Leitbild und Ziele 21022011.indd - Naturpark Sternberger Seenland
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24 | NATURPARKPLAN „STERNBERGER SEENLAND“, BAND I: LEITBILD, ZIELE UND UMSETZUNGSSTRATEGIEN<br />
Schutz von Natur <strong>und</strong> Landschaft. Sie<br />
können auch aufgr<strong>und</strong> der Vielfalt, Eigenart<br />
<strong>und</strong> Schönheit der Landschaft, der<br />
besonder en kultur historischen Bedeutung<br />
oder wegen ihres Erholungswertes<br />
geschützt werden (vgl. Tabelle 3)<br />
Wir verbessern die Kooperation<br />
im <strong>Naturpark</strong> <strong>und</strong> das Management<br />
des <strong>Naturpark</strong>s.<br />
Die vielen Akteure in der <strong>Naturpark</strong>region<br />
gestalten ihre Aktivitäten in enger<br />
Kooperation <strong>und</strong> nutzen das Manage-<br />
Tabelle 3: Schutzzweck der ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiete<br />
Nr. Bezeichnung Schutzzweck in Auszügen 5<br />
2a1 Wald- <strong>und</strong> Seengebiet<br />
nebst Umgebung<br />
Neukloster-Warin-<br />
Blankenberg<br />
2a2 Seengebiet<br />
Warin-Neukloster<br />
(Nordwestmecklenburg)<br />
kein Schutzzweck definiert<br />
kein Schutzzweck definiert<br />
2b Seengebiet Warin-<br />
Neukloster (Parchim)<br />
kein Schutzzweck definiert<br />
10 Glambecksee bei<br />
Basthorst<br />
kein Schutzzweck definiert<br />
19 Warnowtal bei<br />
Gädebehn<br />
kein Schutzzweck definiert<br />
20-1 Warnowtal bei Kritzow kein Schutzzweck definiert<br />
20-2 Warnowtal bei<br />
Rönkendorfer Mühle<br />
kein Schutzzweck definiert<br />
22b Lewitz (Parchim) · Erhalt <strong>und</strong> Entwicklung der offenen, feuchten Niederungslandschaft <strong>und</strong> Niedermoore<br />
· Erhalt <strong>und</strong> Entwicklung des Landschaftsbilds mit den standort typischen naturnahen Wäldern, Alleen <strong>und</strong> Gewässern<br />
· Erhalt <strong>und</strong> Entwicklung der Lebensstätten der typischen Tier- <strong>und</strong> Pflanzenwelt<br />
· Erhalt <strong>und</strong> Entwicklung der Wiesenlewitz als Rast- <strong>und</strong> Überwinter ungsgebiet vieler Vogelarten<br />
(nur sehr kleinflächig in der <strong>Naturpark</strong>region)<br />
24 Vierburg-Waldung kein Schutzzweck definiert<br />
48a Dobbertiner<br />
<strong>Seenland</strong>schaft <strong>und</strong><br />
mittleres Mildenitztal –<br />
Landkreis Güstrow<br />
ment des <strong>Naturpark</strong>s zur Koordinierung<br />
gemeinsamer Vorhaben. Durch dieses<br />
Miteinander wird der <strong>Naturpark</strong> als „organisches“<br />
Ganzes gestaltet, <strong>und</strong> es entsteht<br />
eine starke Identifikation mit dem<br />
<strong>Naturpark</strong>. Dieser Prozess wird durch<br />
die Arbeit der <strong>Naturpark</strong> verwaltung<br />
<strong>und</strong> des breit in der Natur parkregion<br />
verankerten Fördervereins des <strong>Naturpark</strong>s<br />
sowie eine enge Zu sammenarbeit<br />
der Gemeinden in der <strong>Naturpark</strong>region<br />
gefördert. Eine Natur parkerweiterung<br />
wird bei Interesse außerhalb des <strong>Naturpark</strong>s<br />
liegender Gemeinden in der<br />
<strong>Naturpark</strong>region unterstützt, wenn die<br />
Erweiterung nachvollziehbar zu einer<br />
Stärkung des <strong>Naturpark</strong>-Profils beiträgt.<br />
Dies ist der Fall, wenn mit der Erweiterung<br />
wesentliche Elemente natürlicher,<br />
landschaftsgeschichtlicher, kulturhistorischer<br />
<strong>und</strong> kultureller Gegebenheiten<br />
eingebracht werden, die Bedeutung für die<br />
Entwicklung des <strong>Naturpark</strong>s als Lebens-,<br />
Natur-, Wirtschafts-, Sozial- <strong>und</strong><br />
Kultur raum im Sinne des <strong>Leitbild</strong>s haben<br />
(vgl. Kap. 2.3), <strong>und</strong> wenn der gesetzlich<br />
erforderliche Anteil an LSG <strong>und</strong> NSG<br />
erreicht wird.<br />
· Erhalt der Schönheit <strong>und</strong> Eigenart dieser Landschaft in ihrer Synthese aus gewachsener Kulturlandschaft <strong>und</strong> der<br />
außergewöhnlichen Dichte naturnaher Lebensräume<br />
· Erhalt der glazial geprägten Oberflächenformen, der anthropogenen Landschaftsstrukturen <strong>und</strong> natürlichen<br />
Landschaftsbestandteile<br />
· Erhalt <strong>und</strong> Wiederherstellung der Landschaft als Erholungsraum im Rahmen der landschaftsverträglichen Mehrfachnutzung<br />
· Sicherung <strong>und</strong> Entwicklung der vielfältigen natürlichen Landschaftselemente in ihrer Gesamtheit <strong>und</strong> mit allen<br />
Bestandteilen <strong>und</strong> Erscheinungsformen in ihrer vernetzten Struktur sowie als Lebensräume der freilebenden Tiere <strong>und</strong><br />
Pflanzen<br />
· Bewahrung des weitgehend wenig zersiedelten Gebiets vor einer willkürlichen <strong>und</strong> landschaftsfremden Bebauung <strong>und</strong><br />
Erhalten des touristischen Potenzials<br />
· Sicherung <strong>und</strong> Erhaltung der vielen Boden- <strong>und</strong> kulturhistorischen Denkmale als Elemente der Landschaft <strong>und</strong> touristisches<br />
Potential