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Die Durchführung der beruflichen Vorsorge - VEBA Consulting AG

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Spezialfragen<br />

Wahl <strong>der</strong> Pensionskasse<br />

Das BVG verpflichtet jeden Arbeitgeber,<br />

für seine Belegschaft entwe<strong>der</strong> eine<br />

<strong>Vorsorge</strong>einrichtung zu gründen o<strong>der</strong><br />

sich einer solchen anzuschliessen. Für<br />

kleinere Unternehmungen lohnt sich<br />

die Gründung einer eigenen Firmenstiftung<br />

in <strong>der</strong> Regel nicht. Sie schliessen<br />

sich einer Sammelstiftung an. Einzelne<br />

Berufsverbände haben Gemeinschafts-<br />

<strong>Vorsorge</strong>einrichtungen gegründet, welche<br />

die Mitglie<strong>der</strong> des betreffenden<br />

Verbandes und ihre Mitarbeiter versichern.<br />

Bei <strong>der</strong> Wahl <strong>der</strong> <strong>Vorsorge</strong>einrichtung<br />

haben die Arbeitnehmer ein Mitbestimmungsrecht.<br />

Wenn <strong>der</strong> Entscheid getroffen<br />

ist, so ist dieser für die gesamte<br />

Belegschaft verbindlich. <strong>Die</strong> berufliche<br />

<strong>Vorsorge</strong> ist nach dem Willen des Gesetzes<br />

betrieblich o<strong>der</strong> verbandlich organisiert<br />

und lässt kein freies Wahlrecht<br />

<strong>der</strong> Arbeitnehmer zu.<br />

ASA SVV <strong>Die</strong> berufliche <strong>Vorsorge</strong> im Überblick

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