Thesen - Deutscher Juristentag
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69. <strong>Deutscher</strong> <strong>Juristentag</strong> München 2012<br />
8. Das Management von Beteiligungsprozessen wird künftig an Bedeutung gewinnen und<br />
eine Schlüsselrolle für die Entwicklung des Verhältnisses zwischen Bürgern, Politik und<br />
Verwaltung spielen. Die öffentliche Verwaltung ist auf die effektive Erfüllung dieser Aufgabe<br />
nicht angemessen vorbereitet. Um ihr gerecht zu werden, müssen entsprechende Kompetenzen<br />
gezielt und systematisch in Aus- und Weiterbildungsprogrammen vermittelt werden.<br />
B. Institutionelle Anforderungen an eine demokratiekonforme Ausgestaltung von Planungsverfahren<br />
1. Die Rechtsvorschriften über die Durchführung von Beteiligungsverfahren sind auf eine<br />
Vielzahl unterschiedlicher Gesetze und Verwaltungsvorschriften verteilt und demzufolge<br />
unübersichtlich und uneinheitlich. Die Beteiligung an Planungsverfahren lässt sich effektivieren,<br />
wenn deren Grundsätze und tragenden Elemente einheitlich ausgestaltet und in<br />
einem einheitlichen Rechtsdokument geregelt werden. Dies erleichtert der Verwaltung, der<br />
Politik und den Bürgern den praktischen Umgang mit Beteiligungsverfahren.<br />
2. Effektive Beteiligung scheitert häufig an fehlender Transparenz und unsachgemäßer<br />
Information. Transparenz ist nur dann gewährleistet, wenn die Öffentlichkeit umfassend,<br />
rechtzeitig, in knapper Form und verständlicher Sprache sowie unter Einsatz moderner<br />
technischer Kommunikationsmittel über das Für und Wider von Vorhaben und deren Folgen<br />
informiert wird. Transparente Informationspolitik schafft Vertrauen zwischen den beteiligten<br />
Akteuren, erweitert den Handlungsspielraum der politischen Führung und fördert die<br />
Akzeptanz der von ihr getroffenen Entscheidungen. Deshalb müssen die gesetzlichen Voraussetzungen<br />
für eine umfassende, frühzeitige und sachgerechte Information der Öffentlichkeit<br />
geschaffen werden.<br />
3. Zahlreiche Akzeptanzprobleme bei Planungen resultieren aus einer zu späten, punk tuell<br />
angelegten Bürgerbeteiligung. Diese erfolgt erst in einem fortgeschrittenen Stadium der<br />
Planung, in welchem grundlegende Positionen bereits festgelegt sind und nur unter Inkaufnahme<br />
hoher budgetärer und politischer Kosten revidiert werden können. Die Bevölkerung<br />
empfindet die Bürgerbeteiligung aber nur dann als effektiv, wenn sie sich nicht ausschließlich<br />
auf die Festlegung von Details bereits im Grundsatz beschlossener Vorhaben, sondern auf<br />
dessen grundsätzliche Durchführung richtet. Diesem Anliegen kann Bürgerbeteiligung nur<br />
dann gerecht werden, wenn sie in einer sehr frühen Phase des Planungsprozesses, bei der Thematisierung<br />
eines Entscheidungsproblems, einsetzt. Sie muss sich in einer ersten Stufe darauf<br />
richten, die Wünschbarkeit von Vorhaben auszuloten. Konflikte werden umso unwahrscheinlicher<br />
und sind umso leichter zu lösen, je weniger Festlegungen erfolgt sind. Detailkorrekturen<br />
sind dagegen erst dann möglich, wenn Planungen einen gewissen Konkretisierungsgrad<br />
erreicht haben. Um beiden Anliegen gerecht zu werden, bedarf es zweistufig angelegter Planungsverfahren<br />
und entsprechender Regelungen im Planungsrecht.<br />
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