Die Durchführung der beruflichen Vorsorge - VEBA Consulting AG
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Berufliche <strong>Vorsorge</strong><br />
<strong>Die</strong> 2. Säule wird zur Hauptsache durch<br />
das BVG (Bundesgesetz über die berufliche<br />
Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge)<br />
und das Freizügigkeitsgesetz<br />
geregelt. Sie ist für Arbeitnehmer<br />
obligatorisch (Säule 2a), sofern<br />
<strong>der</strong>en Einkommen ein gesetzlich festgelegtes<br />
Minimum übersteigt. Hinzu<br />
kommt, freiwillig in Abhängigkeit des<br />
Arbeitgebers, die überobligatorische<br />
<strong>Vorsorge</strong> (Säule 2b). <strong>Die</strong> nicht erwerbstätige<br />
Bevölkerung wird nicht erfasst,<br />
und für Selbstständigerwerbende ist<br />
die Versicherung freiwillig. <strong>Die</strong> <strong>Durchführung</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>beruflichen</strong> <strong>Vorsorge</strong> ist<br />
eine gemeinsame Aufgabe <strong>der</strong> Arbeitgeber<br />
und <strong>der</strong> Arbeitnehmer. Finanziert<br />
wird sie ausschliesslich durch Beiträge<br />
<strong>der</strong> Arbeitgeber und <strong>der</strong> Versicherten,<br />
ohne staatliche Mittel. <strong>Die</strong> berufliche<br />
<strong>Vorsorge</strong> umfasst ausschliesslich<br />
Massnahmen auf kollektiver Basis<br />
und bezweckt, älteren Menschen, Hinterbliebenen<br />
und Invaliden beim Eintreffen<br />
eines Versicherungsfalles (Alter,<br />
Tod o<strong>der</strong> Invalidität) zusammen mit<br />
den Leistungen <strong>der</strong> AHV/IV die Fortsetzung<br />
<strong>der</strong> gewohnten Lebenshaltung in<br />
angemessener Weise zu erlauben. Ausgegangen<br />
wird von einem Leistungsziel<br />
von mindestens 0 Prozent des letzten<br />
BVG-pflichtigen Lohnes (200 : maximal<br />
9 0 Franken).<br />
Für Berufsunfälle und -krankheiten sind<br />
die Arbeitnehmer zusätzlich nach dem<br />
Bundesgesetz über die Unfallversicherung<br />
(UVG) versichert. Soweit bei Tod<br />
o<strong>der</strong> Invalidität <strong>der</strong> Unfallversicherer<br />
leistungspflichtig ist, müssen die Leistungen<br />
mit dem BVG koordiniert werden<br />
(➝ Seite ).<br />
Private <strong>Vorsorge</strong><br />
<strong>Die</strong> . Säule ist die Selbstvorsorge. Sie<br />
ist freiwillig, liegt in <strong>der</strong> Verantwortung<br />
jedes Einzelnen, und die <strong>Vorsorge</strong>formen<br />
sind offen (Bank- o<strong>der</strong> Versicherungsprodukte,<br />
Wohneigentum usw.).<br />
<strong>Die</strong> Selbstvorsorge soll den <strong>Vorsorge</strong>schutz,<br />
den die 1. und allenfalls die 2.<br />
Säule zusammen bieten, entsprechend<br />
dem individuellen Bedarf ergänzen. Es<br />
gibt die gebundene (Säule a) und die<br />
freie <strong>Vorsorge</strong> (Säule b). Sie kann dem<br />
Selbstständigerwerbenden als Ersatz<br />
für eine fehlende berufliche <strong>Vorsorge</strong><br />
dienen.<br />
ASA SVV <strong>Die</strong> berufliche <strong>Vorsorge</strong> im Überblick