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Studie „SCHUFA-frei“: Statt Kredit Nur Draufgezahlt

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Praxis der <strong>„SCHUFA</strong>-freien” <strong>Kredit</strong>vermittlung 27<br />

Die Wirtschaftsberatungsverträge sind als Abonnement mit einer Laufzeit von zunächst sechs<br />

Monaten gestaltet, wobei die Kosten ca. 17 Euro im Monat betragen. Ohne schriftlichen Widerruf<br />

verlängert sich die Laufzeit danach monatlich. Die Beratung solle nach den Verträgen telefonisch<br />

stattfinden, wobei sie nur als Option für den Bedarfsfall vorgesehen sei.<br />

> Bei einem als „Vertrag zur Beratung in sämtlichen finanziellen Fragen“ bezeichneten Wirtschaftsberatungsvertrag<br />

wird kein <strong>Kredit</strong>, sondern nur ein sinnloses aber kostenpflichtiges<br />

Abonnement vermittelt. Dieses betrügerische Vorgehen führt bei dem Verbraucher nach sechs<br />

Monaten bereits zu Kosten von ca. 102 Euro. Ohne Kündigung wären jeden Monat weitere<br />

Kosten entstanden, ohne dass eine zweckdienliche Leistung zu erwarten ist.<br />

Auslagenerstattungsvereinbarungen bei Bearbeitung per Post<br />

Eine recht häufige – weil nicht offensichtlich rechtswidrige Methode – ist die Vereinbarung über<br />

die Verpflichtung zum Auslagenersatz. Diese wird zum Teil als Vertragsstrafe formuliert. In anderen<br />

Fällen werden Klauseln verwendet, mit denen die Summe der zu ersetzenden Auslagen auf einen<br />

Maximalbetrag begrenzt wird. Zur Unterzeichnung werden aber auch Vereinbarungen mit pauschalen<br />

Auslagenbeträgen vorgelegt.<br />

In vielen Fällen wurden jedoch auch keinerlei Regelungen zur Auslagenerstattung getroffen.<br />

Trotz mangelnder schriftlicher Vereinbarung wurden dennoch die angeblichen Auslagen durch<br />

einige Vermittler geltend gemacht. Nach den Erfahrungen der Schuldnerberatung dürfte die<br />

bislang niedrige Zahl der Forderungen auf relativ lange Bearbeitungszeiten bei den Anbietern<br />

zurückzuführen sein, die üblicherweise ihre Forderung erst zwei bis drei Monate nach Abschluss<br />

des <strong>Kredit</strong>vermittlungsvertrags geltend machen.<br />

Wurde eine Auslagenforderung in Rechnung gestellt, enthielt diese in fast allen Fällen keine<br />

näheren Erläuterungen zu der Zusammensetzung der einzelnen Auslagen. Die einzelnen Kostenpositionen<br />

wurden nur von einem Vermittler aufgeschlüsselt. Diese Auflistung war allerdings<br />

nicht geeignet, angefallene Auslagen nachzuweisen.<br />

Die Tatsache, dass in den vorliegenden Abrechnungen identische Beträge für bestimmte Kostenpositionen<br />

verlangt wurden, weckt zudem Zweifel an der Auflistung. Denn es ist kaum vorstellbar,<br />

dass bei unterschiedlicher Ausgangslage (Einkommen, Familiensituation, <strong>Kredit</strong>wunsch) bei allen<br />

Anfragen der gleiche Kostenaufwand angefallen sein soll.<br />

> Es entsteht insgesamt der Eindruck, dass die Rechnungen darauf angelegt sind Auslagenpositionen<br />

vorzutäuschen, die tatsächlich nicht entstanden sind und gleichzeitig einem möglichen<br />

Vorwurf im Hinblick auf eine Pauschalierung der Auslagenforderung vorzubauen, in dem ein<br />

Teil des Rechnungsbetrags variabel gestaltet wird.

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