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Die Durchführung der beruflichen Vorsorge - VEBA Consulting AG

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Berufliche <strong>Vorsorge</strong><br />

<strong>Die</strong> 2. Säule wird zur Hauptsache durch<br />

das BVG (Bundesgesetz über die berufliche<br />

Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge)<br />

und das Freizügigkeitsgesetz<br />

geregelt. Sie ist für Arbeitnehmer<br />

obligatorisch (Säule 2a), sofern<br />

<strong>der</strong>en Einkommen ein gesetzlich festgelegtes<br />

Minimum übersteigt. Hinzu<br />

kommt, freiwillig in Abhängigkeit des<br />

Arbeitgebers, die überobligatorische<br />

<strong>Vorsorge</strong> (Säule 2b). <strong>Die</strong> nicht erwerbstätige<br />

Bevölkerung wird nicht erfasst,<br />

und für Selbstständigerwerbende ist<br />

die Versicherung freiwillig. <strong>Die</strong> <strong>Durchführung</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>beruflichen</strong> <strong>Vorsorge</strong> ist<br />

eine gemeinsame Aufgabe <strong>der</strong> Arbeitgeber<br />

und <strong>der</strong> Arbeitnehmer. Finanziert<br />

wird sie ausschliesslich durch Beiträge<br />

<strong>der</strong> Arbeitgeber und <strong>der</strong> Versicherten,<br />

ohne staatliche Mittel. <strong>Die</strong> berufliche<br />

<strong>Vorsorge</strong> umfasst ausschliesslich<br />

Massnahmen auf kollektiver Basis<br />

und bezweckt, älteren Menschen, Hinterbliebenen<br />

und Invaliden beim Eintreffen<br />

eines Versicherungsfalles (Alter,<br />

Tod o<strong>der</strong> Invalidität) zusammen mit<br />

den Leistungen <strong>der</strong> AHV/IV die Fortsetzung<br />

<strong>der</strong> gewohnten Lebenshaltung in<br />

angemessener Weise zu erlauben. Ausgegangen<br />

wird von einem Leistungsziel<br />

von mindestens 0 Prozent des letzten<br />

BVG-pflichtigen Lohnes (200 : maximal<br />

9 0 Franken).<br />

Für Berufsunfälle und -krankheiten sind<br />

die Arbeitnehmer zusätzlich nach dem<br />

Bundesgesetz über die Unfallversicherung<br />

(UVG) versichert. Soweit bei Tod<br />

o<strong>der</strong> Invalidität <strong>der</strong> Unfallversicherer<br />

leistungspflichtig ist, müssen die Leistungen<br />

mit dem BVG koordiniert werden<br />

(➝ Seite ).<br />

Private <strong>Vorsorge</strong><br />

<strong>Die</strong> . Säule ist die Selbstvorsorge. Sie<br />

ist freiwillig, liegt in <strong>der</strong> Verantwortung<br />

jedes Einzelnen, und die <strong>Vorsorge</strong>formen<br />

sind offen (Bank- o<strong>der</strong> Versicherungsprodukte,<br />

Wohneigentum usw.).<br />

<strong>Die</strong> Selbstvorsorge soll den <strong>Vorsorge</strong>schutz,<br />

den die 1. und allenfalls die 2.<br />

Säule zusammen bieten, entsprechend<br />

dem individuellen Bedarf ergänzen. Es<br />

gibt die gebundene (Säule a) und die<br />

freie <strong>Vorsorge</strong> (Säule b). Sie kann dem<br />

Selbstständigerwerbenden als Ersatz<br />

für eine fehlende berufliche <strong>Vorsorge</strong><br />

dienen.<br />

ASA SVV <strong>Die</strong> berufliche <strong>Vorsorge</strong> im Überblick

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