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Die Durchführung der beruflichen Vorsorge - VEBA Consulting AG

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<strong>Die</strong> obligatorische wie die überobligatorische<br />

<strong>Vorsorge</strong> stehen dafür zur Verfügung,<br />

einschliesslich <strong>der</strong> Mittel aus<br />

Freizügigkeitspolicen und -konten.<br />

Der Versicherte kann seine <strong>Vorsorge</strong>mittel<br />

auf zwei verschiedene Arten zur<br />

Finanzierung von Wohneigentum einsetzen.<br />

Er kann entwe<strong>der</strong> einen Teil<br />

seiner Freizügigkeitsleistung vorzeitig<br />

beziehen («Vorbezugsmodell») o<strong>der</strong><br />

seine künftigen <strong>Vorsorge</strong>leistungen als<br />

zusätzliche Sicherheit an ein Geldinstitut,<br />

das ihm ein Hypothekardarlehen<br />

gewährt, verpfänden («Verpfändungsmodell»).<br />

In <strong>der</strong> Praxis ist <strong>der</strong> Vorbezug<br />

wichtiger. Damit verschafft sich <strong>der</strong> Versicherte<br />

zusätzliches Eigenkapital. <strong>Die</strong><br />

Einzelheiten, insbeson<strong>der</strong>e die Höhe<br />

des zur Verfügung stehenden Betrages,<br />

sind aus dem <strong>Vorsorge</strong>reglement und<br />

dem persönlichen Ausweis ersichtlich.<br />

Auch wenn die vorbezogenen Mittel<br />

aus <strong>der</strong> <strong>Vorsorge</strong>einrichtung herausgelöst<br />

werden, bleibt ihre Verwendung an<br />

den <strong>Vorsorge</strong>zweck gebunden. Der Vorbezug<br />

(wie übrigens auch die Verpfändung)<br />

ist deshalb auf die folgenden<br />

Zwecke beschränkt:<br />

• Erwerb o<strong>der</strong> Erstellung von Wohneigentum.<br />

<strong>Die</strong>ses kann im Alleineigentum<br />

o<strong>der</strong> im Miteigentum (z.B. Stockwerkeigentum)<br />

des Versicherten stehen.<br />

Möglich ist auch Gesamteigentum<br />

des Versicherten zusammen mit<br />

seinem Ehepartner.<br />

• Wertvermehrende Investitionen an<br />

bereits vorhandenem Wohneigentum.<br />

• Vorgeschriebene o<strong>der</strong> freiwillige<br />

Amortisation von Hypothekardarlehen.<br />

• Erwerb von Anteilscheinen von Wohnbaugenossenschaften<br />

o<strong>der</strong> ähnliche<br />

Beteiligungen.<br />

Voraussetzung ist, dass das Wohneigentum<br />

dem eigenen Bedarf dient. Eigenbedarf<br />

liegt vor, wenn das Objekt<br />

vom Versicherten selbst an seinem<br />

Wohnsitz o<strong>der</strong> Aufenthaltsort im In-<br />

o<strong>der</strong> Ausland genutzt wird. Fällt <strong>der</strong> Eigenbedarf<br />

dauernd weg, muss <strong>der</strong> Vorbezug<br />

zurückerstattet werden. <strong>Die</strong> Finanzierung<br />

von Ferien- o<strong>der</strong> Zweitwohnungen<br />

sowie die Finanzierung des gewöhnlichen<br />

Unterhalts des Wohneigentums<br />

o<strong>der</strong> die Bezahlung von Hypothekarzinsen<br />

ist ausgeschlossen. Der Versicherte<br />

kann einen Vorbezug nur alle<br />

ASA SVV <strong>Die</strong> berufliche <strong>Vorsorge</strong> im Überblick<br />

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