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Die Durchführung der beruflichen Vorsorge - VEBA Consulting AG

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sischen IV (in <strong>der</strong> Regel nach einem<br />

Jahr) auch Anspruch auf Leistungen aus<br />

dem BVG. Für die Leistungslücke zwischen<br />

dem Ende <strong>der</strong> gesetzlichen Lohnfortzahlungspflicht<br />

und dem Beginn<br />

<strong>der</strong> IV- und BVG-Leistungen kann eine<br />

betriebliche Krankentaggeldversicherung<br />

abgeschlossen werden. <strong>Die</strong> <strong>Vorsorge</strong>einrichtung<br />

kann den Anspruch<br />

auf die BVG-Invalidenleistungen bis<br />

zur Erschöpfung des Taggeldanspruchs<br />

aufschieben, wenn <strong>der</strong> Versicherte anstelle<br />

des vollen Lohns Taggel<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Krankenversicherung erhält, die mindestens<br />

0 Prozent des entgangenen<br />

Lohns betragen und die Taggeldversicherung<br />

mindestens zur Hälfte durch<br />

den Arbeitgeber finanziert wurde.<br />

Ist die Invalidität unfallbedingt und ist<br />

<strong>der</strong> Unfallversicherer nach UVG leistungspflichtig,<br />

sind die BVG-Leistungen<br />

auf das gesetzliche Minimum beschränkt.<br />

Zudem besteht nur Anspruch<br />

auf Leistungen, sofern sie zusammen<br />

mit den an<strong>der</strong>en anrechenbaren Leistungen<br />

90 Prozent des mutmasslich<br />

entgangenen Verdienstes nicht übersteigen.<br />

Leistungsverweigerungen o<strong>der</strong><br />

Kürzungen durch den Unfallversicherer<br />

infolge schuldhaften Herbeiführens des<br />

ASA SVV <strong>Die</strong> berufliche <strong>Vorsorge</strong> im Überblick<br />

versicherten Ereignisses müssen durch<br />

die <strong>Vorsorge</strong>einrichtung nicht ausgeglichen<br />

werden.<br />

Stirbt ein Versicherter infolge Krankheit,<br />

werden sowohl Leistungen aus <strong>der</strong> AHV<br />

als auch aus dem BVG fällig. Liegt eine<br />

Überversicherung vor (<strong>Vorsorge</strong>leistungen<br />

von mehr als 100 % des mutmasslich<br />

entgangenen Lohnes), können die<br />

BVG-Leistungen gekürzt werden.<br />

Leistet im Todesfall eines Versicherten<br />

<strong>der</strong> Unfallversicherer, sind die BVG-<br />

Leistungen auf das gesetzliche Minimum<br />

begrenzt. Anspruch auf diese<br />

Leistungen besteht nur, soweit sie zusammen<br />

mit den an<strong>der</strong>en anrechenbaren<br />

Hinterlassenenleistungen 90<br />

Prozent des mutmasslich entgangenen<br />

Verdienstes nicht übersteigen.

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