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5<br />

Betreuungsverfügung, kurz gesagt:<br />

Wollen Sie heute keine Person im Rahmen einer Vorsorgevollmacht<br />

ermächtigen, dann können Sie in der<br />

Betreuungsverfügung festlegen, wer zum gesetzlichen<br />

Betreuer durch das Betreuungsgericht bestimmt werden<br />

soll und zwar erst dann, wenn Sie nicht mehr in der Lage<br />

sind, selbst zu entscheiden.<br />

Patientenverfügung<br />

Seit 2009 ist die Patientenverfügung auch im Betreuungsrecht<br />

geregelt. Der Patientenwille steht nun auch gesetzlich<br />

an erster Stelle. In der Patientenverfügung verleihen<br />

Sie Ihrem Willen Ausdruck, welche Behandlungsmaßnahmen<br />

Sie wünschen und welche nicht. Solange Sie zu einer<br />

Entscheidung selbst in der Lage sind, kommt es auf Ihre<br />

Patientenverfügung nicht an, sie greift erst ein, wenn sie<br />

Ihren Willen nicht mehr mitteilen können.<br />

WICHTIG:<br />

Beratung<br />

Vor der Erteilung einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung<br />

oder Patientenverfügung lassen Sie sich<br />

unbedingt kompetent beraten. Die Beratung durch<br />

Betreuungsvereine, Betreuungsbehörden und die Pflegestützpunkte<br />

ist kostenlos. Die Beratung bei Notaren und<br />

Rechtsanwälten ist kostenpflichtig. Darüber hinaus ist<br />

vor der Erstellung der Patientenverfügung eine Beratung<br />

durch einen Arzt Ihres Vertrauens empfehlenswert.<br />

Hinweis<br />

Sie sollten stets einen Hinweis auf die Patientenverfügung<br />

und ihre Vorsorgevollmacht bei sich tragen; bestenfalls<br />

bei Ihrer Krankenversicherungskarte. Es gibt auch die<br />

Möglichkeit der Registrierung und Hinterlegung von<br />

Vollmachten. Diese Möglichkeiten können Ihnen in der<br />

Beratung vorgestellt werden.<br />

50<br />

Betreuungsvereine für die Stadt Landau:<br />

• Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt<br />

Ostbahnstraße 22, 76829 Landau in der Pfalz<br />

Tel: 06341 / 918271<br />

• Betreuungsverein des Sozialdienstes<br />

Katholischer Frauen und Männer<br />

Queichheimer Hauptstraße 36, 76829 Landau in der Pfalz<br />

Tel: 06341 / 55123<br />

Betreuungsvereine für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Südliche</strong> Weinstraße:<br />

• Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt<br />

Ostbahnstraße 22, 76829 Landau in der Pfalz<br />

Tel: 06341 / 918285<br />

• Betreuungsverein des Sozialdienstes<br />

Katholischer Frauen und Männer<br />

Queichheimer Hauptstraße 36, 76829 Landau in der Pfalz<br />

Tel: 06341 / 55323<br />

• Betreuungsverein der Lebenshilfe<br />

Im Seegarten 2, 76877 Offenbach an der Queich<br />

Tel.: 06348 / 983227 und 06348 / 983228<br />

Betreuungsbehörde der Stadtverwaltung Landau<br />

Sozialamt<br />

Langstraße 9a, 76829 Landau in der Pfalz<br />

Zimmer 113 und 114<br />

Tel: 06341 / 13 -0, -5020, -5021, -5022<br />

Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung <strong>Südliche</strong> Weinstraße:<br />

Amt für Gesundheit und Soziales<br />

An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau in der Pfalz<br />

Zimmer 232, 111 und 112<br />

Tel.: 06341 / 940 -0, -153, -427, -157, -444<br />

Pflegestützpunkte<br />

(☞ Kapitel 2.3.2)

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