Die Durchführung der beruflichen Vorsorge - VEBA Consulting AG
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Aufsicht und Kontrolle<br />
<strong>Die</strong> oberste Verantwortung für die Tätigkeit<br />
<strong>der</strong> Personalvorsorge-Einrichtung,<br />
auch <strong>der</strong> Sammelstiftung, liegt beim<br />
Stiftungsrat. Dessen Mitglie<strong>der</strong> sowie<br />
alle mit <strong>der</strong> Verwaltung, Geschäftsführung<br />
o<strong>der</strong> Kontrolle betrauten Personen<br />
sind für ein allfälliges Fehlverhalten<br />
persönlich haftbar.<br />
Dem Stiftungsrat zur Seite stehen eine<br />
Kontrollstelle für die jährliche Prüfung<br />
<strong>der</strong> Geschäftsführung, des Rechnungswesens<br />
und <strong>der</strong> Vermögensanlage und<br />
ein Experte für berufliche <strong>Vorsorge</strong> zur<br />
Beurteilung des finanziellen Gleichgewichts.<br />
<strong>Die</strong>ser vergewissert sich periodisch,<br />
ob die <strong>Vorsorge</strong>einrichtung je<strong>der</strong>zeit<br />
Sicherheit dafür bietet, dass sie<br />
ihre Verpflichtungen erfüllen kann.<br />
Ebenfalls überprüft er, ob die reglementarischen<br />
Bestimmungen über die Leistungen<br />
und die Finanzierung den gesetzlichen<br />
Vorschriften entsprechen. <strong>Die</strong><br />
Anfor<strong>der</strong>ungen an die Kontrollstelle und<br />
den Experten sind gesetzlich geregelt.<br />
Der Stiftungsrat steht unter behördlicher<br />
Aufsicht. Je nach dem räumlichen<br />
Tätigkeitsbereich <strong>der</strong> Stiftung ist es<br />
eine kantonale Behörde, die wie<strong>der</strong>um<br />
<strong>der</strong> Oberaufsicht durch das Bundesamt<br />
für Sozialversicherung untersteht, o<strong>der</strong><br />
das Bundesamt direkt.<br />
<strong>Die</strong> Aufsichtsbehörde wacht darüber,<br />
dass die <strong>Vorsorge</strong>einrichtung die gesetzlichen<br />
Vorschriften einhält. Sie lässt<br />
sich jährlich die Geschäftsberichte <strong>der</strong><br />
<strong>Vorsorge</strong>einrichtungen vorlegen und<br />
stützt sich bei <strong>der</strong>en Beurteilung auf<br />
die Berichte <strong>der</strong> Kontrollstelle und des<br />
Experten. Wenn Schwierigkeiten auftreten<br />
sollten, interveniert die Aufsichtsbehörde<br />
und trifft die nötigen Massnahmen,<br />
um die Interessen <strong>der</strong> Versicherten<br />
zu wahren.<br />
ASA SVV <strong>Die</strong> berufliche <strong>Vorsorge</strong> im Überblick<br />
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