Die Durchführung der beruflichen Vorsorge - VEBA Consulting AG
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lensteuer. Steuerschuldnerin ist die<br />
<strong>Vorsorge</strong>einrichtung. <strong>Die</strong> Steuer kann<br />
vom Versicherten unter gewissen Voraussetzungen<br />
zurückgefor<strong>der</strong>t werden,<br />
wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen<br />
zwischen <strong>der</strong> Schweiz und dem<br />
Ansässigkeitsstaat des Versicherten<br />
besteht. Werden Renten ins Ausland<br />
ausgerichtet, unterliegen dieselben nur<br />
<strong>der</strong> Quellensteuer, falls kein Doppelbesteuerungsabkommen<br />
mit dem Domizilstaat<br />
besteht.<br />
Vor ihrer Fälligkeit sind <strong>Vorsorge</strong>ansprüche<br />
von den direkten Steuern des<br />
Bundes, <strong>der</strong> Kantone und <strong>der</strong> Gemeinden<br />
befreit. <strong>Die</strong> Fälligkeit von Leistungen<br />
aus <strong>der</strong> <strong>beruflichen</strong> <strong>Vorsorge</strong> sowie<br />
aus Freizügigkeitseinrichtungen richtet<br />
sich grundsätzlich nach den entsprechenden<br />
reglementarischen und gesetzlichen<br />
Bestimmungen.<br />
Einkäufe<br />
<strong>Vorsorge</strong>einrichtungen können in ihrem<br />
Reglement vorsehen, dass die versicherten<br />
Personen sich in die vollen reg-<br />
lementarischen Leistungen Einkaufen<br />
können. Einkaufsregelungen, welche<br />
die Kürzung beim Vorbezug <strong>der</strong> Altersleistung<br />
ganz o<strong>der</strong> teilweise ausglei-<br />
chen, sind ebenfalls zulässig. In diesen<br />
Fällen muss die reglementarische<br />
Grundlage allerdings vorsehen, dass<br />
bei einem Verzicht auf den vorzeitigen<br />
Altersrücktritt das reglementarische<br />
Leistungsziel höchstens um fünf Prozent<br />
überschritten werden darf.<br />
Der reglementarisch versicherbare<br />
Lohn <strong>der</strong> Arbeitnehmer und das versicherbare<br />
Einkommen <strong>der</strong> Selbstständigerwerbenden<br />
ist auf das Zehnfache<br />
des oberen gesetzlichen Grenzbetrages<br />
beschränkt und betrifft alle <strong>Vorsorge</strong>verhältnisse<br />
<strong>der</strong> betreffenden Person<br />
zusammen (maximal anrechenbarer<br />
BVG-Lohn 200 : 9 0 Franken).<br />
Für Personen, die im Zeitpunkt des Einkaufes<br />
noch nie einer <strong>Vorsorge</strong>einrichtung<br />
angehört haben, gelten beson<strong>der</strong>e<br />
Regelungen. Besteht eine gebundene<br />
Selbstvorsorge, wird <strong>der</strong>jenige Teil des<br />
Guthabens an die Einkaufssumme angerechnet,<br />
<strong>der</strong> über die Summe hinausgeht,<br />
die solche Personen in die Säule<br />
a (gebundene Selbstvorsorge) hätten<br />
einzahlen können, wenn sie während<br />
dieser Jahre auch in <strong>der</strong> zweiten Säule<br />
versichert gewesen wären.<br />
ASA SVV <strong>Die</strong> berufliche <strong>Vorsorge</strong> im Überblick