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Unterlagen zur Ratssitzung - Stadt Solingen

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Teil B: Haushaltssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Solingen</strong> für das Haushaltsjahr 2012 (Beschlusstext Rat am 27.09.2012) Seite 3<br />

Verträge mit Architekten, Ingenieuren und Sonderfachleuten mit finanziellen<br />

Ansprüchen zu Lasten späterer Haushaltsjahre bedürfen der Einwilligung des<br />

<strong>Stadt</strong>kämmerers.<br />

§ 12<br />

Die Wertgrenze für die Veranschlagung einzelner Investitionsmaßnahmen<br />

wird gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe h) GO NRW auf 375.000 EUR Jahresvolumen<br />

festgelegt.<br />

Aufgestellt: Bestätigt:<br />

<strong>Solingen</strong>, 26.09.2012<br />

Weeke<br />

<strong>Stadt</strong>kämmerer<br />

<strong>Solingen</strong>, 26.09.2012<br />

Feith<br />

Oberbürgermeister<br />

Anlage 06 a)

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