Download Demenzwegweiser als pdf-Datei - Landkreis Südliche ...
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werden! Je nach Lebenssituation und Hilfebedarf können<br />
verschiedene Leistungen beantragt werden:<br />
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung<br />
Wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um<br />
den Lebensunterhalt zu sichern, können Personen über<br />
65 Jahre oder Personen mit dauerhafter Erwerbsminderung<br />
Grundsicherung beantragen. In der Regel wird bei<br />
dieser Hilfe die Unterhaltspflicht von Kindern und Eltern<br />
nur eingeschränkt geprüft. Ein Mehrbedarf wird anerkannt<br />
bei Merkmal G im Schwerbehindertenausweis,<br />
bestimmte Hilfen, wie z.B. Essen auf Rädern, werden<br />
bezuschusst.<br />
- Wohngeld<br />
Wohngeld kann <strong>als</strong> Mietzuschuss oder Lastenzuschuss<br />
(bei Wohneigentum) bewilligt werden. Die Höhe richtet<br />
sich nach den Einkommensverhältnissen und der Wohnsituation<br />
- Hilfe zur Pflege<br />
Auch wer keine Pflegestufe erhält oder trotz Pflegestufe<br />
notwendige Hilfen nicht finanzieren kann hat die Möglichkeit<br />
Sozialhilfe zu beantragen. Voraussetzung ist, dass<br />
ein Mindestmaß an pflegerischem Hilfebedarf besteht.<br />
Diese Situation ist häufig bei demenzkranken Menschen<br />
gegeben. Bei der Gewährung von Hilfe zur Pflege hat<br />
die häusliche Pflege Vorrang vor der teilstationären oder<br />
vollstationären Pflege.<br />
Die Hilfe zur Pflege kann folgende Leistungen umfassen:<br />
• Häusliche Pflege<br />
• Hilfsmittel<br />
• Tages- und Nachtpflege<br />
• Kurzzeitpflege<br />
• Vollstationäre Pflege<br />
Das Sozialamt prüft Einkommens- und Vermögensverhältnisse<br />
und die Unterhaltspflicht von Kindern, Ehepartnern<br />
und Eltern im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.<br />
- Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes<br />
Ist der Betroffene oder seine Haushaltsangehörigen nicht<br />
mehr in der Lage, den Haushalt zu führen, kann vorübergehend<br />
Hilfe zur Weiterführung des Haushalts bewilligt<br />
werden. Dauerhaft wird die Hilfe gewährt, wenn dadurch<br />
eine stationäre Pflege vermieden werden kann.<br />
- Landesblindengeld / Landespflegegeld<br />
Bei Blindheit oder starker Sehbehinderung kann Landesblindengeld<br />
beantragt werden, jedoch nicht in stationären<br />
Einrichtungen. Anspruch auf Landespflegegeld haben<br />
Schwerbehinderte nach Vollendung des ersten Lebensjahres.<br />
Leistungen der Pflegeversicherung sind vorrangig zu<br />
beantragen und werden angerechnet.<br />
WICHTIG:<br />
Wann sollte ein Antrag auf<br />
Sozialhilfe gestellt werden?<br />
Sozialhilfe wird frühestens ab dem Zeitpunkt bezahlt,<br />
ab welchem dem Sozialhilfeträger bekannt ist, dass ein<br />
sozialhilferechtlicher Hilfebedarf besteht. Daher sollte ein<br />
Antrag so früh wie möglich gestellt werden, z.B. noch vor<br />
dem Einzug in ein Pflegeheim oder wenn unklar ist, ob<br />
mit den Leistungen der Pflegeversicherung sowie vorhandenem<br />
Einkommen oder Vermögen alle erforderlichen<br />
Hilfen bezahlt werden können.<br />
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