Die Durchführung der beruflichen Vorsorge - VEBA Consulting AG
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Das <strong>Vorsorge</strong>reglement<br />
Zur Errichtung einer Stiftung bedarf es<br />
einer notariell beglaubigten Stiftungsurkunde<br />
und des Eintrags <strong>der</strong> Stiftung<br />
im Handelsregister. In Ergänzung zur<br />
Stiftungsurkunde erlässt das paritätische<br />
Organ <strong>der</strong> Stiftung o<strong>der</strong> des einzelnen<br />
<strong>Vorsorge</strong>werks ein Reglement.<br />
Nach dem Wortlaut des Gesetzes enthält<br />
das Reglement Bestimmungen<br />
über<br />
• die Leistungen,<br />
• die Organisation,<br />
• die Verwaltung und Finanzierung,<br />
• die Kontrolle,<br />
• das Verhältnis zum Arbeitgeber, zu<br />
den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten.<br />
Das Reglement bestimmt den <strong>Vorsorge</strong>plan<br />
und die Art <strong>der</strong> Finanzierung, die<br />
Höhe <strong>der</strong> Beiträge, die <strong>der</strong> Arbeitgeber<br />
den Arbeitnehmern jeweils vom Lohn<br />
abzieht und an die <strong>Vorsorge</strong>einrichtung<br />
weiterleitet, das Pensionierungsalter<br />
und die Leistungen, auf die die Versicherten<br />
o<strong>der</strong> ihre Hinterlassenen beim<br />
Eintritt des Versicherungsfalls Anspruch<br />
haben. Es umschreibt auch die Mitwirkungsrechte<br />
<strong>der</strong> Versicherten bei <strong>der</strong><br />
<strong>Durchführung</strong> <strong>der</strong> <strong>Vorsorge</strong> und enthält<br />
alle weiteren Bestimmungen, die in Er-<br />
gänzung zum Gesetz und zur Stiftungsurkunde<br />
für die <strong>Durchführung</strong> <strong>der</strong> <strong>Vorsorge</strong><br />
wichtig sind. Das <strong>Vorsorge</strong>reglement<br />
unterliegt <strong>der</strong> Kontrolle durch die<br />
Aufsichtsbehörde.<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> gesetzlichen Vorgaben<br />
ist die <strong>Vorsorge</strong>einrichtung in <strong>der</strong> Gestaltung<br />
ihrer <strong>Vorsorge</strong>pläne frei. <strong>Die</strong><br />
reglementarischen Bestimmungen sind<br />
für den einzelnen Versicherten wichtig,<br />
denn seine rechtlichen Beziehungen<br />
zur <strong>Vorsorge</strong>einrichtung richten sich sowohl<br />
während <strong>der</strong> aktiven Zeit wie auch<br />
während des Bezugs einer Rente nach<br />
dem <strong>Vorsorge</strong>reglement. Dasselbe gilt<br />
für die Ansprüche <strong>der</strong> Hinterlassenen<br />
des Versicherten. Je<strong>der</strong> Versicherte erhält<br />
ein Exemplar des Reglements. <strong>Die</strong><br />
Angaben über die Leistungen sind in<br />
allgemeiner Form gehalten und werden<br />
durch den persönlichen Ausweis, <strong>der</strong><br />
den Versicherten jedes Jahr abgegeben<br />
werden muss, zahlenmässig konkretisiert.<br />
Bei einem Wi<strong>der</strong>spruch zwischen<br />
dem Reglement und dem persönlichen<br />
Ausweis gilt das Reglement.<br />
ASA SVV <strong>Die</strong> berufliche <strong>Vorsorge</strong> im Überblick<br />
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