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Die Durchführung der beruflichen Vorsorge - VEBA Consulting AG

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auf ein Freizügigkeitskonto bei einer<br />

Freizügigkeitsstiftung einbezahlt. <strong>Die</strong><br />

beiden <strong>Vorsorge</strong>formen sind gleichwertig.<br />

Das Geld wird zinstragend angelegt<br />

und bleibt dem <strong>Vorsorge</strong>zweck<br />

erhalten. Wenn <strong>der</strong> Versicherte später<br />

wie<strong>der</strong> in eine <strong>Vorsorge</strong>einrichtung<br />

aufgenommen wird, muss die Freizügigkeitspolice<br />

o<strong>der</strong> das Freizügigkeitskonto<br />

aufgelöst und zum Einkauf verwendet<br />

werden. Altersleistungen von<br />

Freizügigkeitspolicen und -konten dürfen<br />

frühestens fünf Jahre vor und spätestens<br />

fünf Jahre nach Erreichen des<br />

Rentenalters nach Art. 1 Abs. 1 BVG<br />

ausbezahlt werden. Eine vorzeitige Barauszahlung<br />

ist möglich, wenn <strong>der</strong> Versicherte<br />

auswan<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> sich beruflich<br />

selbstständig macht.<br />

G<br />

Gemeinschaftseinrichtung<br />

<strong>Die</strong> berufliche <strong>Vorsorge</strong> kann betrieblich<br />

o<strong>der</strong> verbandlich organisiert sein.<br />

Einzelne Berufsverbände haben für ihre<br />

Mitglie<strong>der</strong> Gemeinschafts-<strong>Vorsorge</strong>einrichtungen<br />

(Stiftungen o<strong>der</strong> Genossenschaften)<br />

gegründet. An<strong>der</strong>s als bei<br />

den Sammelstiftungen besteht hier für<br />

alle angeschlossenen Betriebe ein einheitlicher<br />

<strong>Vorsorge</strong>plan, und das <strong>Vorsorge</strong>vermögen<br />

wird gemeinsam angelegt<br />

und verwaltet. <strong>Die</strong> verschiedenen<br />

Betriebe bilden deshalb eine Risikogemeinschaft.<br />

H<br />

Hinterlassenenrenten<br />

Hinterlassenenrenten sind diejenigen<br />

Renten, die beim Tod eines aktiven<br />

o<strong>der</strong> pensionierten Versicherten fällig<br />

werden (➝ Seite 2 ).<br />

I<br />

Invalidenrenten<br />

Ein Versicherter, <strong>der</strong> im Sinne <strong>der</strong> IV invalid<br />

ist, hat nach einem Jahr Wartefrist<br />

Anspruch auf eine Invalidenrente. Für<br />

jedes Kind eines Invaliden, das im Todesfall<br />

Anspruch auf eine Waisenrente<br />

hätte, wird zusätzlich eine Kin<strong>der</strong>rente<br />

bezahlt. Im Rahmen <strong>der</strong> Minimalvorschriften<br />

des BVG ist die Invalidenrente<br />

gleich hoch wie die voraussichtliche Altersrente,<br />

und sie wird bezahlt, solange<br />

<strong>der</strong> Versicherte lebt. <strong>Die</strong> Höhe <strong>der</strong> effek-<br />

ASA SVV <strong>Die</strong> berufliche <strong>Vorsorge</strong> im Überblick<br />

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