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Thesen - Deutscher Juristentag

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69. <strong>Deutscher</strong> <strong>Juristentag</strong> München 2012<br />

8. Das Management von Beteiligungsprozessen wird künftig an Bedeutung gewinnen und<br />

eine Schlüsselrolle für die Entwicklung des Verhältnisses zwischen Bürgern, Politik und<br />

Verwaltung spielen. Die öffentliche Verwaltung ist auf die effektive Erfüllung dieser Aufgabe<br />

nicht angemessen vorbereitet. Um ihr gerecht zu werden, müssen entsprechende Kompetenzen<br />

gezielt und systematisch in Aus- und Weiterbildungsprogrammen vermittelt werden.<br />

B. Institutionelle Anforderungen an eine demokratiekonforme Ausgestaltung von Planungsverfahren<br />

1. Die Rechtsvorschriften über die Durchführung von Beteiligungsverfahren sind auf eine<br />

Vielzahl unterschiedlicher Gesetze und Verwaltungsvorschriften verteilt und demzufolge<br />

unübersichtlich und uneinheitlich. Die Beteiligung an Planungsverfahren lässt sich effektivieren,<br />

wenn deren Grundsätze und tragenden Elemente einheitlich ausgestaltet und in<br />

einem einheitlichen Rechtsdokument geregelt werden. Dies erleichtert der Verwaltung, der<br />

Politik und den Bürgern den praktischen Umgang mit Beteiligungsverfahren.<br />

2. Effektive Beteiligung scheitert häufig an fehlender Transparenz und unsachgemäßer<br />

Information. Transparenz ist nur dann gewährleistet, wenn die Öffentlichkeit umfassend,<br />

rechtzeitig, in knapper Form und verständlicher Sprache sowie unter Einsatz moderner<br />

technischer Kommunikationsmittel über das Für und Wider von Vorhaben und deren Folgen<br />

informiert wird. Transparente Informationspolitik schafft Vertrauen zwischen den beteiligten<br />

Akteuren, erweitert den Handlungsspielraum der politischen Führung und fördert die<br />

Akzeptanz der von ihr getroffenen Entscheidungen. Deshalb müssen die gesetzlichen Voraussetzungen<br />

für eine umfassende, frühzeitige und sachgerechte Information der Öffentlichkeit<br />

geschaffen werden.<br />

3. Zahlreiche Akzeptanzprobleme bei Planungen resultieren aus einer zu späten, punk tuell<br />

angelegten Bürgerbeteiligung. Diese erfolgt erst in einem fortgeschrittenen Stadium der<br />

Planung, in welchem grundlegende Positionen bereits festgelegt sind und nur unter Inkaufnahme<br />

hoher budgetärer und politischer Kosten revidiert werden können. Die Bevölkerung<br />

empfindet die Bürgerbeteiligung aber nur dann als effektiv, wenn sie sich nicht ausschließlich<br />

auf die Festlegung von Details bereits im Grundsatz beschlossener Vorhaben, sondern auf<br />

dessen grundsätzliche Durchführung richtet. Diesem Anliegen kann Bürgerbeteiligung nur<br />

dann gerecht werden, wenn sie in einer sehr frühen Phase des Planungsprozesses, bei der Thematisierung<br />

eines Entscheidungsproblems, einsetzt. Sie muss sich in einer ersten Stufe darauf<br />

richten, die Wünschbarkeit von Vorhaben auszuloten. Konflikte werden umso unwahrscheinlicher<br />

und sind umso leichter zu lösen, je weniger Festlegungen erfolgt sind. Detailkorrekturen<br />

sind dagegen erst dann möglich, wenn Planungen einen gewissen Konkretisierungsgrad<br />

erreicht haben. Um beiden Anliegen gerecht zu werden, bedarf es zweistufig angelegter Planungsverfahren<br />

und entsprechender Regelungen im Planungsrecht.<br />

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