Unterlagen zur Ratssitzung - Stadt Solingen
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Teil A: Haushaltssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Solingen</strong> für das Haushaltsjahr 2013 (Beschlusstext Rat am 27.09.2012) Seite 1<br />
Haushaltssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Solingen</strong> für das Haushaltsjahr 2013 (Beschlusstext Rat am 27.09.2012)<br />
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen<br />
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S.<br />
666) in der <strong>zur</strong> Zeit geltenden Fassung hat der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Solingen</strong> mit<br />
Beschluss vom 27.09.2012 folgende Haushaltssatzung erlassen:<br />
§ 1<br />
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013, der die für die Erfüllung der<br />
Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden<br />
Aufwendungen sowie die eingehenden Einzahlungen und die zu leistenden<br />
Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält,<br />
wird wie folgt festgesetzt:<br />
Ergebnisplan 2013<br />
EUR<br />
Gesamtbetrag der Erträge -434.691.445,03<br />
Gesamtbetrag der Aufwendungen 500.930.929,54<br />
Verlust: 66.239.484,51<br />
Finanzplan 2013<br />
EUR<br />
Gesamtbetrag der Einzahlungen<br />
aus laufender Verwaltungstätigkeit<br />
Gesamtbetrag der Auszahlungen<br />
aus laufender Verwaltungstätigkeit<br />
Gesamtbetrag der Einzahlungen<br />
aus der Investitionstätigkeit und<br />
der Finanzierungstätigkeit<br />
Gesamtbetrag der Auszahlungen<br />
aus der Investitionstätigkeit und<br />
der Finanzierungstätigkeit<br />
-418.870.214,44<br />
466.809.789,46<br />
-23.629.910,00<br />
38.157.950,00<br />
§ 2<br />
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich<br />
ist, wird wie folgt festgesetzt:<br />
Kreditermächtigung 2013<br />
EUR<br />
für den Kernhaushalt 4.280.000 EUR<br />
für die Eigenbetriebe / Eigenbetriebsähnlichen<br />
Einrichtungen<br />
− Technische Betriebe <strong>Solingen</strong> - TBS<br />
(rentierlich)<br />
− Technische Betriebe <strong>Solingen</strong> - TBS<br />
(unrentierlich)<br />
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der <strong>zur</strong> Leistung von<br />
Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf<br />
§ 3<br />
5.043.000 EUR festgesetzt.<br />
Der Höchstbetrag der Kredite, die <strong>zur</strong> Liquiditätssicherung in Anspruch genommen<br />
werden dürfen, wird für das Haushaltsjahr 2013 auf<br />
§ 4<br />
555.000.000 EUR festgesetzt.<br />
Anlage 06 b)