Unterlagen zur Ratssitzung - Stadt Solingen
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Teil A: Haushaltssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Solingen</strong> für das Haushaltsjahr 2012 (Beschlusstext Rat am 27.09.2012) Seite 1<br />
1 Haushaltssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Solingen</strong> für das Haushaltsjahr 2012 (Beschlusstext Rat am 27.09.2012)<br />
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-<br />
Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW<br />
S. 666) in der <strong>zur</strong> Zeit geltenden Fassung hat der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Solingen</strong> mit<br />
Beschluss vom 27.09.2012 folgende Haushaltssatzung erlassen:<br />
§ 1<br />
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012, der die für die Erfüllung der<br />
Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden<br />
Aufwendungen sowie die eingehenden Einzahlungen und die zu leistenden<br />
Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält,<br />
wird wie folgt festgesetzt:<br />
Ergebnisplan 2012<br />
EUR<br />
Gesamtbetrag der Erträge -439.537.790,12<br />
Gesamtbetrag der Aufwendungen 480.553.321,07<br />
Verlust: 41.015.530,95<br />
Finanzplan 2012<br />
EUR<br />
Gesamtbetrag der Einzahlungen<br />
aus laufender Verwaltungstätigkeit<br />
Gesamtbetrag der Auszahlungen<br />
aus laufender Verwaltungstätigkeit<br />
Gesamtbetrag der Einzahlungen<br />
aus der Investitionstätigkeit und<br />
der Finanzierungstätigkeit<br />
Gesamtbetrag der Auszahlungen<br />
aus der Investitionstätigkeit und<br />
der Finanzierungstätigkeit<br />
-424.811.370,08<br />
446.491.489,27<br />
-23.957.900,00<br />
29.177.450,00<br />
§ 2<br />
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich<br />
ist, wird wie folgt festgesetzt:<br />
Kreditermächtigung 2012<br />
EUR<br />
für den Kernhaushalt 3.830.000<br />
für die Eigenbetriebe / Eigenbetriebsähnlichen<br />
Einrichtungen<br />
29.449.000<br />
− Technische Betriebe <strong>Solingen</strong> - TBS<br />
(rentierlich)<br />
− Technische Betriebe <strong>Solingen</strong> - TBS<br />
(unrentierlich)<br />
§ 3<br />
29.149.000<br />
300.000<br />
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der <strong>zur</strong> Leistung von<br />
Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf<br />
3.352.000 EUR festgesetzt.<br />
Der Höchstbetrag der Kredite, die <strong>zur</strong> Liquiditätssicherung in Anspruch genommen<br />
werden dürfen, wird für das Haushaltsjahr 2012 auf<br />
§ 4<br />
540.000.000 EUR festgesetzt.<br />
Anlage 06 a)