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Die Durchführung der beruflichen Vorsorge - VEBA Consulting AG

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1<br />

<strong>Die</strong> Verwaltung <strong>der</strong> <strong>Vorsorge</strong>einrichtung<br />

<strong>Die</strong> <strong>Durchführung</strong> <strong>der</strong> <strong>beruflichen</strong> <strong>Vorsorge</strong><br />

ist eine gemeinsame Aufgabe <strong>der</strong><br />

Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das Gesetz<br />

schreibt deshalb vor, dass die <strong>Vorsorge</strong>einrichtungen<br />

durch paritätische<br />

Organe geleitet werden, also durch<br />

Gremien, in denen <strong>der</strong> Arbeitgeber und<br />

die Arbeitnehmer gleich stark vertreten<br />

sind. Das Gebot <strong>der</strong> paritätischen<br />

Besetzung gilt einerseits für den Stiftungsrat<br />

als oberstes Organ <strong>der</strong> <strong>Vorsorge</strong>einrichtung,<br />

an<strong>der</strong>erseits aber auch<br />

für diejenigen Stellen, welche Entscheidungen<br />

treffen über<br />

• den Inhalt des <strong>Vorsorge</strong>reglements<br />

(insbeson<strong>der</strong>e die versicherten Leistungen),<br />

• die Finanzierung <strong>der</strong> <strong>Vorsorge</strong> (z.B.<br />

Beiträge des Arbeitgebers und <strong>der</strong><br />

Arbeitnehmer, Einbau von freien Mitteln<br />

in die <strong>Vorsorge</strong>),<br />

• die Vermögensverwaltung (Anlage <strong>der</strong><br />

<strong>Vorsorge</strong>gel<strong>der</strong>, Übertragung <strong>der</strong> Ver-<br />

mögensverwaltung an eine externe<br />

Stelle, Rückdeckung <strong>der</strong> reglementarischen<br />

Verpflichtungen bei einer<br />

Lebensversicherungs-Gesellschaft).<br />

Der Stiftungsrat als oberstes Organ einer<br />

Sammelstiftung ist verantwortlich<br />

für die Administration, die Rechnungs-<br />

ASA SVV <strong>Die</strong> berufliche <strong>Vorsorge</strong> im Überblick<br />

legung und die Vertretung <strong>der</strong> Stiftung<br />

gegen aussen, insbeson<strong>der</strong>e gegenüber<br />

den Behörden. Zusätzlich wird in<br />

je<strong>der</strong> angeschlossenen Firma ein eigenes<br />

paritätisches Organ aus gleich vielen<br />

Vertretern des Arbeitgebers und<br />

<strong>der</strong> Arbeitnehmer gebildet, welches die<br />

drei aufgeführten Kompetenzbereiche<br />

ausübt. Dessen Tätigkeit wird durch den<br />

Stiftungsrat unterstützt und kontrolliert.<br />

<strong>Die</strong> <strong>der</strong> Sammelstiftung angeschlossene<br />

Firma regelt die <strong>Durchführung</strong><br />

<strong>der</strong> paritätischen Verwaltung, insbeson<strong>der</strong>e<br />

die Wahl <strong>der</strong> Arbeitnehmervertreter<br />

und die Beschlussfassung für<br />

den Fall von Stimmengleichheit im paritätischen<br />

Firmenorgan. <strong>Die</strong>ses Organ<br />

(oft Verwaltungskommission o<strong>der</strong> Personalvorsorge-Kommission<br />

genannt)<br />

ist Kontakt- und Auskunftsstelle für die<br />

Versicherten in allen Fragen <strong>der</strong> <strong>beruflichen</strong><br />

<strong>Vorsorge</strong>.<br />

<strong>Die</strong> Mitglie<strong>der</strong> des Stiftungsrates und<br />

<strong>der</strong> Personalvorsorge-Kommission sind<br />

für den Schaden verantwortlich, den<br />

sie <strong>der</strong> <strong>Vorsorge</strong>einrichtung absichtlich<br />

o<strong>der</strong> fahrlässig zufügen. Sie können<br />

sich gegen solche Haftpflichtansprüche<br />

versichern.

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