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Amtsblatt der Stadt Solingen

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Entwässerungssatzung Entwässerungssatzung<br />

Ordnung Ordnung <strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Solingen</strong> <strong>Solingen</strong> über über die die Erhebung Erhebung<br />

Erhebung<br />

von von von privatrechtlichen privatrechtlichen Entgelten Entgelten für für die<br />

die<br />

Fortsetzung Fortsetzung von von Seite Seite 22<br />

22 Benutzung Benutzung des des Müllheizkraftwerkes Müllheizkraftwerkes Müllheizkraftwerkes <strong>der</strong><br />

<strong>der</strong><br />

Anlage Anlage 1 1<br />

1 (zu § 4 Absatz 3 Satz 2)<br />

EntsorgungsBetriebe EntsorgungsBetriebe <strong>Solingen</strong><br />

<strong>Solingen</strong><br />

vom vom 14. 14. Dezember Dezember 2001<br />

2001<br />

1. Allgemeine Parameter<br />

a) Temperatur 35 °C<br />

b) PH-Wert 6,0 - 10,0<br />

c) absetzbare Stoffe 10 ml/l*<br />

* soweit keine toxischen<br />

Metallhydroxide vorliegen<br />

2. Kohlenwasserstoffe<br />

d) gesamt (DIN 38409 Teil 18) 20 mg/l<br />

3. Schwerflüchtige lipophile Stoffe<br />

(u. a. verseifbare Öle, Fette)<br />

gesamt (DIN 38409 Teil 17) 250 mg/l<br />

4. Phenol-Index nach Destillation (C 6 H 5 OH) 50 mg/l<br />

5. Anorganische Parameter<br />

a) Fluorid 50 mg/l<br />

b) Nitrit-Stickstoff (NO 2 -N) 5 mg/l<br />

c) Sulfate 600 mg/l<br />

d) Ammonium-(NH4) und Ammoniak-(NH3)<br />

Stickstoff 80 mg/l<br />

e) Gesamt-Eisen 10 mg/l<br />

f) Aluminium 10 mg/l<br />

g) Phosphatverbindungen 50 mg/l<br />

Anlage Anlage 2 2<br />

2 (zu § 4 Absatz 3 Satz 4)<br />

1. Organische Lösungsmittel<br />

a) mit Wasser mischbar nur nach spezieller Festlegung<br />

b) mit Wasser nicht mischbar,<br />

maximal ihrer Wasserlöslichkeit im Einzelfall nach spezieller<br />

Festlegung<br />

2. Metalle (gelöst und ungelöst)<br />

a) Chrom VI 0,1 mg/l<br />

b) Gesamt-Chrom 0,5 mg/l<br />

c) Kupfer 0,5 mg/l<br />

d) Silber 0,1 mg/l<br />

e) Cadmium 0,2 mg/l<br />

f) Nickel 0,5 mg/l<br />

g) Zink 2,0 mg/l<br />

h) Zinn 2,0 mg/l<br />

i) Blei 0,5 mg/l<br />

j) Quecksilber 0,05 mg/l<br />

k) Arsen 0,1 mg/l<br />

l) Kobalt 1,0 mg/l<br />

m) Selen 1,0 mg/l<br />

n) Barium 2,0 mg/l<br />

3. leicht freisetzbares Cyanid 0,2 mg/l<br />

4. freies Chlor 0,5 mg/l<br />

5. Sulfid 1,0mg/l<br />

6. AOX 1,0 mg/l<br />

7. Leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe<br />

(LHKW) berechnet als Chlor 0,1 mg/l<br />

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2002 in Kraft.<br />

Gleichzeitig tritt die Satzung über die Entwässerung <strong>der</strong> Grundstücke<br />

und den Anschluß an die öffentliche Abwasseranlage in<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Solingen</strong> vom 15. Dezember 2000 außer Kraft.<br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

Die vorstehende Satzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Solingen</strong> über die Entwässerung<br />

<strong>der</strong> Grundstücke und den Anschluß an die öffentliche Abwasseranlage<br />

- Entwässerungssatzung - wird hiermit öffentlich<br />

bekannt gemacht.<br />

Es wird darauf hingewiesen, daß nach § 7 Abs. 6 GO NW eine<br />

Verletzung von Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften <strong>der</strong> Gemeindeordnung<br />

für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen<br />

dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung<br />

nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,<br />

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt o<strong>der</strong> ein vorgeschriebenes<br />

Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,<br />

b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt<br />

gemacht worden,<br />

c) <strong>der</strong> Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluß vorher beanstandet<br />

o<strong>der</strong><br />

d) <strong>der</strong> Form- o<strong>der</strong> Verfahrensmangel ist gegenüber <strong>der</strong> Gemeinde<br />

vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und<br />

die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.<br />

<strong>Solingen</strong>, 14. Dezember 2001<br />

H a u g<br />

Oberbürgermeister<br />

Herausgeber:<br />

Herausgeber:<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Solingen</strong>, Der Oberbürgermeister, Öffentlichkeitsarbeit, Rathaus<br />

