Die Durchführung der beruflichen Vorsorge - VEBA Consulting AG
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Begünstigung<br />
Begünstigung ist die Bezeichnung <strong>der</strong>jenigen<br />
Person, die beim Tod des Versicherten<br />
Anspruch auf die <strong>Vorsorge</strong>leistungen<br />
(Hinterlassenenrente und gegebenenfalls<br />
Todesfallkapital) haben.<br />
<strong>Die</strong> begünstigten Personen haben ein<br />
direktes For<strong>der</strong>ungsrecht gegenüber<br />
<strong>der</strong> <strong>Vorsorge</strong>einrichtung. Hinterlassenleistungen<br />
aus <strong>der</strong> obligatorischen und<br />
weitergehenden <strong>beruflichen</strong> <strong>Vorsorge</strong><br />
sowie von Freizügigkeitseinrichtungen<br />
unterstehen nicht dem Erbrecht. Sie fallen<br />
nicht in die Erbmasse und unterliegen<br />
nicht <strong>der</strong> erbrechtlichen Herabsetzung.<br />
Der Pflichtteilsschutz entfällt.<br />
Der Versicherte kann eine Begünstigungserklärung<br />
nur abgeben, soweit<br />
das BVG keine zwingende Begünstigungsregelung<br />
enthält. Sieht das Reglement<br />
dies vor, kommen als begünstigte<br />
Personen in Frage:<br />
• <strong>der</strong> überlebende Ehegatte und Personen,<br />
die vom Versicherten in erheblichem<br />
Masse unterstützt worden<br />
sind, o<strong>der</strong> die Person, die mit diesem<br />
in den letzten fünf Jahren bis zu seinem<br />
Tod ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft<br />
geführt hat o<strong>der</strong><br />
die für den Unterhalt eines o<strong>der</strong> meh-<br />
rerer gemeinsamer Kin<strong>der</strong> aufkommen<br />
muss;<br />
• beim Fehlen solcher Personen die<br />
Kin<strong>der</strong> des Verstorbenen, welche<br />
keinen Anspruch auf Waisenrenten<br />
haben sowie die Eltern o<strong>der</strong> die Geschwister;<br />
• beim Fehlen <strong>der</strong> erwähnten Personen<br />
die übrigen gesetzlichen Erben.<br />
Zwingend und nicht wegzubedingen ist<br />
<strong>der</strong> Anspruch des geschiedenen Ehegatten<br />
sowie <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>, welche Anspruch<br />
auf Waisenrenten haben.<br />
<strong>Die</strong> Fragen, die sich bei einer Begünstigungserklärung<br />
durch den Versicherten<br />
stellen, sind vielschichtig. Eine Beratung<br />
durch das paritätische Firmenorgan<br />
ist in jedem Fall zu empfehlen.<br />
ASA SVV <strong>Die</strong> berufliche <strong>Vorsorge</strong> im Überblick