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Die Durchführung der beruflichen Vorsorge - VEBA Consulting AG

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Das <strong>Vorsorge</strong>reglement<br />

Zur Errichtung einer Stiftung bedarf es<br />

einer notariell beglaubigten Stiftungsurkunde<br />

und des Eintrags <strong>der</strong> Stiftung<br />

im Handelsregister. In Ergänzung zur<br />

Stiftungsurkunde erlässt das paritätische<br />

Organ <strong>der</strong> Stiftung o<strong>der</strong> des einzelnen<br />

<strong>Vorsorge</strong>werks ein Reglement.<br />

Nach dem Wortlaut des Gesetzes enthält<br />

das Reglement Bestimmungen<br />

über<br />

• die Leistungen,<br />

• die Organisation,<br />

• die Verwaltung und Finanzierung,<br />

• die Kontrolle,<br />

• das Verhältnis zum Arbeitgeber, zu<br />

den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten.<br />

Das Reglement bestimmt den <strong>Vorsorge</strong>plan<br />

und die Art <strong>der</strong> Finanzierung, die<br />

Höhe <strong>der</strong> Beiträge, die <strong>der</strong> Arbeitgeber<br />

den Arbeitnehmern jeweils vom Lohn<br />

abzieht und an die <strong>Vorsorge</strong>einrichtung<br />

weiterleitet, das Pensionierungsalter<br />

und die Leistungen, auf die die Versicherten<br />

o<strong>der</strong> ihre Hinterlassenen beim<br />

Eintritt des Versicherungsfalls Anspruch<br />

haben. Es umschreibt auch die Mitwirkungsrechte<br />

<strong>der</strong> Versicherten bei <strong>der</strong><br />

<strong>Durchführung</strong> <strong>der</strong> <strong>Vorsorge</strong> und enthält<br />

alle weiteren Bestimmungen, die in Er-<br />

gänzung zum Gesetz und zur Stiftungsurkunde<br />

für die <strong>Durchführung</strong> <strong>der</strong> <strong>Vorsorge</strong><br />

wichtig sind. Das <strong>Vorsorge</strong>reglement<br />

unterliegt <strong>der</strong> Kontrolle durch die<br />

Aufsichtsbehörde.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> gesetzlichen Vorgaben<br />

ist die <strong>Vorsorge</strong>einrichtung in <strong>der</strong> Gestaltung<br />

ihrer <strong>Vorsorge</strong>pläne frei. <strong>Die</strong><br />

reglementarischen Bestimmungen sind<br />

für den einzelnen Versicherten wichtig,<br />

denn seine rechtlichen Beziehungen<br />

zur <strong>Vorsorge</strong>einrichtung richten sich sowohl<br />

während <strong>der</strong> aktiven Zeit wie auch<br />

während des Bezugs einer Rente nach<br />

dem <strong>Vorsorge</strong>reglement. Dasselbe gilt<br />

für die Ansprüche <strong>der</strong> Hinterlassenen<br />

des Versicherten. Je<strong>der</strong> Versicherte erhält<br />

ein Exemplar des Reglements. <strong>Die</strong><br />

Angaben über die Leistungen sind in<br />

allgemeiner Form gehalten und werden<br />

durch den persönlichen Ausweis, <strong>der</strong><br />

den Versicherten jedes Jahr abgegeben<br />

werden muss, zahlenmässig konkretisiert.<br />

Bei einem Wi<strong>der</strong>spruch zwischen<br />

dem Reglement und dem persönlichen<br />

Ausweis gilt das Reglement.<br />

ASA SVV <strong>Die</strong> berufliche <strong>Vorsorge</strong> im Überblick<br />

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