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Leitbild und Ziele 21022011.indd - Naturpark Sternberger Seenland

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NATURPARKPLAN „STERNBERGER SEENLAND“, BAND I: LEITBILD, ZIELE UND UMSETZUNGSSTRATEGIEN | 11<br />

3. Gesetzliche <strong>und</strong> planerische Gr<strong>und</strong>lagen<br />

3.1 Landesraumentwicklungsprogramm<br />

M-V/ Landschaftsprogramm<br />

M-V, Regionale Raumentwicklungsprogramme<br />

Westmecklenburg<br />

<strong>und</strong> Mittleres Mecklenburg/Rostock,<br />

Gutachtliche Landschaftsrahmenpläne<br />

Westmecklenburg <strong>und</strong> Mittleres<br />

Mecklenburg/Rostock<br />

Zur Umsetzung der Gr<strong>und</strong>sätze <strong>und</strong><br />

Aufgaben von Raumordnung <strong>und</strong><br />

Landesplanung werden Raumentwicklungsprogramme<br />

als Landesraumentwicklungsprogramm<br />

(LEP M-V)<br />

für das Land <strong>und</strong> als Regionale Raumentwicklungsprogramme<br />

(RREP) für<br />

Teilräume auf- <strong>und</strong> festgestellt<br />

(§ 4 LPlG) sowie kontinuierlich fortgeschrieben.<br />

Im Jahr 2005 wurde das LandesraumentwicklungsprogrammMecklenburg-Vorpommern<br />

rechtsgültig.<br />

Eine Konkretisierung <strong>und</strong> Ausformung<br />

der im LEP M-V festgelegten landesweit<br />

bedeutsamen <strong>Ziele</strong> <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze<br />

