Download Demenzwegweiser als pdf-Datei - Landkreis Südliche ...
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5<br />
Betreuungsverfügung, kurz gesagt:<br />
Wollen Sie heute keine Person im Rahmen einer Vorsorgevollmacht<br />
ermächtigen, dann können Sie in der<br />
Betreuungsverfügung festlegen, wer zum gesetzlichen<br />
Betreuer durch das Betreuungsgericht bestimmt werden<br />
soll und zwar erst dann, wenn Sie nicht mehr in der Lage<br />
sind, selbst zu entscheiden.<br />
Patientenverfügung<br />
Seit 2009 ist die Patientenverfügung auch im Betreuungsrecht<br />
geregelt. Der Patientenwille steht nun auch gesetzlich<br />
an erster Stelle. In der Patientenverfügung verleihen<br />
Sie Ihrem Willen Ausdruck, welche Behandlungsmaßnahmen<br />
Sie wünschen und welche nicht. Solange Sie zu einer<br />
Entscheidung selbst in der Lage sind, kommt es auf Ihre<br />
Patientenverfügung nicht an, sie greift erst ein, wenn sie<br />
Ihren Willen nicht mehr mitteilen können.<br />
WICHTIG:<br />
Beratung<br />
Vor der Erteilung einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung<br />
oder Patientenverfügung lassen Sie sich<br />
unbedingt kompetent beraten. Die Beratung durch<br />
Betreuungsvereine, Betreuungsbehörden und die Pflegestützpunkte<br />
ist kostenlos. Die Beratung bei Notaren und<br />
Rechtsanwälten ist kostenpflichtig. Darüber hinaus ist<br />
vor der Erstellung der Patientenverfügung eine Beratung<br />
durch einen Arzt Ihres Vertrauens empfehlenswert.<br />
Hinweis<br />
Sie sollten stets einen Hinweis auf die Patientenverfügung<br />
und ihre Vorsorgevollmacht bei sich tragen; bestenfalls<br />
bei Ihrer Krankenversicherungskarte. Es gibt auch die<br />
Möglichkeit der Registrierung und Hinterlegung von<br />
Vollmachten. Diese Möglichkeiten können Ihnen in der<br />
Beratung vorgestellt werden.<br />
50<br />
Betreuungsvereine für die Stadt Landau:<br />
• Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt<br />
Ostbahnstraße 22, 76829 Landau in der Pfalz<br />
Tel: 06341 / 918271<br />
• Betreuungsverein des Sozialdienstes<br />
Katholischer Frauen und Männer<br />
Queichheimer Hauptstraße 36, 76829 Landau in der Pfalz<br />
Tel: 06341 / 55123<br />
Betreuungsvereine für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Südliche</strong> Weinstraße:<br />
• Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt<br />
Ostbahnstraße 22, 76829 Landau in der Pfalz<br />
Tel: 06341 / 918285<br />
• Betreuungsverein des Sozialdienstes<br />
Katholischer Frauen und Männer<br />
Queichheimer Hauptstraße 36, 76829 Landau in der Pfalz<br />
Tel: 06341 / 55323<br />
• Betreuungsverein der Lebenshilfe<br />
Im Seegarten 2, 76877 Offenbach an der Queich<br />
Tel.: 06348 / 983227 und 06348 / 983228<br />
Betreuungsbehörde der Stadtverwaltung Landau<br />
Sozialamt<br />
Langstraße 9a, 76829 Landau in der Pfalz<br />
Zimmer 113 und 114<br />
Tel: 06341 / 13 -0, -5020, -5021, -5022<br />
Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung <strong>Südliche</strong> Weinstraße:<br />
Amt für Gesundheit und Soziales<br />
An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau in der Pfalz<br />
Zimmer 232, 111 und 112<br />
Tel.: 06341 / 940 -0, -153, -427, -157, -444<br />
Pflegestützpunkte<br />
(☞ Kapitel 2.3.2)