Cronenberger Straße, Postfach 10 01 65, 42648 <strong>Solingen</strong>,<br />

Telefax 290 2209. Verantwortlich: Birgit Wenning-Paulsen, Redaktion:<br />

Doris Diefenbach. Telefon (0212) 290 2208. DTP-Satz: Heike<br />

Dopazo Lopez, Martina Ruhnau. Gedruckt von: Druckstudio Wolfgang<br />

Doege, Karlstraße15, 42699 <strong>Solingen</strong>, Telefon 262170. Vertrieb:<br />

B. Boll, Verlag des Solinger Tageblattes (GmbH & Co.), Mummstraße<br />

9, Postfach 10 12 26, 42648 <strong>Solingen</strong>, Telefon 299-0.Gedruckt<br />

auf chlorfreiem Papier. Nachdruck und Veröffentlichungen<br />

je<strong>der</strong> Art nur mit Genehmigung des Herausgebers zulässig. Erscheint<br />

wöchentlich.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> §§ 7 und 41 Absatz 1 <strong>der</strong> Gemeindeordnung für<br />

das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14. Juli 1994 (GV<br />

NRW S. 666) in <strong>der</strong> zur Zeit geltenden Fassung hat <strong>der</strong> Rat <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Solingen</strong> am 13. Dezember 2001 nachstehende Entgeltordnung<br />

für die Benutzung des Müllheizkraftwerkes <strong>der</strong> EntsorgungsBetriebe<br />

<strong>Solingen</strong> beschlossen:<br />

§ § 1<br />

1<br />

Für die Benutzung des Müllheizkraftwerkes wird ein privatrechtliches<br />

Entgelt erhoben.<br />

Grundsätze:<br />

Grundsätze:<br />

A. Maßgeblich für alle Entgeltberechnungen ist das durch die<br />

Waage des Müllheizkraftwerkes registrierte Gewicht.<br />

B. Bei <strong>der</strong> Definition <strong>der</strong> angelieferten Abfallarten gilt im Zweifelsfalle<br />

die Entscheidung <strong>der</strong> Eingangskontrolle des Müllheizkraftwerkes<br />

<strong>der</strong> EntsorgungsBetriebe <strong>Solingen</strong>.<br />

C. Anlieferungen von beson<strong>der</strong>s überwachungsbedürftigen Abfällen<br />

können nur nach vorheriger Anmeldung bei <strong>der</strong> Eingangskontrolle<br />

erfolgen.<br />

D. Kleinanlieferungen werden stichprobenweise gewogen. Die<br />

Abfallmenge, die 100 kg überschreitet, wird nach Gewicht<br />

gemäß dem Preis für die angelieferte Abfallart verrechnet.<br />

E. Der Zuschlag für die begleitete Verbrennung wird zusätzlich zu<br />

den ermittelten Verbrennungsentgelten berechnet. Der<br />

Tonnenpreis gilt hierbei zugleich als Mindestpreis.<br />

F. In allen Fällen ist mindestens <strong>der</strong> Preis für eine Kleinanlieferung<br />

zu entrichten.<br />

G. Zur Anlagenauslastung und um die Erreichung des Betriebsergebnisses<br />

sicherzustellen, können auf die o. a. Entgelte Rabatte<br />

eingeräumt werden.<br />

H. Die Entgelte werden für jede Benutzung erhoben.<br />

§ § 2<br />

2<br />

Die Verbrennungsentgelte für die Anlieferung von Abfall gemäß<br />

<strong>der</strong> Satzung über die Abfallentsorgung in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Solingen</strong> in<br />

<strong>der</strong> zur Zeit geltenden Fassung betragen für:<br />

1.1 a) Abfälle aus Kommunaler Sammlung<br />

nach Gewicht 170,00 Euro/t<br />

b) beson<strong>der</strong>s überwachungsbedürftige<br />

Abfälle nach Gewicht 230,00 Euro/t<br />

c) sonstige Abfälle nach Gewicht 195,00 Euro/t<br />

1.2 private Haushalte je Anlieferung bis<br />

100 kg Abfallmenge (Kleinanlieferung)<br />

abweichend von Ziffer 1.1 pauschal 5,00 Euro<br />

2. Das Entgelt für das Wie<strong>der</strong>aufladen<br />

zurückgewiesener Anlieferungen<br />

mit Hilfe eines Ladefahrzeuges<br />

pro Vorgang beträgt pauschal 50,00 Euro<br />

3. Der Zuschlag für eine begleitete<br />

Verbrennung beträgt nach Gewicht 50,00 Euro/t<br />

4. Das Bearbeiten eines Entsorgungsnachweises<br />

beträgt pauschal 30,00 Euro<br />

§ § 3<br />

3<br />

1. Das Entgelt ist bei Benutzung des Müllheizkraftwerkes entsprechend<br />

<strong>der</strong> in § 2 <strong>der</strong> Ordnung festgelegten Entgeltsätze<br />

gegen Aushändigung einer Quittung an <strong>der</strong> Kasse zu entrichten.<br />

