Die Durchführung der beruflichen Vorsorge - VEBA Consulting AG
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Paritätische Organe<br />
<strong>Die</strong>jenigen Organe einer <strong>Vorsorge</strong>einrichtung,<br />
die durch gleich viele Arbeitgeber-<br />
und Arbeitnehmervertreter besetzt<br />
sein müssen. Es handelt sich dabei<br />
um die oberste leitende Instanz sowie<br />
um die Träger <strong>der</strong> wichtigsten Entscheidungen.<br />
Obligatorischer Teil<br />
Derjenige Teil <strong>der</strong> <strong>beruflichen</strong> <strong>Vorsorge</strong>,<br />
<strong>der</strong> durch das Gesetz zwingend vorgeschrieben<br />
ist. Er wird zur Hauptsache<br />
durch das BVG und das Freizügigkeitsgesetz<br />
geregelt.<br />
Überobligatorischer Teil<br />
Derjenige Teil <strong>der</strong> <strong>beruflichen</strong> <strong>Vorsorge</strong>,<br />
<strong>der</strong> über das gesetzlich vorgeschriebene<br />
Minimum hinausgeht. <strong>Die</strong> <strong>Vorsorge</strong>einrichtungen<br />
verfügen hier über<br />
einen grösseren Spielraum als im Rahmen<br />
des Obligatoriums.<br />
ASA SVV <strong>Die</strong> berufliche <strong>Vorsorge</strong> im Überblick