Die Durchführung der beruflichen Vorsorge - VEBA Consulting AG
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Spezialfragen<br />
Wahl <strong>der</strong> Pensionskasse<br />
Das BVG verpflichtet jeden Arbeitgeber,<br />
für seine Belegschaft entwe<strong>der</strong> eine<br />
<strong>Vorsorge</strong>einrichtung zu gründen o<strong>der</strong><br />
sich einer solchen anzuschliessen. Für<br />
kleinere Unternehmungen lohnt sich<br />
die Gründung einer eigenen Firmenstiftung<br />
in <strong>der</strong> Regel nicht. Sie schliessen<br />
sich einer Sammelstiftung an. Einzelne<br />
Berufsverbände haben Gemeinschafts-<br />
<strong>Vorsorge</strong>einrichtungen gegründet, welche<br />
die Mitglie<strong>der</strong> des betreffenden<br />
Verbandes und ihre Mitarbeiter versichern.<br />
Bei <strong>der</strong> Wahl <strong>der</strong> <strong>Vorsorge</strong>einrichtung<br />
haben die Arbeitnehmer ein Mitbestimmungsrecht.<br />
Wenn <strong>der</strong> Entscheid getroffen<br />
ist, so ist dieser für die gesamte<br />
Belegschaft verbindlich. <strong>Die</strong> berufliche<br />
<strong>Vorsorge</strong> ist nach dem Willen des Gesetzes<br />
betrieblich o<strong>der</strong> verbandlich organisiert<br />
und lässt kein freies Wahlrecht<br />
<strong>der</strong> Arbeitnehmer zu.<br />
ASA SVV <strong>Die</strong> berufliche <strong>Vorsorge</strong> im Überblick