Die Durchführung der beruflichen Vorsorge - VEBA Consulting AG
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<strong>Die</strong> Verwaltung <strong>der</strong> <strong>Vorsorge</strong>einrichtung<br />
<strong>Die</strong> <strong>Durchführung</strong> <strong>der</strong> <strong>beruflichen</strong> <strong>Vorsorge</strong><br />
ist eine gemeinsame Aufgabe <strong>der</strong><br />
Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das Gesetz<br />
schreibt deshalb vor, dass die <strong>Vorsorge</strong>einrichtungen<br />
durch paritätische<br />
Organe geleitet werden, also durch<br />
Gremien, in denen <strong>der</strong> Arbeitgeber und<br />
die Arbeitnehmer gleich stark vertreten<br />
sind. Das Gebot <strong>der</strong> paritätischen<br />
Besetzung gilt einerseits für den Stiftungsrat<br />
als oberstes Organ <strong>der</strong> <strong>Vorsorge</strong>einrichtung,<br />
an<strong>der</strong>erseits aber auch<br />
für diejenigen Stellen, welche Entscheidungen<br />
treffen über<br />
• den Inhalt des <strong>Vorsorge</strong>reglements<br />
(insbeson<strong>der</strong>e die versicherten Leistungen),<br />
• die Finanzierung <strong>der</strong> <strong>Vorsorge</strong> (z.B.<br />
Beiträge des Arbeitgebers und <strong>der</strong><br />
Arbeitnehmer, Einbau von freien Mitteln<br />
in die <strong>Vorsorge</strong>),<br />
• die Vermögensverwaltung (Anlage <strong>der</strong><br />
<strong>Vorsorge</strong>gel<strong>der</strong>, Übertragung <strong>der</strong> Ver-<br />
mögensverwaltung an eine externe<br />
Stelle, Rückdeckung <strong>der</strong> reglementarischen<br />
Verpflichtungen bei einer<br />
Lebensversicherungs-Gesellschaft).<br />
Der Stiftungsrat als oberstes Organ einer<br />
Sammelstiftung ist verantwortlich<br />
für die Administration, die Rechnungs-<br />
ASA SVV <strong>Die</strong> berufliche <strong>Vorsorge</strong> im Überblick<br />
legung und die Vertretung <strong>der</strong> Stiftung<br />
gegen aussen, insbeson<strong>der</strong>e gegenüber<br />
den Behörden. Zusätzlich wird in<br />
je<strong>der</strong> angeschlossenen Firma ein eigenes<br />
paritätisches Organ aus gleich vielen<br />
Vertretern des Arbeitgebers und<br />
<strong>der</strong> Arbeitnehmer gebildet, welches die<br />
drei aufgeführten Kompetenzbereiche<br />
ausübt. Dessen Tätigkeit wird durch den<br />
Stiftungsrat unterstützt und kontrolliert.<br />
<strong>Die</strong> <strong>der</strong> Sammelstiftung angeschlossene<br />
Firma regelt die <strong>Durchführung</strong><br />
<strong>der</strong> paritätischen Verwaltung, insbeson<strong>der</strong>e<br />
die Wahl <strong>der</strong> Arbeitnehmervertreter<br />
und die Beschlussfassung für<br />
den Fall von Stimmengleichheit im paritätischen<br />
Firmenorgan. <strong>Die</strong>ses Organ<br />
(oft Verwaltungskommission o<strong>der</strong> Personalvorsorge-Kommission<br />
genannt)<br />
ist Kontakt- und Auskunftsstelle für die<br />
Versicherten in allen Fragen <strong>der</strong> <strong>beruflichen</strong><br />
<strong>Vorsorge</strong>.<br />
<strong>Die</strong> Mitglie<strong>der</strong> des Stiftungsrates und<br />
<strong>der</strong> Personalvorsorge-Kommission sind<br />
für den Schaden verantwortlich, den<br />
sie <strong>der</strong> <strong>Vorsorge</strong>einrichtung absichtlich<br />
o<strong>der</strong> fahrlässig zufügen. Sie können<br />
sich gegen solche Haftpflichtansprüche<br />
versichern.