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Blickpunkt Ausgabe 2-2011 - DJV Baden-Württemberg

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Markiert – kopiert.<br />

Vielfalt der Presse heißt auch<br />

Vielfalt der Blickwinkel<br />

Manche Geschichten liegen einfach in der Luft. Darf man<br />

dann nicht darüber schreiben, bloß weil es schon jemand<br />

anderer getan hat? Vielleicht schon, wenn man selber auf<br />

die Idee gekommen ist. Doch hier gilt es ganz besonders<br />

achtsam zu sein. In Message 3/2010 zitieren die Herausgeber<br />

(und ich hoffe, dass sie es richtig tun, weil ich es hier<br />

einfach abschreibe) Craig Silvermans Tipps, wie man sich<br />

selbst vor dem Plagiieren schützt. Die erste Regel des<br />

kanadischen Journalisten und Medienkritikers lautet:<br />

„Bevor Sie anfangen zu recherchieren, schreiben Sie.<br />

Während Ihrer Recherche, schreiben Sie. Ihre eigenen<br />

Gedanken auszudrücken und Ihre eigenen Worte zu benutzen,<br />

wird Ihr Gehirn zwingen, Ihre eigene Ausdruckskraft<br />

zu aktivieren.“ Wer das nicht tut, läuft Gefahr, auch<br />

beim besten eigenen Willen, einer Krankheit zu verfallen,<br />

die Kryptomnesie genannt wird. Der Begriff stammt eigentlich<br />

aus dem frühen 20. Jahrhundert und wurde im Zusammenhang<br />

mit den spiritistischen Experimenten verwendet.<br />

Laut Wikipedia ist Kryptomnesie ein psychologischer<br />

Fachbegriff für das Phänomen, dass sich, jemand<br />

fälschlicherweise aber gutgläubig als Urheber eines<br />

Gedankens oder einer Schöpfung versteht. Manche freie<br />

Journalisten können den Eindruck bekommen, dass diese<br />

Krankheit sich zur Seuche ausgeweitet hat, etwa wennsie<br />

wieder und wieder erleben, dass sie einer Redaktion ein Thema<br />

vorschlagen, abgelehnt werden und dann genau dieses<br />

Thema nach einer Schamfrist von der Redaktion selber bearbeitet<br />

wurde. Doch streiten hilft nicht, eventuell will man<br />

ja später von dieser Redaktion nochmal einen Auftrag.<br />

Respekt<br />

Dass keine wissenschaftliche Arbeit zum Thema Plagiat im<br />

Journalismus auf der Plattform juris.de verzeichnet ist, muss<br />

nicht heißen, dass es zu wenige Fälle gibt. Dennoch: Es wird<br />

– zum Glück – immer schwieriger zu plagiieren. Die<br />

Recherche nach Plagiaten ist fast so einfach wie das Plagiieren<br />

selbst, dazu gibt es immer mehr Software, die trotz Umstellungen<br />

und Synonymen Plagiate identifizieren kann. Doch<br />

nicht aus diesem Grund bleibt Wahrhaftigkeit das oberste<br />

persönliche Gebot. Es wird schon genügend Raubbau am<br />

Journalismus betrieben. Gerade daher müssen Journalistinnen<br />

und Journalisten das Schlagwort Qualitätsjournalismus<br />

selber mit Leben füllen. Das beginnt mit Respekt vor der Arbeit<br />

von Kollegen, zum Beispiel durch richtiges Zitieren. ■<br />

Urheberrecht<br />

C O P Y & PA S T E<br />

Plagiat ist kein Rechtsbegriff, Juristen unterscheiden zwischen<br />

Bearbeitungen und Umgestaltungen oder freier Benutzung nach<br />

§§ 23 und 24 des Urheberrechtsgesetzes. Auf eine Nachricht gibt<br />

es kein Urheberrecht, so auch nicht auf Zahlen, Daten oder<br />

Ideen. Die Nachricht selbst ist nicht gegen das Kopieren<br />

geschützt. Wer als Erster Lenas neuen Freund gesehen hat,<br />

erntet kurzen Ruhm. Schreiben dürfen darüber dann alle,<br />

die das möchten. Eine Bearbeitung einer Nachricht oder eines<br />

Themas ist dagegen sehr wohl geschützt.Das Urheberrecht ist<br />

ein formales Schutzrecht: „Das Urheberrecht schützt den Urheber<br />

in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum<br />

Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der<br />

Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des<br />

Werkes.“ §11 Allgemeines<br />

§ 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen: Bearbeitungen oder<br />

andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung<br />

des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht<br />

oder verwertet werden.<br />

§ 24 Freie Benutzung: (1) Ein selbständiges Werk, das in freier<br />

Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist,<br />

darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht<br />

und verwertet werden.<br />

Doch es muss nicht nur um die Kommerzialisierung gehen.<br />

Genauso denkbar sind Fälle, in denen Artikel, Fotos oder<br />

Tondokumente ungefragt in Medien verwendet werden, deren<br />

politische Ausrichtung der Urheber niemals unterstützen würde.<br />

Dr. Susann Mathis<br />

Satire – eine Ehrensache<br />

Beiträge zur Rechts- und Zeitgeschichte<br />

von Dr. jur. Albrecht Götz von Olenhusen<br />

In dem Band sind zehn Essays des vor allem in Medien- und Urhebersachen<br />

praktizierenden, Freiburger Rechtsanwalts und Publizisten<br />

Albrecht Götz von Olenhusen versammelt: Z.B. “Entehrung” Prominenter,<br />

deren Persönlichkeitsschutz und der Missbrauch des Rechts<br />

als Vehikel zur Machtausübung und Geldbeschaffung sind u. a. zentrale<br />

Themen in den realen Justizgrotesken.<br />

Von Dr. jur. Albrecht Götz von Olenhusen, Medien und Recht Verlag.<br />

München 2010. 120 Seiten, broschiert.<br />

EUR 22,-. ISBN 978-3-93943-11-3<br />

E-Mail: verlag@mur-verlag.de<br />

www.mur-verlag.de<br />

<strong>DJV</strong> <strong>Blickpunkt</strong> 2/<strong>2011</strong> 9

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