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Die Durchführung der beruflichen Vorsorge - VEBA Consulting AG

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Begünstigung<br />

Begünstigung ist die Bezeichnung <strong>der</strong>jenigen<br />

Person, die beim Tod des Versicherten<br />

Anspruch auf die <strong>Vorsorge</strong>leistungen<br />

(Hinterlassenenrente und gegebenenfalls<br />

Todesfallkapital) haben.<br />

<strong>Die</strong> begünstigten Personen haben ein<br />

direktes For<strong>der</strong>ungsrecht gegenüber<br />

<strong>der</strong> <strong>Vorsorge</strong>einrichtung. Hinterlassenleistungen<br />

aus <strong>der</strong> obligatorischen und<br />

weitergehenden <strong>beruflichen</strong> <strong>Vorsorge</strong><br />

sowie von Freizügigkeitseinrichtungen<br />

unterstehen nicht dem Erbrecht. Sie fallen<br />

nicht in die Erbmasse und unterliegen<br />

nicht <strong>der</strong> erbrechtlichen Herabsetzung.<br />

Der Pflichtteilsschutz entfällt.<br />

Der Versicherte kann eine Begünstigungserklärung<br />

nur abgeben, soweit<br />

das BVG keine zwingende Begünstigungsregelung<br />

enthält. Sieht das Reglement<br />

dies vor, kommen als begünstigte<br />

Personen in Frage:<br />

• <strong>der</strong> überlebende Ehegatte und Personen,<br />

die vom Versicherten in erheblichem<br />

Masse unterstützt worden<br />

sind, o<strong>der</strong> die Person, die mit diesem<br />

in den letzten fünf Jahren bis zu seinem<br />

Tod ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft<br />

geführt hat o<strong>der</strong><br />

die für den Unterhalt eines o<strong>der</strong> meh-<br />

rerer gemeinsamer Kin<strong>der</strong> aufkommen<br />

muss;<br />

• beim Fehlen solcher Personen die<br />

Kin<strong>der</strong> des Verstorbenen, welche<br />

keinen Anspruch auf Waisenrenten<br />

haben sowie die Eltern o<strong>der</strong> die Geschwister;<br />

• beim Fehlen <strong>der</strong> erwähnten Personen<br />

die übrigen gesetzlichen Erben.<br />

Zwingend und nicht wegzubedingen ist<br />

<strong>der</strong> Anspruch des geschiedenen Ehegatten<br />

sowie <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>, welche Anspruch<br />

auf Waisenrenten haben.<br />

<strong>Die</strong> Fragen, die sich bei einer Begünstigungserklärung<br />

durch den Versicherten<br />

stellen, sind vielschichtig. Eine Beratung<br />

durch das paritätische Firmenorgan<br />

ist in jedem Fall zu empfehlen.<br />

ASA SVV <strong>Die</strong> berufliche <strong>Vorsorge</strong> im Überblick

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