auf regionaler Ebene erfolgt in<br />

den Regionalen Raumentwicklungsprogrammen<br />

(RREP) der vier<br />

Planungs regionen in M-V. <strong>Ziele</strong> <strong>und</strong><br />

Gr<strong>und</strong>sätze dieser Programme weisen<br />

die gleiche Rechtswirkung auf wie das<br />

LEP M-V. Für die Region des <strong>Naturpark</strong>s<br />

sind derzeit noch das Regionale<br />

Raumordnungsprogramm (RROP)<br />

Westmecklenburg aus dem Jahr 1996<br />

<strong>und</strong> das RROP Mittleres Mecklenburg/Rostock<br />

aus dem Jahr 1994<br />

als wesentliche Instrumente für die<br />

Steuerung der regionalen Entwicklung<br />

verbindlich. Sie bestimmen die <strong>Ziele</strong><br />

der räumlichen Entwicklung <strong>und</strong> setzen<br />

damit einen Rahmen für die Initiativen<br />

der regionalen Akteure. Beide Raumordnungsprogramme<br />

werden derzeit<br />

(Juli 2010) als RREP neu aufgestellt<br />

<strong>und</strong> befinden sich in der Abwägung<br />

zum zweiten Beteiligungsverfahren<br />

(RPV MM/R 2009, RPV WM 2009a).<br />

Als übergeordnete naturschutzfachliche<br />

Planungen sind das Gutachtliche LandschaftsprogrammMecklenburg-Vorpommern<br />

(veröffentlicht 2003) sowie<br />

die Gutachtlichen Landschaftsrahmenpläne<br />

der Regionen Westmecklenburg<br />

(veröffentlicht 2008) <strong>und</strong> Mittleres<br />

Mecklenburg/Rostock (veröffentlicht<br />

2007) zu beachten.<br />

3.2 B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz,<br />

Naturschutzausführungsgesetz<br />

Mecklenburg-Vorpommern, <strong>Naturpark</strong>verordnung<br />

Nach § 27 (1) B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz<br />

(BNatSchG vom 29. Juli 2009) sind <strong>Naturpark</strong>e<br />

einheitlich zu entwickelnde <strong>und</strong><br />

zu pflegende Gebiete, die<br />

großräumig sind,<br />

überwiegend Landschaftsschutzgebiete<br />

oder Naturschutzgebiete sind,<br />

sich wegen ihrer landschaftlichen<br />

Voraussetzungen für die Erholung<br />

besonders eignen <strong>und</strong> in denen ein<br />

nachhaltiger Tourismus angestrebt<br />

wird,<br />

nach den Erfordernissen der Raumordnung<br />

für die Erholung vorgesehen<br />

sind,<br />

der Erhaltung, Entwicklung oder<br />

Wiederherstellung einer durch<br />

vielfältige Nutzung geprägten<br />

Landschaft <strong>und</strong> ihrer Arten- <strong>und</strong><br />

Biotopvielfalt dienen <strong>und</strong> in denen<br />

zu diesem Zweck eine dauerhaft<br />

umwelt gerechte Landnutzung angestrebt<br />

wird <strong>und</strong><br />

besonders dazu geeignet sind, eine<br />

nachhaltige Regionalentwicklung zu<br />

fördern.<br />

Gemäß § 27 (2) sollen <strong>Naturpark</strong>e<br />

entsprechend ihren in Abs. 1 beschriebenen<br />

Zwecken unter Beachtung<br />

der <strong>Ziele</strong> <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze des Naturschutzes<br />

<strong>und</strong> der Landschaftspflege<br />

geplant, gegliedert, erschlossen <strong>und</strong><br />

weiterentwickelt werden.<br />

Das Naturschutzausführungsgesetz<br />

Mecklenburg-Vorpommern vom<br />

23. Februar 2010 (NatSchAG M-V)<br />

trifft zu <strong>Naturpark</strong>en in § 14 (2) ergänzende<br />

Regelungen:<br />

„Die Erklärung zum <strong>Naturpark</strong> erfolgt<br />

durch Rechtsverordnung der Landesregierung.<br />

<strong>Naturpark</strong>e werden in<br />

gemeinsamer Trägerschaft durch das<br />

Land Mecklenburg-Vorpommern <strong>und</strong><br />

die betroffenen Landkreise errichtet.<br />

Die Landkreise <strong>und</strong> das Land wirken<br />

zusammen, um eine einheitliche <strong>und</strong><br />

nachhaltige Entwicklung der <strong>Naturpark</strong><br />

zu gewährleisten. Das Zusammenwirken<br />

wird in einer Verwaltungsvereinbarung<br />

geregelt.“<br />

Gemäß § 3 Nr. 4 NatSchAG M-V werden<br />

die „Schutz-, Pflege-, Wiederherstellungs-<br />

<strong>und</strong> Entwicklungskonzeptionen<br />

der <strong>Naturpark</strong>e (<strong>Naturpark</strong>pläne)“<br />

durch die obere Naturschutzbehörde<br />

„im Einvernehmen mit der in ihrem<br />

Gebiet jeweils berührten unteren Naturschutzbehörde“<br />

erstellt.<br />

Verordnung über den <strong>Naturpark</strong><br />

„<strong>Sternberger</strong> <strong>Seenland</strong>“<br />

In der Landesverordnung zur Festsetzung<br />

des <strong>Naturpark</strong>s „<strong>Sternberger</strong><br />

<strong>Seenland</strong>“ vom 20. Dezember 2004<br />

wird in § 3 folgender Schutzzweck<br />

definiert: „[…]<br />

(1) Zweck des <strong>Naturpark</strong>s „<strong>Sternberger</strong><br />

<strong>Seenland</strong>“ ist die einheitliche<br />

<strong>und</strong> nachhaltige Entwicklung eines<br />

Gebiets, das wegen seiner landschaftlichen<br />

Eigenart <strong>und</strong> Schönheit<br />

sowie seiner vielfältigen Aus stattung<br />

mit Ökosystemen, Tier- <strong>und</strong> Pflanzen<br />

arten <strong>und</strong> seiner großräumig

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