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Leitbild und Ziele 21022011.indd - Naturpark Sternberger Seenland

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NATURPARKPLAN „STERNBERGER SEENLAND“, BAND I: LEITBILD, ZIELE UND UMSETZUNGSSTRATEGIEN | 25<br />

Nr. Bezeichnung Schutzzweck in Auszügen 5<br />

48b Dobbertiner<br />

<strong>Seenland</strong>schaft <strong>und</strong><br />

mittleres Mildenitztal –<br />

Landkreis Parchim<br />

50a Mittleres Warnowtal<br />

(Güstrow)<br />

50b Mittleres Warnowtal<br />

(Parchim)<br />

51 Rühner See <strong>und</strong> Rühner<br />

Laden<br />

52 Waldgebiet bei Crivitz<br />

<strong>und</strong> Barniner See<br />

68a Nossentiner/Schwinzer<br />

Heide – Landkreis<br />

Güstrow<br />

· Sicherung der Landschaft der Mittelmecklenburgischen Seenplatte <strong>und</strong> der Waldgebiete der mittleren Mildenitz, die durch<br />

ihre besonderen Eigenarten <strong>und</strong> die hervorragende Schönheit ihrer naturnahen Landschaftsstrukturen geprägt ist <strong>und</strong> eine<br />

hohe wissenschaftliche, naturgeschichtliche <strong>und</strong> landesk<strong>und</strong>liche Bedeutung trägt<br />

· Erhalt <strong>und</strong> Entwicklung der Funktions- <strong>und</strong> Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts im Naturraum der<br />

Mittelmecklenburgischen Seenplatte <strong>und</strong> der Waldgebiete der mittleren Mildenitz, insbesondere des Wirkungsgefüges von<br />

Boden, Wasser, Luft, Klima, Tier- <strong>und</strong> Pflanzenwelt<br />

kein Schutzzweck definiert<br />

· Schutz der Warnow <strong>und</strong> ihrer Zuflüsse<br />

· Schutz <strong>und</strong> Erhalt repräsentativer, relativ unzerschnittener Landschaftsteile der Mecklenburgischen <strong>Seenland</strong>schaft<br />

· Schutz <strong>und</strong> Erhalt der Waldgebiete des mittleren Warnowtals<br />

kein Schutzzweck definiert<br />

· Erhalt oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts<br />

· Erhalt von Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbilds<br />

· Erhalt <strong>und</strong> Verbesserung der Wasserqualität des Barniner Sees<br />

· Verhinderung der Zersiedlung der Landschaft,<br />

· Erhalt <strong>und</strong> Entwicklung von Brut-, Rast- <strong>und</strong> Nahrungsplätzen zahlreicher Vogelarten<br />

· Erhalt der glazial geprägten Oberflächenformen mit Endmoränenlandschaften, bewaldeten Sandergebieten,<br />

Schmelzwasserrinnen <strong>und</strong> Muldenseen sowie aufgewehten Binnendünen<br />

· Erhalt <strong>und</strong> Fortführung der traditionellen Landnutzungsformen <strong>und</strong> -strukturen<br />

· Sicherung <strong>und</strong> Wiederherstellung von naturnahen <strong>und</strong> natürlichen Landschaftsteilen<br />

· Erhalt <strong>und</strong> Verbesserung der Wasserqualität der Gewässer<br />

(nur sehr kleinflächig in der <strong>Naturpark</strong>region)<br />

83 Glambeck · Erhalt der glazial geprägten Oberflächenformen <strong>und</strong> der anthropogenen Landschaftsstrukturen in der historisch gewachsenen<br />

Verteilung<br />

· Stabilisierung <strong>und</strong> Wiederherstellung der Funktion des Glambecker Sees als aquatisches Ökosystem durch die<br />

Wasserqualität verbessernde Maßnahmen<br />

· Sicherung <strong>und</strong> Entwicklung der vielfältigen natürlichen Landschaftselemente in ihrer Gesamtheit <strong>und</strong> mit allen<br />

Bestandteilen <strong>und</strong> Erscheinungsformen in ihrer vernetzten Struktur<br />

· Schutz vor einer willkürlichen <strong>und</strong> landschaftsfremden Bebauung <strong>und</strong> Erhalt des touristischen Potenzials<br />

