Die Durchführung der beruflichen Vorsorge - VEBA Consulting AG
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Information und Transparenz<br />
bei Sammelstiftungen<br />
<strong>Die</strong> berufliche <strong>Vorsorge</strong> ist komplex und<br />
für den einzelnen Versicherten schwer<br />
durchschaubar. <strong>Die</strong> <strong>Vorsorge</strong>einrichtungen<br />
sind deshalb verpflichtet, ihren<br />
Versicherten genügend Informationen<br />
zu liefern. Im Falle einer Sammelstiftung<br />
o<strong>der</strong> einer firmeneigenen Stiftung<br />
ist dies die Aufgabe des paritätischen<br />
Firmenorgans, allenfalls in Zusammenarbeit<br />
mit <strong>der</strong> involvierten Lebensversicherungs-Gesellschaft.<br />
In <strong>der</strong> Praxis ist <strong>der</strong> wichtigste Punkt die<br />
Verpflichtung, dem einzelnen Versicherten<br />
jedes Jahr einen persönlichen Ausweis<br />
zukommen zu lassen, <strong>der</strong> die Bestimmungen<br />
des <strong>Vorsorge</strong>reglements<br />
ziffernmässig konkretisiert. Das BVG<br />
verpflichtet die <strong>Vorsorge</strong>einrichtungen,<br />
ihre Versicherten jährlich zu informieren<br />
über die Leistungsansprüche, den<br />
koordinierten Lohn, den Beitragssatz<br />
und das Altersguthaben. Zusätzlich<br />
haben die Versicherten Anspruch auf<br />
Information über die Organisation und<br />
Finanzierung ihrer Pensionskasse sowie<br />
über die Mitglie<strong>der</strong> des paritätischen<br />
Organs.<br />
ASA SVV <strong>Die</strong> berufliche <strong>Vorsorge</strong> im Überblick<br />
Auf Verlangen hin ist den Versicherten<br />
zudem die Jahresrechnung und <strong>der</strong> Jahresbericht<br />
auszuhändigen.<br />
Falls eine <strong>Vorsorge</strong>einrichtung ihre<br />
reglementarischen Verpflichtungen ganz<br />
o<strong>der</strong> teilweise bei einer Lebensversicherungs-Gesellschaft<br />
rückdeckt, ist<br />
<strong>der</strong> Versicherer verpflichtet, das Kollektiv-Versicherungsgeschäft<br />
separat zu<br />
betreiben und auszuweisen. Allfällige<br />
Überschüsse müssen nach einer gesetzlich<br />
festgelegten Regel (Legal Quote)<br />
ausgeschüttet werden (➝ Seite 1).<br />
Sammelstiftungen haben dem paritätischen<br />
Firmenorgan auf Anfrage<br />
hin über die Beitragsausstände des<br />
Arbeitgebers Auskunft zu geben.