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Bausteinübersicht und Kurzbeschreibungen - Institut für ...

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<strong>Bausteinübersicht</strong> <strong>und</strong> <strong>Kurzbeschreibungen</strong><br />

tungsstörungen im Arbeitsverhältnis, Haftung im Arbeitsverhältnis, Kündigung, Kollektives<br />

Arbeitsrecht<br />

Selbständige Erwerbsarbeit:<br />

Eigenheiten <strong>und</strong> Arten selbständiger Erwerbsarbeit, Betätigungen im Handel<br />

Einkommensersatz bei Nichterwerbstätigkeit:<br />

soziale Vorsorge, soziale Entschädigung, soziale Hilfe<br />

L05 Wirtschaft <strong>und</strong> Familie; Erbrecht <strong>und</strong> Vermögensnachfolge<br />

Teil 1: Wirtschaft <strong>und</strong> Familie<br />

In der Rechtsordnung Deutschlands sind Ehe <strong>und</strong> Familie als privatautonom zu gestaltende<br />

staatsfreie Räume anerkannt. Die Verantwortlichkeiten in ökonomischer <strong>und</strong> persönlicher<br />

Hinsicht sind dementsprechend privatrechtlich geregelt.<br />

Außerhalb der Ehe resultiert Verantwortlichkeit <strong>für</strong> die ökonomische Existenz anderer Menschen<br />

aus gradlinigen Verwandtschaftsbeziehungen. Das BGB regelt, wie die Abstammungsverhältnisse,<br />

auf denen diese beruhen, ermittelt, festgeschrieben <strong>und</strong> in Frage gestellt<br />

werden können.<br />

Der Baustein behandelt diese Themen in den Kapiteln<br />

Familienrecht, Gr<strong>und</strong>gesetz <strong>und</strong> völkerrechtliche Verträge:<br />

Das Gr<strong>und</strong>gesetz als Maßstab, völkerrechtliche Verträge<br />

Eherecht:<br />

Eheschließung, Eheführung, Ehescheidung <strong>und</strong> -aufhebung<br />

Familienrecht:<br />

Abstammung mit ihren wirtschaftlichen <strong>und</strong> persönlichen Folgen<br />

Teil 2: Erbrecht <strong>und</strong> Vermögensnachfolge<br />

Im deutschen Recht ist die Freiheit, Eigentum <strong>und</strong> Vermögen nach dem Tode nach eigenem<br />

Gutdünken weiter zu geben, verfassungsrechtlich geschützt. Im übrigen läßt das BGB eine<br />

Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten zu, Privatvermögen nach dem Tode gesteuert <strong>und</strong><br />

gezielt weiterzugeben. Dabei können auch wirtschaftliche Einheiten wie Firmen, Betriebe,<br />

Unternehmen im Interesse ihres Erhaltes <strong>und</strong> ihrer Fortführung sinnvoll zusammengehalten<br />

werden.<br />

Inhalt:<br />

Erbfolge:<br />

gesetzliche Erbfolge (Verwandtenerbrecht, Ehegattenerbrecht)<br />

gewillkürte Erbfolge (Testament, Erbvertrag)<br />

Rechtsstellung des Erben<br />

Pflichtteilsrecht<br />

Sondergestaltungen <strong>für</strong> den Fall des Todes:<br />

© <strong>Institut</strong> <strong>für</strong> Ökonomische Bildung Oldenburg<br />

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