87 Rosenower Seen · Erhalt der subglazialen Rinne Schlockow–Rosenow als Zeitzeuge eiszeitlicher Prozesse<br />

· Stabilisierung <strong>und</strong> Wiederherstellung der Funktion des Steinhäger-, Lange- <strong>und</strong> Priestersees als aquatische Ökosysteme<br />

durch v.a. die Wasserqualität verbessernde Maßnahmen<br />

· Verhinderung der Zersiedelung der Landschaft zum Erhalt des touristischen Potenzials<br />

· Erhalt <strong>und</strong> Entwicklung der vielfältigen natürlichen Landschaftselemente in ihrer Gesamtheit mit allen Bestandteilen<br />

<strong>und</strong> Erscheinungsformen, wie z. B. den Einzelbäumen, Hecken, Gehölzgruppen, Mooren, Ufersäumen <strong>und</strong> Söllen in ihrer<br />

vernetzten Struktur, um den freilebenden Tieren <strong>und</strong> Pflanzen langfristig die Lebensräume zu sichern<br />

112 Niederungs- <strong>und</strong><br />

Gr<strong>und</strong>moränenlandschaft<br />

bei Groß<br />

Niendorf<br />

· Erhalt der inselartig in das Grünland eingesteuerten Bruchwälder <strong>und</strong> Stillgewässerbiotope sowie Erhalt der zahlreichen<br />

zum Teil bedrohten Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten, die auf die selten gewordenen Feuchtlebensräume angewiesen sind<br />

· Erhalt des durch die Nutzung geprägten Landschaftsbilds (u. a. geprägt von Bruchwäldern, Mooren, Feuchtwiesen,<br />

Kleingewässern, Alleebäumen, Hecken, Wäldern <strong>und</strong> Ackerflächen)<br />

· Erhalt <strong>und</strong> Entwicklung der Funktions- <strong>und</strong> Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts in den Landschaftseinheiten<br />

<strong>Sternberger</strong> Seengebiet <strong>und</strong> Oberes Warnow-Elde-Gebiet, insbesondere Erhalt <strong>und</strong> Entwicklung landschaftlicher<br />

Freiräume <strong>und</strong> des Wirkungsgefüges von Boden, Wasser, Luft, Klima, Tier- <strong>und</strong> Pflanzenwelt<br />

(nur kleinflächig in der <strong>Naturpark</strong>region)<br />

138b Schweriner Außensee · Erhalt, Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts <strong>und</strong> der Nutzungs- <strong>und</strong><br />

Regenerationsfähigkeit der Naturgüter<br />

· Erhalt der Vielfalt, Eigenart <strong>und</strong> Schönheit des Landschaftsbilds<br />

· Erhalt <strong>und</strong> Verbesserung der Ruhe des Gebiets <strong>und</strong> dessen Eignung für die ungestörte landschaftsgeb<strong>und</strong>ene Erholung<br />

vor allem in den ufernahen Bereichen<br />

(nur sehr kleinflächig in der <strong>Naturpark</strong>region)<br />

138c Schweriner<br />

<strong>Seenland</strong>schaft<br />

5 Auszüge der LSG-Verordnungen nach LUNG M-V (2007a, 2008a)<br />

· Sicherung von Bereichen mit hohem Arten- <strong>und</strong> Lebensraumpotenzial, insbesondere von ungestörten Uferabschnitten<br />

sowie von Biotopverb<strong>und</strong>systemen mit naturnahen Strukturen<br />

· Erhalt von Lebensgemeinschaften <strong>und</strong> Biotopen sowie Schutz der vorkommenden wild lebenden Tier- <strong>und</strong><br />

Pflanzenarten, insbesondere der seltenen <strong>und</strong> vom Aussterben bedrohten landschaftstypischen Arten, so beispielsweise<br />

Erhalt der Lebensräume des Fischotters<br />

· Erhalt einer möglichst hohen Wasserqualität der Oberflächengewässer<br />

· Erhalt <strong>und</strong> zur Entwicklung ökologischer Pufferzonen um die im Landschaftsschutzgebiet liegenden Naturschutzgebiete<br />

· Freihaltung des Gebiets von Bebauung <strong>und</strong> Schutz vor weiterer Zersiedlung <strong>und</strong> Zerschneidung<br />

· Erhalt sowie Verbesserung der Ruhe des Gebiets <strong>und</strong> seiner Eignung für die ungestörte landschaftsgeb<strong>und</strong>ene Erholung<br />

· Sicherung <strong>und</strong> Entwicklung einer hohen Erlebnisqualität in der Landschaft

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