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Die Durchführung der beruflichen Vorsorge - VEBA Consulting AG

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Paritätische Organe<br />

<strong>Die</strong>jenigen Organe einer <strong>Vorsorge</strong>einrichtung,<br />

die durch gleich viele Arbeitgeber-<br />

und Arbeitnehmervertreter besetzt<br />

sein müssen. Es handelt sich dabei<br />

um die oberste leitende Instanz sowie<br />

um die Träger <strong>der</strong> wichtigsten Entscheidungen.<br />

Obligatorischer Teil<br />

Derjenige Teil <strong>der</strong> <strong>beruflichen</strong> <strong>Vorsorge</strong>,<br />

<strong>der</strong> durch das Gesetz zwingend vorgeschrieben<br />

ist. Er wird zur Hauptsache<br />

durch das BVG und das Freizügigkeitsgesetz<br />

geregelt.<br />

Überobligatorischer Teil<br />

Derjenige Teil <strong>der</strong> <strong>beruflichen</strong> <strong>Vorsorge</strong>,<br />

<strong>der</strong> über das gesetzlich vorgeschriebene<br />

Minimum hinausgeht. <strong>Die</strong> <strong>Vorsorge</strong>einrichtungen<br />

verfügen hier über<br />

einen grösseren Spielraum als im Rahmen<br />

des Obligatoriums.<br />

ASA SVV <strong>Die</strong> berufliche <strong>Vorsorge</strong> im Überblick

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