Die Durchführung der beruflichen Vorsorge - VEBA Consulting AG
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auf ein Freizügigkeitskonto bei einer<br />
Freizügigkeitsstiftung einbezahlt. <strong>Die</strong><br />
beiden <strong>Vorsorge</strong>formen sind gleichwertig.<br />
Das Geld wird zinstragend angelegt<br />
und bleibt dem <strong>Vorsorge</strong>zweck<br />
erhalten. Wenn <strong>der</strong> Versicherte später<br />
wie<strong>der</strong> in eine <strong>Vorsorge</strong>einrichtung<br />
aufgenommen wird, muss die Freizügigkeitspolice<br />
o<strong>der</strong> das Freizügigkeitskonto<br />
aufgelöst und zum Einkauf verwendet<br />
werden. Altersleistungen von<br />
Freizügigkeitspolicen und -konten dürfen<br />
frühestens fünf Jahre vor und spätestens<br />
fünf Jahre nach Erreichen des<br />
Rentenalters nach Art. 1 Abs. 1 BVG<br />
ausbezahlt werden. Eine vorzeitige Barauszahlung<br />
ist möglich, wenn <strong>der</strong> Versicherte<br />
auswan<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> sich beruflich<br />
selbstständig macht.<br />
G<br />
Gemeinschaftseinrichtung<br />
<strong>Die</strong> berufliche <strong>Vorsorge</strong> kann betrieblich<br />
o<strong>der</strong> verbandlich organisiert sein.<br />
Einzelne Berufsverbände haben für ihre<br />
Mitglie<strong>der</strong> Gemeinschafts-<strong>Vorsorge</strong>einrichtungen<br />
(Stiftungen o<strong>der</strong> Genossenschaften)<br />
gegründet. An<strong>der</strong>s als bei<br />
den Sammelstiftungen besteht hier für<br />
alle angeschlossenen Betriebe ein einheitlicher<br />
<strong>Vorsorge</strong>plan, und das <strong>Vorsorge</strong>vermögen<br />
wird gemeinsam angelegt<br />
und verwaltet. <strong>Die</strong> verschiedenen<br />
Betriebe bilden deshalb eine Risikogemeinschaft.<br />
H<br />
Hinterlassenenrenten<br />
Hinterlassenenrenten sind diejenigen<br />
Renten, die beim Tod eines aktiven<br />
o<strong>der</strong> pensionierten Versicherten fällig<br />
werden (➝ Seite 2 ).<br />
I<br />
Invalidenrenten<br />
Ein Versicherter, <strong>der</strong> im Sinne <strong>der</strong> IV invalid<br />
ist, hat nach einem Jahr Wartefrist<br />
Anspruch auf eine Invalidenrente. Für<br />
jedes Kind eines Invaliden, das im Todesfall<br />
Anspruch auf eine Waisenrente<br />
hätte, wird zusätzlich eine Kin<strong>der</strong>rente<br />
bezahlt. Im Rahmen <strong>der</strong> Minimalvorschriften<br />
des BVG ist die Invalidenrente<br />
gleich hoch wie die voraussichtliche Altersrente,<br />
und sie wird bezahlt, solange<br />
<strong>der</strong> Versicherte lebt. <strong>Die</strong> Höhe <strong>der</strong> effek-<br />
ASA SVV <strong>Die</strong> berufliche <strong>Vorsorge</strong> im Überblick<br />
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