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<strong>als</strong> ein Beabsichtigen von Verhaltensänderung)<br />

- die Beratung (<strong>als</strong> eine Unterstützung in individuellen<br />

Problemsituationen mit dem Ziel, Lösungsstrategien zu<br />

entwickeln)<br />

- Schulungsprogramme für Angehörige und schließlich<br />

- die Begleitung in Form des sogenannten Case Manage-<br />

ments (umfassende Begleitung von Menschen<br />

mit sehr komplexen Problemlagen)<br />

Und unter dem Sammelbegriff BERATUNG verbergen<br />

sich auch unterschiedliche Herangehensweisen aufgrund<br />

gesetzlicher Grundlagen:<br />

• eine Erstberatung wegen eines Pflegeproblems<br />

• die häusliche Schulung am Pflegebett (§ 45 SGB XI)<br />

• die Pflegeeinsätze (§ 37 SGB XI)<br />

• die Pflegeberatung durch Rechtsanspruch<br />

(§ 7a SGB XI)<br />

Sie sehen <strong>als</strong>o: Beratung hat immer einen fachlichen Anspruch<br />

und unterscheidet sich deshalb grundlegend von<br />

der einfachen Informationsweitergabe.<br />

Deshalb sollte die BERATUNG möglichst unabhängig<br />

sein, auch von etwaigen wirtschaftlichen Interessen der<br />

BERATUNGsanbieter. Denn daraus könnten Konflikte<br />

entstehen.<br />

Andererseits bedeutet das nicht, dass nicht auch Pflegedienste<br />

oder Pflegeheime gut informieren können.<br />

Vergegenwärtigen Sie sich aber immer die wirtschaftlichen<br />

Erfordernisse eines Leistungsanbieters, der auch<br />

BERATUNG anbietet.<br />

Geht es aber darum, in einer Beratungs- oder Begleitungssituation<br />

die für Sie richtigen Kooperationspartner<br />

herauszufinden, Ihre finanziellen Erfordernisse abzusi-<br />

chern und besondere Bedingungen festzulegen, dann<br />

sollten Sie die neutrale, unabhängige Beratung eines<br />

Pflegestützpunktes in Anspruch nehmen.<br />

Nutzen Sie die Möglichkeit von BERATUNG. Denn durch<br />

gezielte Information und Beratung können Fehler vermieden,<br />

Entscheidungen fundiert getroffen und das weitere<br />

Zusammenleben erleichtert werden.<br />

2.3 Beratungsangebote<br />

2.3.1 Ärztliche und fachärztliche Beratung<br />

Die ärztliche Information und Auskunft wird in aller Regel<br />

zuerst durch Ihren Hausarzt erfolgen. Die fachärztliche<br />

Untersuchung und Beratung wird von niedergelassenen<br />

Neurologen und Psychiatern sowie durch die Fachklinik<br />

für Psychiatrie in Klingenmünster durchgeführt<br />

(☞ Kapitel 1).<br />

2.3.2 Beratungsstellen<br />

Die Pflegestützpunkte (ehem<strong>als</strong> Beko)<br />

Die seit 1995 in Rheinland-Pfalz bestehenden Beratungs-<br />

und Koordinierungsstellen wurden zu Pflegestützpunkten<br />

weiterentwickelt und sollen Ihren Rechtsanspruch auf<br />

Pflegeberatung verwirklichen.<br />

- Die qualifizierten Berater informieren Sie über alle Hilfe-,<br />

Unterstützungs- und Pflegeangebote in der Region. Sie<br />

klären Sie über die gesetzlichen Bestimmungen auf.<br />

- Sie helfen Ihnen bei der Herausarbeitung Ihrer Probleme<br />

und deren Lösungsfindung.<br />

- Sie unterstützen Sie bei der Auswahl der für Sie passen-<br />

den Hilfen und erleichtern Ihnen die Orientierung bei<br />

den vielfältigen Unterstützungsangeboten. Bei Bedarf<br />

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