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4.2 Versorgung im Pflegeheim<br />

Die Pflege von Demenzerkrankten zu Hause ist für pflegende<br />

Angehörige oft eine starke Belastung. Pflegeheime<br />

bieten neben dem dauerhaften Wohnen auch kurzzeitige<br />

Aufenthaltsmöglichkeiten an. Manche Pflegeheime bieten<br />

darüber hinaus auch Tages- und Nachtpflege an. Diese<br />

Versorgung ist eine teilstationäre Pflege. Der Pflegebedürftige<br />

verbringt nur einen Teil des Tages, während des<br />

Tages oder in der Nacht, in einer stationären Einrichtung.<br />

Die übrige Zeit wird er in der häuslichen Pflege betreut.<br />

Im folgenden Kapitel werden die einzelnen Möglichkeiten<br />

erläutert.<br />

4.2.1 Kurzzeit- und Verhinderungspflege<br />

Kurzzeitpflege<br />

bietet die Möglichkeit, dass Betroffene für einen bestimmten<br />

Zeitraum in einer Pflegeeinrichtung wohnen.<br />

Diese wird bis zu 28 Tagen und bis zu einem Höchstbetrag<br />

von 1.510 € pro Kalenderjahr gewährt und muss<br />

vorab bei der Pflegekasse beantragt werden. Unterkunftsund<br />

Verpflegungskosten sind selbst zu tragen. Finanzielle<br />

Unterstützung kann ggf. vom örtlichen Sozialhilfeträger<br />

übernommen werden (☞ Kapitel 6.1).<br />

Das Angebot der Kurzzeitpflege umfasst die Grundpflege,<br />

medizinische Behandlungspflege und soziale Betreuung.<br />

Es kann genutzt werden<br />

• zur Erholung und bei Urlaub des pflegenden<br />

Angehörigen<br />

• bei Krankheit oder Krankenhausaufenthalt der<br />

Pflegeperson<br />

• wenn Umbaumaßnahmen in der Wohnung<br />

erforderlich sind<br />

• bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes<br />

oder im Anschluss an einen Klinikaufenthalt des<br />

Pflegebedürftigen<br />

• in sonstigen Krisensituationen<br />

Verhinderungspflege<br />

Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen<br />

mindestens sechs Monate nach Einstufung in<br />

eine Pflegestufe in seiner häuslichen Umgebung gepflegt<br />

hat. Verhinderungspflege kann zu Hause oder in einer<br />

stationären Einrichtung erfolgen und kann auf mehrere<br />

Zeitabschnitte im Jahr verteilt und auch für stundenweise<br />

Entlastung verwendet werden. Das Leistungsspektrum<br />

der Verhinderungspflege in den Senioreneinrichtungen<br />

entspricht dem der Kurzzeitpflege (☞ Kapitel 6.1).<br />

4.2.2 Heimpflege auf Dauer,<br />

Vollstationäre Pflege<br />

Das Fortschreiten der Krankheit, aber auch äußere Faktoren,<br />

können dazu führen, dass pflegende Angehörige<br />

auch mit zusätzlichen Hilfen nicht mehr in der Lage sind,<br />

den demenziell Erkrankten zu Hause zu versorgen. Eine<br />

zunehmende körperliche Pflegebedürftigkeit und Inkontinenz,<br />

eine ständige Weglaufgefahr, eine ausgeprägte<br />

Aggressivität sowie hochgradige Orientierungsstörungen<br />

können selbst bei einer gut organisierten Versorgung zu<br />

Hause die Betreuung des Demenzkranken in einem Pflegeheim<br />

notwendig machen.<br />

Pflegende Angehörige haben hierbei nicht versagt und<br />

sollten sich nicht schuldig fühlen. Eine solche Entscheidung<br />

dient dem Schutz der eigenen Gesundheit, denn<br />

die Pflege eines Demenzkranken kann aufgrund der enormen<br />

körperlichen wie seelischen Belastung den Angehörigen<br />

selbst krank machen.<br />

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