Blickpunkt Ausgabe 2-2011 - DJV Baden-Württemberg
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was sich in anderen Teilen der Republik<br />
tut. Und da kann man wirklich nicht<br />
sagen, die <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>er stünden<br />
mit ihrer Kampfbereitschaft vereinzelt<br />
da. Die bayerischen Kollegen äußern<br />
genauso lautstark ihren Unmut über die<br />
unanständigen Forderungen der Verleger,<br />
wie die in Nordrhein-Westfalen, Berlin,<br />
im Saarland, in Bremen und Hamburg,<br />
etwas schwächer noch in Niedersachsen,<br />
dafür aber zum ersten Mal in Mecklenburg-Vorpommern<br />
und Thüringen. Die<br />
Welle der Streiks wächst bundesweit<br />
beinahe täglich, man braucht nur die<br />
Tarif-Infos auf der <strong>DJV</strong>-Internetseite zu<br />
verfolgen. Auch das spricht für einen<br />
Flächentarif.<br />
<strong>Blickpunkt</strong>: Wie organisiert man einen<br />
Streik?<br />
Jan Cerny: Wenn die Verhandlungskommission<br />
am Verhandlungstisch nicht<br />
weiter kommt, ruft die Gewerkschaft ihre<br />
Mitglieder in der Regel zunächst zu<br />
Warnstreiks auf. Die Regularien sind in<br />
der Streikordnung festgelegt. In der Praxis<br />
vor Ort kommt es auf eine gute Kommunikation<br />
zwischen dem Landesverband<br />
und der örtlichen Streikleitung,<br />
in der Regel der Vertrauensperson im<br />
Betrieb, an. Da wurde in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />
an der einen oder anderen Stelle<br />
Kritik geäußert. Offenbar muss der<br />
Landesverband noch nachjustieren. Auf<br />
jeden Fall besorgt der Landesverband die<br />
Materialien wie Streikaufruf, Streikliste,<br />
Transparente, Info-Material, ggf. auffällige<br />
Kleidungsstücke. Vor Ort organisiert<br />
die Streikleitung Streikposten, Streiklokal<br />
und gegebenenfalls einen Protestmarsch.<br />
Schließlich sorgt sie für eine<br />
Meldung und wenn möglich ein Foto an<br />
den <strong>DJV</strong>. Im Falle des Scheiterns der<br />
Verhandlungen kommt noch die Organisation<br />
der Urabstimmung vor Ort hinzu,<br />
am besten mit Helfern. Anschließend<br />
werden Protokoll und Ergebnis der<br />
Urabstimmung an den <strong>DJV</strong> gemeldet.<br />
<strong>Blickpunkt</strong>: Welche Redakteure sind<br />
streikberechtigt?<br />
Jan Cerny: Grundsätzlich alle, sie sind<br />
nicht anders gestellt, als sonstige Arbeitnehmer.<br />
Allerdings gibt es eine Einschränkung.<br />
Pressebetriebe und Rundfunkanstalten<br />
haben in besonderen<br />
Fällen eine Informationspflicht. Die<br />
schließt zwar das Recht zu streiken nicht<br />
TA R I FA U S E I N A N D E R S ETZ U N G<br />
Redakteure des Mannheimer Morgen beim gemeinsamen Streik mit Angestellten und Druckern<br />
30./31. Mai <strong>2011</strong><br />
grundsätzlich ein, die Informationspflicht<br />
kommt aber bei lebenswichtigen<br />
Informationen wie Smog-Alarm, Giftgaswolken<br />
oder Vergiftungsgefahr zum<br />
Tragen. Das Recht auf Streik haben also<br />
Redakteure genauso wie Ressortleiter und<br />
ihre Stellvertreter, ja sogar die Chefredakteure.<br />
Selbst wenn Chefredakteure<br />
leitende Angestellte sind, steht ihnen als<br />
Arbeitnehmern auch das Recht zu, zur<br />
Durchsetzung ihrer Ansprüche zu<br />
streiken. Jedenfalls dann, wenn Gegenstand<br />
des Tarifvertrages auch Regelungen<br />
sind, die für leitende Angestellte gelten.<br />
Das ist im Pressebereich durchgehend<br />
bei Tarifverträgen der Fall. Natürlich<br />
haben auch Volontäre das Recht zu<br />
streiken, denn auch ihr Arbeitsverhältnis,<br />
zum Beispiel Vergütung und<br />
Urlaubsdauer, wird durch Tarifverträge<br />
geregelt. ■<br />
<strong>DJV</strong> <strong>Blickpunkt</strong> 2/<strong>2011</strong> 13