Unterlagen zur Ratssitzung - Stadt Solingen
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Teil B: Haushaltssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Solingen</strong> für das Haushaltsjahr 2012 (Beschlusstext Rat am 27.09.2012) Seite 3<br />
Verträge mit Architekten, Ingenieuren und Sonderfachleuten mit finanziellen<br />
Ansprüchen zu Lasten späterer Haushaltsjahre bedürfen der Einwilligung des<br />
<strong>Stadt</strong>kämmerers.<br />
§ 12<br />
Die Wertgrenze für die Veranschlagung einzelner Investitionsmaßnahmen<br />
wird gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe h) GO NRW auf 375.000 EUR Jahresvolumen<br />
festgelegt.<br />
Aufgestellt: Bestätigt:<br />
<strong>Solingen</strong>, 26.09.2012<br />
Weeke<br />
<strong>Stadt</strong>kämmerer<br />
<strong>Solingen</strong>, 26.09.2012<br />
Feith<br />
Oberbürgermeister<br />
Anlage 06 a)