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Die Durchführung der beruflichen Vorsorge - VEBA Consulting AG

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einem Zeitpunkt gewechselt, zu dem<br />

er bereits teilweise arbeitsunfähig war,<br />

ist die <strong>Vorsorge</strong>einrichtung vorleistungspflichtig,<br />

welcher er zuletzt angehört<br />

hat. <strong>Die</strong>se kann dann gegebenenfalls<br />

auf die definitiv leistungspflichtige<br />

Kasse Rückgriff nehmen.<br />

Hinterlassenenrenten<br />

Stirbt ein aktiver Versicherter o<strong>der</strong><br />

ein Bezüger von Altersrenten, so werden<br />

unter den gesetzlichen und reglementarischen<br />

Voraussetzungen Hinterlassenenrenten<br />

fällig. Anspruchsberechtigt<br />

sind die Witwe o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Witwer<br />

und die Waisen, allenfalls auch <strong>der</strong> geschiedene<br />

Ehepartner. <strong>Die</strong> <strong>Vorsorge</strong>einrichtungen<br />

haben die Möglichkeit,<br />

reglementarisch festzulegen, dass auch<br />

weitere Personen (unterstützte Personen,<br />

Lebenspartner o<strong>der</strong> -partnerin,<br />

Verwandte) in den Genuss <strong>der</strong> Rente<br />

kommen. Individuelle Begünstigungsregelungen<br />

sind bei Hinterlassenenrenten<br />

ausgeschlossen.<br />

Todesfallkapital<br />

Der <strong>Vorsorge</strong>einrichtung steht es frei,<br />

für den Todesfall zusätzlich zu den<br />

Hinterlassenenrenten noch eine Kapitalleistung<br />

zu versichern. Der Ver-<br />

sicherte kann innerhalb bestimmter<br />

steuerrechtlicher Grenzen und mit Zustimmung<br />

des paritätischen Organs<br />

wählen, wer bei seinem Ableben Anspruch<br />

auf das Todesfallkapital haben<br />

soll.<br />

<strong>Die</strong> Versicherungsleistung im Todesfall<br />

fällt nicht in den Nachlass des Verstorbenen,<br />

son<strong>der</strong>n kommt ohne Rücksicht<br />

auf erbrechtliche Bestimmungen direkt<br />

den Anspruchsberechtigten zugute.<br />

Wenn ein Versicherter von diesen Möglichkeiten<br />

Gebrauch machen will, kann<br />

er sich an das paritätische Firmenorgan<br />

wenden.<br />

ASA SVV <strong>Die</strong> berufliche <strong>Vorsorge</strong> im Überblick<br />

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