Download Demenzwegweiser als pdf-Datei - Landkreis Südliche ...
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4.2 Versorgung im Pflegeheim<br />
Die Pflege von Demenzerkrankten zu Hause ist für pflegende<br />
Angehörige oft eine starke Belastung. Pflegeheime<br />
bieten neben dem dauerhaften Wohnen auch kurzzeitige<br />
Aufenthaltsmöglichkeiten an. Manche Pflegeheime bieten<br />
darüber hinaus auch Tages- und Nachtpflege an. Diese<br />
Versorgung ist eine teilstationäre Pflege. Der Pflegebedürftige<br />
verbringt nur einen Teil des Tages, während des<br />
Tages oder in der Nacht, in einer stationären Einrichtung.<br />
Die übrige Zeit wird er in der häuslichen Pflege betreut.<br />
Im folgenden Kapitel werden die einzelnen Möglichkeiten<br />
erläutert.<br />
4.2.1 Kurzzeit- und Verhinderungspflege<br />
Kurzzeitpflege<br />
bietet die Möglichkeit, dass Betroffene für einen bestimmten<br />
Zeitraum in einer Pflegeeinrichtung wohnen.<br />
Diese wird bis zu 28 Tagen und bis zu einem Höchstbetrag<br />
von 1.510 € pro Kalenderjahr gewährt und muss<br />
vorab bei der Pflegekasse beantragt werden. Unterkunftsund<br />
Verpflegungskosten sind selbst zu tragen. Finanzielle<br />
Unterstützung kann ggf. vom örtlichen Sozialhilfeträger<br />
übernommen werden (☞ Kapitel 6.1).<br />
Das Angebot der Kurzzeitpflege umfasst die Grundpflege,<br />
medizinische Behandlungspflege und soziale Betreuung.<br />
Es kann genutzt werden<br />
• zur Erholung und bei Urlaub des pflegenden<br />
Angehörigen<br />
• bei Krankheit oder Krankenhausaufenthalt der<br />
Pflegeperson<br />
• wenn Umbaumaßnahmen in der Wohnung<br />
erforderlich sind<br />
• bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes<br />
oder im Anschluss an einen Klinikaufenthalt des<br />
Pflegebedürftigen<br />
• in sonstigen Krisensituationen<br />
Verhinderungspflege<br />
Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen<br />
mindestens sechs Monate nach Einstufung in<br />
eine Pflegestufe in seiner häuslichen Umgebung gepflegt<br />
hat. Verhinderungspflege kann zu Hause oder in einer<br />
stationären Einrichtung erfolgen und kann auf mehrere<br />
Zeitabschnitte im Jahr verteilt und auch für stundenweise<br />
Entlastung verwendet werden. Das Leistungsspektrum<br />
der Verhinderungspflege in den Senioreneinrichtungen<br />
entspricht dem der Kurzzeitpflege (☞ Kapitel 6.1).<br />
4.2.2 Heimpflege auf Dauer,<br />
Vollstationäre Pflege<br />
Das Fortschreiten der Krankheit, aber auch äußere Faktoren,<br />
können dazu führen, dass pflegende Angehörige<br />
auch mit zusätzlichen Hilfen nicht mehr in der Lage sind,<br />
den demenziell Erkrankten zu Hause zu versorgen. Eine<br />
zunehmende körperliche Pflegebedürftigkeit und Inkontinenz,<br />
eine ständige Weglaufgefahr, eine ausgeprägte<br />
Aggressivität sowie hochgradige Orientierungsstörungen<br />
können selbst bei einer gut organisierten Versorgung zu<br />
Hause die Betreuung des Demenzkranken in einem Pflegeheim<br />
notwendig machen.<br />
Pflegende Angehörige haben hierbei nicht versagt und<br />
sollten sich nicht schuldig fühlen. Eine solche Entscheidung<br />
dient dem Schutz der eigenen Gesundheit, denn<br />
die Pflege eines Demenzkranken kann aufgrund der enormen<br />
körperlichen wie seelischen Belastung den Angehörigen<br />
selbst krank machen.<br />
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