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Leitbild und Ziele 21022011.indd - Naturpark Sternberger Seenland

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4 | NATURPARKPLAN „STERNBERGER SEENLAND“, BAND I: LEITBILD, ZIELE UND UMSETZUNGSSTRATEGIEN<br />

1. Einleitung<br />

Der östlich des Schweriner Sees<br />

liegende <strong>Naturpark</strong> „<strong>Sternberger</strong><br />

<strong>Seenland</strong>“ umfasst eine Gesamtgröße<br />

von ca. 53.990 ha. Mit der Landesverordnung<br />

vom 20. Dezember 2004<br />

wurde er rechtlich festgesetzt. Er ist<br />

einer der jüngsten <strong>Naturpark</strong>e des<br />

Landes <strong>und</strong> gehört zu den 59 von 101<br />

<strong>Naturpark</strong>en in Deutschland, die<br />

mit dem Qualitätssiegel „Qualitäts-<br />

Natur park“ ausgezeichnet wurden.<br />

Die feierliche Eröffnung des <strong>Naturpark</strong>s<br />

<strong>und</strong> Unterzeichnung der<br />

Verwaltungsvereinbarung zwischen<br />

dem Land Mecklenburg-Vorpommern<br />

<strong>und</strong> den Landkreisen Nordwestmecklenburg,<br />

Parchim <strong>und</strong> Güstrow fand<br />

am 25. Februar 2005 in Warin statt.<br />

Der <strong>Naturpark</strong> befindet sich somit in<br />

gemeinsamer Trägerschaft des Landes<br />

Mecklenburg-Vorpommern <strong>und</strong> der<br />

drei Landkreise. Im Januar 2005<br />

nahm die <strong>Naturpark</strong>verwaltung die<br />

Arbeit auf. Ihre Zuständigkeiten sind<br />

in der Verwaltungsvereinbarung <strong>und</strong><br />

in der Landesverordnung geregelt.<br />

Sie übernimmt keine hoheitlichen<br />

Aufgaben. Diese verbleiben in der<br />

Zuständigkeit der Kommunen <strong>und</strong><br />

der betreffenden Landesbehörden.<br />

Eine der Aufgaben des LUNG M-V<br />

besteht in der Erarbeitung, Fortschreibung<br />

<strong>und</strong> Umsetzung des<br />

<strong>Naturpark</strong>plans im Einvernehmen<br />

mit den Landkreisen, den Gemeinden<br />

sowie den Ämtern für Raumordnung<br />

<strong>und</strong> Landesplanung Westmecklenburg<br />

<strong>und</strong> Mittleres Mecklenburg/<br />

Rostock. Die Zielsetzung des Natur-<br />

parkplans ist die integrierte nachhaltige<br />

Entwicklung des Gebiets,<br />

wobei die Natur- <strong>und</strong> Kulturlandschaft<br />

gleichrangig zu behandeln sind.<br />

Gleichrangigkeit bedeutet Schutz<br />

<strong>und</strong> Entwicklung der im <strong>Naturpark</strong><br />

gelegenen Landschafts- <strong>und</strong> Naturschutzgebiete,<br />

Sicherung einer<br />

nachhaltigen Landnutzung sowie der<br />

regionalen wirtschaftlichen Entwicklung.<br />

Mit dem <strong>Naturpark</strong> bietet sich<br />

somit die Chance, die Lebensqualität<br />

zu ver bessern <strong>und</strong> die Attraktivität<br />

der Region insgesamt zu erhöhen.<br />

Im <strong>Naturpark</strong>plan werden die jeweiligen<br />

raumbedeutsamen Belange<br />

(Landnutzungen, Tourismus <strong>und</strong> Erholung<br />

etc.) unter Berücksichtigung<br />

des Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutzes<br />

abgewogen, aufeinander abgestimmt<br />

<strong>und</strong> mit entsprechenden Handlungshinweisen<br />

dargestellt.<br />

Parallel zur Erarbeitung des <strong>Naturpark</strong>plans<br />

wurden Managementpläne<br />

für sechs FFH-Gebiete im <strong>Naturpark</strong><br />

aufgestellt (FFH-Gebiete DE 2136-<br />

302 „Klaas- <strong>und</strong> Teppnitzbachtal<br />

sowie Uferzone Neuklostersee“, DE<br />

2138-302 „Warnowtal mit Zuflüssen“,<br />

südlicher Teilbereich, DE 2236-302<br />

„Obere Seen <strong>und</strong> Wendfeld“, DE<br />

2236-303 „Wariner <strong>Seenland</strong>schaft“,<br />

DE 2336-301 „Schönlager See,<br />

Jülchendorfer Holz <strong>und</strong> Wendorfer<br />

Buchen“, DE 2338-304 „Mildenitztal<br />

mit Zuflüssen <strong>und</strong> Verb<strong>und</strong>enen<br />

See“, Teilgebiet Unterlauf). Wegen<br />

der Gleichzeitigkeit, der räumlichen<br />

Überschneidungen <strong>und</strong> der fach-<br />

lich z.T. ähnlichen Fragestellungen<br />

wurden diese Planungen organi sator<br />

isch <strong>und</strong> inhaltlich eng mit dem<br />

Natur parkplan abgestimmt. Wesentliche<br />

Ergebnisse der Bestandsaufnahme<br />

der Managementpläne wurden in<br />

den <strong>Naturpark</strong>plan integriert.<br />

Der <strong>Naturpark</strong>plan ist zwar rechtlich<br />

nicht verbindlich, stellt aber einen<br />

regionalen Konsens dar <strong>und</strong> dient<br />

der Orientierung zur Beurteilung von<br />

Vorhaben <strong>und</strong> anderen Planungen im<br />

<strong>Naturpark</strong>. Damit ist er richtungsweisend<br />

für die Arbeit der <strong>Naturpark</strong>verwaltung.<br />

Der vorliegende Band I „<strong>Leitbild</strong>,<br />

<strong>Ziele</strong> <strong>und</strong> Umsetzungsstrategien“<br />

stellt, neben allgemeinen <strong>Leitbild</strong>ern<br />

für <strong>Naturpark</strong>e in Deutschland <strong>und</strong><br />

in Mecklenburg-Vorpommern, das<br />

spezielle <strong>Leitbild</strong> für den <strong>Naturpark</strong><br />

„<strong>Sternberger</strong> <strong>Seenland</strong>“ vor <strong>und</strong><br />

benennt <strong>Ziele</strong> sowie Umsetzungsstrategien.<br />

<strong>Leitbild</strong>, <strong>Ziele</strong> <strong>und</strong><br />

Umsetzungsstrategien für den<br />

<strong>Naturpark</strong> „<strong>Sternberger</strong> <strong>Seenland</strong>“<br />

wurden in Foren <strong>und</strong> Arbeitsgruppen<br />

unter Beteiligung regionaler Akteure<br />

ent wickelt. Um diesen erzielten regionalen<br />

Konsens zu dokumentieren<br />

ist im vorliegenden Band die „wir“-<br />

bzw. „uns“-Form gewählt.<br />

Die beteiligten regionalen Akteure<br />

sowie ausführliche Daten <strong>und</strong> Fakten<br />

zur <strong>Naturpark</strong>region sind im Band<br />

II „Daten <strong>und</strong> Fakten“ dargestellt.<br />

Der Band III „Projekte“ enthält die<br />

konkreten Maßnahmenvorschläge für<br />

den <strong>Naturpark</strong>.

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