Blickpunkt Ausgabe 2-2011 - DJV Baden-Württemberg
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Markiert – kopiert.<br />
Vielfalt der Presse heißt auch<br />
Vielfalt der Blickwinkel<br />
Manche Geschichten liegen einfach in der Luft. Darf man<br />
dann nicht darüber schreiben, bloß weil es schon jemand<br />
anderer getan hat? Vielleicht schon, wenn man selber auf<br />
die Idee gekommen ist. Doch hier gilt es ganz besonders<br />
achtsam zu sein. In Message 3/2010 zitieren die Herausgeber<br />
(und ich hoffe, dass sie es richtig tun, weil ich es hier<br />
einfach abschreibe) Craig Silvermans Tipps, wie man sich<br />
selbst vor dem Plagiieren schützt. Die erste Regel des<br />
kanadischen Journalisten und Medienkritikers lautet:<br />
„Bevor Sie anfangen zu recherchieren, schreiben Sie.<br />
Während Ihrer Recherche, schreiben Sie. Ihre eigenen<br />
Gedanken auszudrücken und Ihre eigenen Worte zu benutzen,<br />
wird Ihr Gehirn zwingen, Ihre eigene Ausdruckskraft<br />
zu aktivieren.“ Wer das nicht tut, läuft Gefahr, auch<br />
beim besten eigenen Willen, einer Krankheit zu verfallen,<br />
die Kryptomnesie genannt wird. Der Begriff stammt eigentlich<br />
aus dem frühen 20. Jahrhundert und wurde im Zusammenhang<br />
mit den spiritistischen Experimenten verwendet.<br />
Laut Wikipedia ist Kryptomnesie ein psychologischer<br />
Fachbegriff für das Phänomen, dass sich, jemand<br />
fälschlicherweise aber gutgläubig als Urheber eines<br />
Gedankens oder einer Schöpfung versteht. Manche freie<br />
Journalisten können den Eindruck bekommen, dass diese<br />
Krankheit sich zur Seuche ausgeweitet hat, etwa wennsie<br />
wieder und wieder erleben, dass sie einer Redaktion ein Thema<br />
vorschlagen, abgelehnt werden und dann genau dieses<br />
Thema nach einer Schamfrist von der Redaktion selber bearbeitet<br />
wurde. Doch streiten hilft nicht, eventuell will man<br />
ja später von dieser Redaktion nochmal einen Auftrag.<br />
Respekt<br />
Dass keine wissenschaftliche Arbeit zum Thema Plagiat im<br />
Journalismus auf der Plattform juris.de verzeichnet ist, muss<br />
nicht heißen, dass es zu wenige Fälle gibt. Dennoch: Es wird<br />
– zum Glück – immer schwieriger zu plagiieren. Die<br />
Recherche nach Plagiaten ist fast so einfach wie das Plagiieren<br />
selbst, dazu gibt es immer mehr Software, die trotz Umstellungen<br />
und Synonymen Plagiate identifizieren kann. Doch<br />
nicht aus diesem Grund bleibt Wahrhaftigkeit das oberste<br />
persönliche Gebot. Es wird schon genügend Raubbau am<br />
Journalismus betrieben. Gerade daher müssen Journalistinnen<br />
und Journalisten das Schlagwort Qualitätsjournalismus<br />
selber mit Leben füllen. Das beginnt mit Respekt vor der Arbeit<br />
von Kollegen, zum Beispiel durch richtiges Zitieren. ■<br />
Urheberrecht<br />
C O P Y & PA S T E<br />
Plagiat ist kein Rechtsbegriff, Juristen unterscheiden zwischen<br />
Bearbeitungen und Umgestaltungen oder freier Benutzung nach<br />
§§ 23 und 24 des Urheberrechtsgesetzes. Auf eine Nachricht gibt<br />
es kein Urheberrecht, so auch nicht auf Zahlen, Daten oder<br />
Ideen. Die Nachricht selbst ist nicht gegen das Kopieren<br />
geschützt. Wer als Erster Lenas neuen Freund gesehen hat,<br />
erntet kurzen Ruhm. Schreiben dürfen darüber dann alle,<br />
die das möchten. Eine Bearbeitung einer Nachricht oder eines<br />
Themas ist dagegen sehr wohl geschützt.Das Urheberrecht ist<br />
ein formales Schutzrecht: „Das Urheberrecht schützt den Urheber<br />
in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum<br />
Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der<br />
Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des<br />
Werkes.“ §11 Allgemeines<br />
§ 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen: Bearbeitungen oder<br />
andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung<br />
des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht<br />
oder verwertet werden.<br />
§ 24 Freie Benutzung: (1) Ein selbständiges Werk, das in freier<br />
Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist,<br />
darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht<br />
und verwertet werden.<br />
Doch es muss nicht nur um die Kommerzialisierung gehen.<br />
Genauso denkbar sind Fälle, in denen Artikel, Fotos oder<br />
Tondokumente ungefragt in Medien verwendet werden, deren<br />
politische Ausrichtung der Urheber niemals unterstützen würde.<br />
Dr. Susann Mathis<br />
Satire – eine Ehrensache<br />
Beiträge zur Rechts- und Zeitgeschichte<br />
von Dr. jur. Albrecht Götz von Olenhusen<br />
In dem Band sind zehn Essays des vor allem in Medien- und Urhebersachen<br />
praktizierenden, Freiburger Rechtsanwalts und Publizisten<br />
Albrecht Götz von Olenhusen versammelt: Z.B. “Entehrung” Prominenter,<br />
deren Persönlichkeitsschutz und der Missbrauch des Rechts<br />
als Vehikel zur Machtausübung und Geldbeschaffung sind u. a. zentrale<br />
Themen in den realen Justizgrotesken.<br />
Von Dr. jur. Albrecht Götz von Olenhusen, Medien und Recht Verlag.<br />
München 2010. 120 Seiten, broschiert.<br />
EUR 22,-. ISBN 978-3-93943-11-3<br />
E-Mail: verlag@mur-verlag.de<br />
www.mur-verlag.de<br />
<strong>DJV</strong> <strong>Blickpunkt</strong> 2/<strong>2011</strong> 9