Studie „SCHUFA-frei“: Statt Kredit Nur Draufgezahlt
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Situation I<br />
Praxis der <strong>„SCHUFA</strong>-freien” <strong>Kredit</strong>vermittlung 23<br />
Anfrage über einen <strong>„SCHUFA</strong>-freien“ <strong>Kredit</strong> von 3.500 Euro an eine <strong>Kredit</strong>vermittler GmbH. In der<br />
Selbstauskunft hat die Antragstellerin ein Einkommen von 462 Euro angegeben. In der Selbstauskunft<br />
verpflichtet sich der <strong>Kredit</strong>suchende „alle in Zusammenhang mit der Durchführung des<br />
<strong>Kredit</strong>vermittlungsvertrages erforderlichen Auslagen zu erstatten“. Bei postalischer Bearbeitung<br />
betragen diese Kosten ca. 48 Euro.<br />
Mit einem Schreiben teilt die <strong>Kredit</strong>vermittler GmbH mit, die Vorprüfung sei positiv verlaufen. Mit<br />
diesem Schreiben werden den <strong>Kredit</strong>suchenden ein Antrag in Form einer Service-Karte und die<br />
Beteiligung an einer Aktiengesellschaft empfohlen. Jene Service-Karte ist laut Stiftung Warentest<br />
„überflüssig und teuer“ und wird von den Prüfern als sogenannter „Pseudoservice“ bezeichnet.<br />
Gegen eine Aufnahmegebühr von einmalig 49 Euro und monatlich 16,80 Euro bietet jene Service-<br />
Karte u. a. Preis- und <strong>Kredit</strong>vergleiche, Börseninfos, Jobbörsen und Partnervermittlungen.<br />
Bei dem sogenannten Anteil handelt es sich um den Beitritt als atypischer stiller Gesellschafter an einer<br />
Aktiengesellschaft. Mit einer Zeichnungssumme von 5.000 Euro beteiligt sich der <strong>Kredit</strong>suchende an<br />
den Gewinnen und Verlusten der Gesellschaft. Die Zeichnungssumme ist in Raten von 50 Euro<br />
monatlich aufzubringen. Darüber hinaus wird bei Vertragsabschluss ein Agio von 79,80 Euro fällig.<br />
Der Zeichnungsschein enthält eine Formulierung, nach der das Emissionsprospekt ausgehändigt<br />
wurde, was vorliegend nicht der Fall ist.<br />
Situation II<br />
<strong>Kredit</strong>anfrage bei einer <strong>Kredit</strong>vermittlung GmbH & Co. KG. Die Firma will einen Außendienstmitarbeiter<br />
zum Hausbesuch schicken. Dem <strong>Kredit</strong>suchenden wird erklärt, die Kosten hierfür betrügen<br />
maximal 70 Euro, die bar zu bezahlen wären. Der <strong>Kredit</strong>suchende werde für die Zahlung eine<br />
Quittung erhalten. Eine zweite Quittung erhalte die Bank, die die Finanzierung machen wolle.<br />
Die Dauer des Hausbesuchs beträgt ca. 20 Minuten, wobei der Außendienstmitarbeiter erklärt in<br />
Zeitdruck zu sein. Gegenüber dem <strong>Kredit</strong>suchenden wird erklärt, er werde die <strong>Kredit</strong>unterlagen<br />
innerhalb einer Woche per Post erhalten. Nach einer weiteren Woche käme das Darlehen zur<br />
Auszahlung.<br />
Während eines Hausbesuchs wird ein Vermittlungsauftrag unterzeichnet, der in einer Regelung<br />
über die Aufwandsentschädigung die GmbH & Co. KG ermächtigt, die Unterlagen „zur Erstellung<br />
einer Haushalts-Bonitätsberechnung an eine Gesellschaft ihrer Wahl weiterzuleiten“. Der Auftraggeber<br />
verpflichtet sich zu einer Erstattung der hierfür anfallenden Kosten bis maximal 200 Euro,<br />
handschriftlich geändert auf 70 Euro. Nach dem Vermittlungsauftrag sind die Kosten sofort nach<br />
Rechnungsstellung zu erstatten.<br />
Als Voraussetzung für den <strong>Kredit</strong> wird der Abschluss eines Vertrages über Vermögenswirksame<br />
Leistungen mit Anlage der Beträge (von 40 Euro im Monat) bei einer Wohnungsbaugenossenschaft<br />
eG empfohlen. Gegen einen monatlichen Beitrag von 25,80 Euro sollen <strong>Kredit</strong>- und andere Raten