Die Durchführung der beruflichen Vorsorge - VEBA Consulting AG
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<strong>Die</strong> obligatorische wie die überobligatorische<br />
<strong>Vorsorge</strong> stehen dafür zur Verfügung,<br />
einschliesslich <strong>der</strong> Mittel aus<br />
Freizügigkeitspolicen und -konten.<br />
Der Versicherte kann seine <strong>Vorsorge</strong>mittel<br />
auf zwei verschiedene Arten zur<br />
Finanzierung von Wohneigentum einsetzen.<br />
Er kann entwe<strong>der</strong> einen Teil<br />
seiner Freizügigkeitsleistung vorzeitig<br />
beziehen («Vorbezugsmodell») o<strong>der</strong><br />
seine künftigen <strong>Vorsorge</strong>leistungen als<br />
zusätzliche Sicherheit an ein Geldinstitut,<br />
das ihm ein Hypothekardarlehen<br />
gewährt, verpfänden («Verpfändungsmodell»).<br />
In <strong>der</strong> Praxis ist <strong>der</strong> Vorbezug<br />
wichtiger. Damit verschafft sich <strong>der</strong> Versicherte<br />
zusätzliches Eigenkapital. <strong>Die</strong><br />
Einzelheiten, insbeson<strong>der</strong>e die Höhe<br />
des zur Verfügung stehenden Betrages,<br />
sind aus dem <strong>Vorsorge</strong>reglement und<br />
dem persönlichen Ausweis ersichtlich.<br />
Auch wenn die vorbezogenen Mittel<br />
aus <strong>der</strong> <strong>Vorsorge</strong>einrichtung herausgelöst<br />
werden, bleibt ihre Verwendung an<br />
den <strong>Vorsorge</strong>zweck gebunden. Der Vorbezug<br />
(wie übrigens auch die Verpfändung)<br />
ist deshalb auf die folgenden<br />
Zwecke beschränkt:<br />
• Erwerb o<strong>der</strong> Erstellung von Wohneigentum.<br />
<strong>Die</strong>ses kann im Alleineigentum<br />
o<strong>der</strong> im Miteigentum (z.B. Stockwerkeigentum)<br />
des Versicherten stehen.<br />
Möglich ist auch Gesamteigentum<br />
des Versicherten zusammen mit<br />
seinem Ehepartner.<br />
• Wertvermehrende Investitionen an<br />
bereits vorhandenem Wohneigentum.<br />
• Vorgeschriebene o<strong>der</strong> freiwillige<br />
Amortisation von Hypothekardarlehen.<br />
• Erwerb von Anteilscheinen von Wohnbaugenossenschaften<br />
o<strong>der</strong> ähnliche<br />
Beteiligungen.<br />
Voraussetzung ist, dass das Wohneigentum<br />
dem eigenen Bedarf dient. Eigenbedarf<br />
liegt vor, wenn das Objekt<br />
vom Versicherten selbst an seinem<br />
Wohnsitz o<strong>der</strong> Aufenthaltsort im In-<br />
o<strong>der</strong> Ausland genutzt wird. Fällt <strong>der</strong> Eigenbedarf<br />
dauernd weg, muss <strong>der</strong> Vorbezug<br />
zurückerstattet werden. <strong>Die</strong> Finanzierung<br />
von Ferien- o<strong>der</strong> Zweitwohnungen<br />
sowie die Finanzierung des gewöhnlichen<br />
Unterhalts des Wohneigentums<br />
o<strong>der</strong> die Bezahlung von Hypothekarzinsen<br />
ist ausgeschlossen. Der Versicherte<br />
kann einen Vorbezug nur alle<br />
ASA SVV <strong>Die</strong> berufliche <strong>Vorsorge</strong> im Überblick<br />
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