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Die Durchführung der beruflichen Vorsorge - VEBA Consulting AG

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Information und Transparenz<br />

bei Sammelstiftungen<br />

<strong>Die</strong> berufliche <strong>Vorsorge</strong> ist komplex und<br />

für den einzelnen Versicherten schwer<br />

durchschaubar. <strong>Die</strong> <strong>Vorsorge</strong>einrichtungen<br />

sind deshalb verpflichtet, ihren<br />

Versicherten genügend Informationen<br />

zu liefern. Im Falle einer Sammelstiftung<br />

o<strong>der</strong> einer firmeneigenen Stiftung<br />

ist dies die Aufgabe des paritätischen<br />

Firmenorgans, allenfalls in Zusammenarbeit<br />

mit <strong>der</strong> involvierten Lebensversicherungs-Gesellschaft.<br />

In <strong>der</strong> Praxis ist <strong>der</strong> wichtigste Punkt die<br />

Verpflichtung, dem einzelnen Versicherten<br />

jedes Jahr einen persönlichen Ausweis<br />

zukommen zu lassen, <strong>der</strong> die Bestimmungen<br />

des <strong>Vorsorge</strong>reglements<br />

ziffernmässig konkretisiert. Das BVG<br />

verpflichtet die <strong>Vorsorge</strong>einrichtungen,<br />

ihre Versicherten jährlich zu informieren<br />

über die Leistungsansprüche, den<br />

koordinierten Lohn, den Beitragssatz<br />

und das Altersguthaben. Zusätzlich<br />

haben die Versicherten Anspruch auf<br />

Information über die Organisation und<br />

Finanzierung ihrer Pensionskasse sowie<br />

über die Mitglie<strong>der</strong> des paritätischen<br />

Organs.<br />

ASA SVV <strong>Die</strong> berufliche <strong>Vorsorge</strong> im Überblick<br />

Auf Verlangen hin ist den Versicherten<br />

zudem die Jahresrechnung und <strong>der</strong> Jahresbericht<br />

auszuhändigen.<br />

Falls eine <strong>Vorsorge</strong>einrichtung ihre<br />

reglementarischen Verpflichtungen ganz<br />

o<strong>der</strong> teilweise bei einer Lebensversicherungs-Gesellschaft<br />

rückdeckt, ist<br />

<strong>der</strong> Versicherer verpflichtet, das Kollektiv-Versicherungsgeschäft<br />

separat zu<br />

betreiben und auszuweisen. Allfällige<br />

Überschüsse müssen nach einer gesetzlich<br />

festgelegten Regel (Legal Quote)<br />

ausgeschüttet werden (➝ Seite 1).<br />

Sammelstiftungen haben dem paritätischen<br />

Firmenorgan auf Anfrage<br />

hin über die Beitragsausstände des<br />

Arbeitgebers Auskunft zu geben.

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