten, sowie für<br />

Finanzierungsstiftungen.<br />

Versicherungsprinzip<br />

Nach dem Versicherungsprinzip müssen<br />

die Risiken Tod und Invalidität nach<br />

versicherungstechnischen Grundsätzen<br />

abgesichert sein. Der Grundsatz ist eingehalten,<br />

wenn mindestens Prozent<br />

aller Beiträge zur Finanzierung <strong>der</strong> Risikoleistungen<br />

bestimmt sind. Massgebend<br />

für die Berechnung ist die Gesamtheit<br />

<strong>der</strong> Beiträge für alle Kollektive und<br />

Pläne eines angeschlossenen Arbeitgebers<br />

in einer <strong>Vorsorge</strong>einrichtung.<br />

Mindestalter für den Altersrücktritt<br />

<strong>Die</strong> Reglemente können einen Altersrücktritt<br />

frühestens ab dem vollendeten<br />

. Altersjahr vorsehen. Ein früheres<br />

Rücktrittsalter ist in gesetzlich definierten<br />

Anwendungsfällen möglich (z.B.<br />

betriebliche Restrukturierung).<br />

ASA SVV <strong>Die</strong> berufliche <strong>Vorsorge</strong> im Überblick<br />

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