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Die Durchführung der beruflichen Vorsorge - VEBA Consulting AG

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Aufsicht und Kontrolle<br />

<strong>Die</strong> oberste Verantwortung für die Tätigkeit<br />

<strong>der</strong> Personalvorsorge-Einrichtung,<br />

auch <strong>der</strong> Sammelstiftung, liegt beim<br />

Stiftungsrat. Dessen Mitglie<strong>der</strong> sowie<br />

alle mit <strong>der</strong> Verwaltung, Geschäftsführung<br />

o<strong>der</strong> Kontrolle betrauten Personen<br />

sind für ein allfälliges Fehlverhalten<br />

persönlich haftbar.<br />

Dem Stiftungsrat zur Seite stehen eine<br />

Kontrollstelle für die jährliche Prüfung<br />

<strong>der</strong> Geschäftsführung, des Rechnungswesens<br />

und <strong>der</strong> Vermögensanlage und<br />

ein Experte für berufliche <strong>Vorsorge</strong> zur<br />

Beurteilung des finanziellen Gleichgewichts.<br />

<strong>Die</strong>ser vergewissert sich periodisch,<br />

ob die <strong>Vorsorge</strong>einrichtung je<strong>der</strong>zeit<br />

Sicherheit dafür bietet, dass sie<br />

ihre Verpflichtungen erfüllen kann.<br />

Ebenfalls überprüft er, ob die reglementarischen<br />

Bestimmungen über die Leistungen<br />

und die Finanzierung den gesetzlichen<br />

Vorschriften entsprechen. <strong>Die</strong><br />

Anfor<strong>der</strong>ungen an die Kontrollstelle und<br />

den Experten sind gesetzlich geregelt.<br />

Der Stiftungsrat steht unter behördlicher<br />

Aufsicht. Je nach dem räumlichen<br />

Tätigkeitsbereich <strong>der</strong> Stiftung ist es<br />

eine kantonale Behörde, die wie<strong>der</strong>um<br />

<strong>der</strong> Oberaufsicht durch das Bundesamt<br />

für Sozialversicherung untersteht, o<strong>der</strong><br />

das Bundesamt direkt.<br />

<strong>Die</strong> Aufsichtsbehörde wacht darüber,<br />

dass die <strong>Vorsorge</strong>einrichtung die gesetzlichen<br />

Vorschriften einhält. Sie lässt<br />

sich jährlich die Geschäftsberichte <strong>der</strong><br />

<strong>Vorsorge</strong>einrichtungen vorlegen und<br />

stützt sich bei <strong>der</strong>en Beurteilung auf<br />

die Berichte <strong>der</strong> Kontrollstelle und des<br />

Experten. Wenn Schwierigkeiten auftreten<br />

sollten, interveniert die Aufsichtsbehörde<br />

und trifft die nötigen Massnahmen,<br />

um die Interessen <strong>der</strong> Versicherten<br />

zu wahren.<br />

ASA SVV <strong>Die</strong> berufliche <strong>Vorsorge</strong> im Überblick<br />

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