Leitbild und Ziele 21022011.indd - Naturpark Sternberger Seenland
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4 | NATURPARKPLAN „STERNBERGER SEENLAND“, BAND I: LEITBILD, ZIELE UND UMSETZUNGSSTRATEGIEN<br />
1. Einleitung<br />
Der östlich des Schweriner Sees<br />
liegende <strong>Naturpark</strong> „<strong>Sternberger</strong><br />
<strong>Seenland</strong>“ umfasst eine Gesamtgröße<br />
von ca. 53.990 ha. Mit der Landesverordnung<br />
vom 20. Dezember 2004<br />
wurde er rechtlich festgesetzt. Er ist<br />
einer der jüngsten <strong>Naturpark</strong>e des<br />
Landes <strong>und</strong> gehört zu den 59 von 101<br />
<strong>Naturpark</strong>en in Deutschland, die<br />
mit dem Qualitätssiegel „Qualitäts-<br />
Natur park“ ausgezeichnet wurden.<br />
Die feierliche Eröffnung des <strong>Naturpark</strong>s<br />
<strong>und</strong> Unterzeichnung der<br />
Verwaltungsvereinbarung zwischen<br />
dem Land Mecklenburg-Vorpommern<br />
<strong>und</strong> den Landkreisen Nordwestmecklenburg,<br />
Parchim <strong>und</strong> Güstrow fand<br />
am 25. Februar 2005 in Warin statt.<br />
Der <strong>Naturpark</strong> befindet sich somit in<br />
gemeinsamer Trägerschaft des Landes<br />
Mecklenburg-Vorpommern <strong>und</strong> der<br />
drei Landkreise. Im Januar 2005<br />
nahm die <strong>Naturpark</strong>verwaltung die<br />
Arbeit auf. Ihre Zuständigkeiten sind<br />
in der Verwaltungsvereinbarung <strong>und</strong><br />
in der Landesverordnung geregelt.<br />
Sie übernimmt keine hoheitlichen<br />
Aufgaben. Diese verbleiben in der<br />
Zuständigkeit der Kommunen <strong>und</strong><br />
der betreffenden Landesbehörden.<br />
Eine der Aufgaben des LUNG M-V<br />
besteht in der Erarbeitung, Fortschreibung<br />
<strong>und</strong> Umsetzung des<br />
<strong>Naturpark</strong>plans im Einvernehmen<br />
mit den Landkreisen, den Gemeinden<br />
sowie den Ämtern für Raumordnung<br />
<strong>und</strong> Landesplanung Westmecklenburg<br />
<strong>und</strong> Mittleres Mecklenburg/<br />
Rostock. Die Zielsetzung des Natur-<br />
parkplans ist die integrierte nachhaltige<br />
Entwicklung des Gebiets,<br />
wobei die Natur- <strong>und</strong> Kulturlandschaft<br />
gleichrangig zu behandeln sind.<br />
Gleichrangigkeit bedeutet Schutz<br />
<strong>und</strong> Entwicklung der im <strong>Naturpark</strong><br />
gelegenen Landschafts- <strong>und</strong> Naturschutzgebiete,<br />
Sicherung einer<br />
nachhaltigen Landnutzung sowie der<br />
regionalen wirtschaftlichen Entwicklung.<br />
Mit dem <strong>Naturpark</strong> bietet sich<br />
somit die Chance, die Lebensqualität<br />
zu ver bessern <strong>und</strong> die Attraktivität<br />
der Region insgesamt zu erhöhen.<br />
Im <strong>Naturpark</strong>plan werden die jeweiligen<br />
raumbedeutsamen Belange<br />
(Landnutzungen, Tourismus <strong>und</strong> Erholung<br />
etc.) unter Berücksichtigung<br />
des Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutzes<br />
abgewogen, aufeinander abgestimmt<br />
<strong>und</strong> mit entsprechenden Handlungshinweisen<br />
dargestellt.<br />
Parallel zur Erarbeitung des <strong>Naturpark</strong>plans<br />
wurden Managementpläne<br />
für sechs FFH-Gebiete im <strong>Naturpark</strong><br />
aufgestellt (FFH-Gebiete DE 2136-<br />
302 „Klaas- <strong>und</strong> Teppnitzbachtal<br />
sowie Uferzone Neuklostersee“, DE<br />
2138-302 „Warnowtal mit Zuflüssen“,<br />
südlicher Teilbereich, DE 2236-302<br />
„Obere Seen <strong>und</strong> Wendfeld“, DE<br />
2236-303 „Wariner <strong>Seenland</strong>schaft“,<br />
DE 2336-301 „Schönlager See,<br />
Jülchendorfer Holz <strong>und</strong> Wendorfer<br />
Buchen“, DE 2338-304 „Mildenitztal<br />
mit Zuflüssen <strong>und</strong> Verb<strong>und</strong>enen<br />
See“, Teilgebiet Unterlauf). Wegen<br />
der Gleichzeitigkeit, der räumlichen<br />
Überschneidungen <strong>und</strong> der fach-<br />
lich z.T. ähnlichen Fragestellungen<br />
wurden diese Planungen organi sator<br />
isch <strong>und</strong> inhaltlich eng mit dem<br />
Natur parkplan abgestimmt. Wesentliche<br />
Ergebnisse der Bestandsaufnahme<br />
der Managementpläne wurden in<br />
den <strong>Naturpark</strong>plan integriert.<br />
Der <strong>Naturpark</strong>plan ist zwar rechtlich<br />
nicht verbindlich, stellt aber einen<br />
regionalen Konsens dar <strong>und</strong> dient<br />
der Orientierung zur Beurteilung von<br />
Vorhaben <strong>und</strong> anderen Planungen im<br />
<strong>Naturpark</strong>. Damit ist er richtungsweisend<br />
für die Arbeit der <strong>Naturpark</strong>verwaltung.<br />
Der vorliegende Band I „<strong>Leitbild</strong>,<br />
<strong>Ziele</strong> <strong>und</strong> Umsetzungsstrategien“<br />
stellt, neben allgemeinen <strong>Leitbild</strong>ern<br />
für <strong>Naturpark</strong>e in Deutschland <strong>und</strong><br />
in Mecklenburg-Vorpommern, das<br />
spezielle <strong>Leitbild</strong> für den <strong>Naturpark</strong><br />
„<strong>Sternberger</strong> <strong>Seenland</strong>“ vor <strong>und</strong><br />
benennt <strong>Ziele</strong> sowie Umsetzungsstrategien.<br />
<strong>Leitbild</strong>, <strong>Ziele</strong> <strong>und</strong><br />
Umsetzungsstrategien für den<br />
<strong>Naturpark</strong> „<strong>Sternberger</strong> <strong>Seenland</strong>“<br />
wurden in Foren <strong>und</strong> Arbeitsgruppen<br />
unter Beteiligung regionaler Akteure<br />
ent wickelt. Um diesen erzielten regionalen<br />
Konsens zu dokumentieren<br />
ist im vorliegenden Band die „wir“-<br />
bzw. „uns“-Form gewählt.<br />
Die beteiligten regionalen Akteure<br />
sowie ausführliche Daten <strong>und</strong> Fakten<br />
zur <strong>Naturpark</strong>region sind im Band<br />
II „Daten <strong>und</strong> Fakten“ dargestellt.<br />
Der Band III „Projekte“ enthält die<br />
konkreten Maßnahmenvorschläge für<br />
den <strong>Naturpark</strong>.