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werden! Je nach Lebenssituation und Hilfebedarf können<br />

verschiedene Leistungen beantragt werden:<br />

- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung<br />

Wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um<br />

den Lebensunterhalt zu sichern, können Personen über<br />

65 Jahre oder Personen mit dauerhafter Erwerbsminderung<br />

Grundsicherung beantragen. In der Regel wird bei<br />

dieser Hilfe die Unterhaltspflicht von Kindern und Eltern<br />

nur eingeschränkt geprüft. Ein Mehrbedarf wird anerkannt<br />

bei Merkmal G im Schwerbehindertenausweis,<br />

bestimmte Hilfen, wie z.B. Essen auf Rädern, werden<br />

bezuschusst.<br />

- Wohngeld<br />

Wohngeld kann <strong>als</strong> Mietzuschuss oder Lastenzuschuss<br />

(bei Wohneigentum) bewilligt werden. Die Höhe richtet<br />

sich nach den Einkommensverhältnissen und der Wohnsituation<br />

- Hilfe zur Pflege<br />

Auch wer keine Pflegestufe erhält oder trotz Pflegestufe<br />

notwendige Hilfen nicht finanzieren kann hat die Möglichkeit<br />

Sozialhilfe zu beantragen. Voraussetzung ist, dass<br />

ein Mindestmaß an pflegerischem Hilfebedarf besteht.<br />

Diese Situation ist häufig bei demenzkranken Menschen<br />

gegeben. Bei der Gewährung von Hilfe zur Pflege hat<br />

die häusliche Pflege Vorrang vor der teilstationären oder<br />

vollstationären Pflege.<br />

Die Hilfe zur Pflege kann folgende Leistungen umfassen:<br />

• Häusliche Pflege<br />

• Hilfsmittel<br />

• Tages- und Nachtpflege<br />

• Kurzzeitpflege<br />

• Vollstationäre Pflege<br />

Das Sozialamt prüft Einkommens- und Vermögensverhältnisse<br />

und die Unterhaltspflicht von Kindern, Ehepartnern<br />

und Eltern im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.<br />

- Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes<br />

Ist der Betroffene oder seine Haushaltsangehörigen nicht<br />

mehr in der Lage, den Haushalt zu führen, kann vorübergehend<br />

Hilfe zur Weiterführung des Haushalts bewilligt<br />

werden. Dauerhaft wird die Hilfe gewährt, wenn dadurch<br />

eine stationäre Pflege vermieden werden kann.<br />

- Landesblindengeld / Landespflegegeld<br />

Bei Blindheit oder starker Sehbehinderung kann Landesblindengeld<br />

beantragt werden, jedoch nicht in stationären<br />

Einrichtungen. Anspruch auf Landespflegegeld haben<br />

Schwerbehinderte nach Vollendung des ersten Lebensjahres.<br />

Leistungen der Pflegeversicherung sind vorrangig zu<br />

beantragen und werden angerechnet.<br />

WICHTIG:<br />

Wann sollte ein Antrag auf<br />

Sozialhilfe gestellt werden?<br />

Sozialhilfe wird frühestens ab dem Zeitpunkt bezahlt,<br />

ab welchem dem Sozialhilfeträger bekannt ist, dass ein<br />

sozialhilferechtlicher Hilfebedarf besteht. Daher sollte ein<br />

Antrag so früh wie möglich gestellt werden, z.B. noch vor<br />

dem Einzug in ein Pflegeheim oder wenn unklar ist, ob<br />

mit den Leistungen der Pflegeversicherung sowie vorhandenem<br />

Einkommen oder Vermögen alle erforderlichen<br />

Hilfen bezahlt werden können.<br />

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