Die Quittung ist bei <strong>der</strong> Übergabe <strong>der</strong> Abfälle durch das<br />

Betriebspersonal auf <strong>der</strong>en Verlangen vorzuzeigen.<br />

2. Abweichend von Ziffer 1 kann bei Anlieferern, die die Anlage<br />

mehrmals jährlich benutzen, das Entgelt durch Ausstellen einer<br />

Rechnung erhoben werden.<br />

§ § 4 4<br />

4<br />

Diese Entgeltordnung tritt am 01. Januar 2002 in Kraft. Gleichzeitig<br />

tritt die Ordnung über die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten<br />

für die Benutzung des Müllheizkraftwerkes <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Solingen</strong> vom<br />

18. Dezember 1998 in <strong>der</strong> zur Zeit geltenden Fassung außer Kraft.<br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

Die vorstehende Ordnung über die Erhebung von privatrechtlichen<br />

Entgelten für die Benutzung des Müllheizkraftwerkes <strong>der</strong><br />

EntsorgungsBetriebe <strong>Solingen</strong> wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.<br />

Es wird darauf hingewiesen, daß nach § 7 Absatz 6 <strong>der</strong> Gemeindeordnung<br />

für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) eine Verletzung<br />

von Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften beim Zustandekommen<br />

dieser Ordnung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung<br />

nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,<br />

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt o<strong>der</strong> ein vorgeschriebenes<br />

Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,<br />

b) diese Ordnung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht<br />

worden,<br />

c) <strong>der</strong> Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluß vorher beanstandet<br />

o<strong>der</strong><br />

d) <strong>der</strong> Form- o<strong>der</strong> Verfahrensmangel ist gegenüber <strong>der</strong> Gemeinde<br />

vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und<br />

die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.<br />

<strong>Solingen</strong>, 14. Dezember 2001<br />

H a u g<br />

Oberbürgermeister<br />

Beschlüsse Beschlüsse aus aus den<br />

den<br />

Bezirksvertretungen<br />

Bezirksvertretungen<br />

Bezirksvertretungen<br />

Bezirksvertretung Bezirksvertretung Wald<br />

Wald<br />

Beschlüsse Beschlüsse aus aus <strong>der</strong> <strong>der</strong> 17. 17. Sitzung<br />

Sitzung<br />

am am 05. 05. Dezember Dezember Dezember 2001<br />

2001<br />

Punkt Punkt 3<br />

3<br />

Verknüpfung Verknüpfung von von Reitwegen Reitwegen im im Bereich Bereich Ittertal<br />

Ittertal<br />

- - Bericht Bericht <strong>der</strong> <strong>der</strong> Verwaltung Verwaltung -<br />

-<br />

Die Bezirksvertretung Wald spricht sich einstimmig für eine verbesserte<br />

Verknüpfung von Reitwegen im Bereich des Ittertals aus<br />

und empfiehlt dem Beirat <strong>der</strong> Unteren Landschaftsbehörde, die<br />

Strecke des Klingenpfades vom jetzigen Standort <strong>der</strong> Scherensperre<br />

Obenitter bis ungefähr zur Hälfte des Märchenwaldes für die<br />

Doppelnutzung freizugeben.<br />

Punkt Punkt 4<br />

4<br />

Geschäftsleerstände Geschäftsleerstände im im <strong>Stadt</strong>bezirk <strong>Stadt</strong>bezirk <strong>Stadt</strong>bezirk Wald Wald<br />

Wald<br />

hier: hier: Antrag Antrag von von BV BV Knoche, Knoche, <strong>der</strong> <strong>der</strong> SPD- SPD- und und BfS-Bezirksfraktion<br />

BfS-Bezirksfraktion<br />

BfS-Bezirksfraktion<br />

vom vom 07. 07. 07. November November November 2001<br />

2001<br />

Die Bezirksvertretung Wald bittet einstimmig die Verwaltung, die<br />

in <strong>der</strong> Verwaltungsvorlage aufgezeigten Strategien für eine Verbesserung<br />

<strong>der</strong> Situation, im beson<strong>der</strong>en für den <strong>Stadt</strong>bezirk Wald,<br />

weiterzuverfolgen und die Ergebnisse in <strong>der</strong> Sitzung am 13. März<br />

2001 vorzustellen.<br />

Punkt Punkt 5<br />

5<br />

Entwurf Entwurf des des Haushaltsplanes Haushaltsplanes 2002<br />

2002<br />

hier: hier: hier: a) a) Mitwirkung Mitwirkung gemäß gemäß § § 37 37 Abs. Abs. 4 4 GO GO NW<br />

NW<br />

b) b) Haushaltssicherungskonzept Haushaltssicherungskonzept bis bis 2005 2005<br />

2005<br />

Die Bezirksvertretung Wald stimmt mehrheitlich <strong>der</strong> Maßnahme<br />

4.16 - Überprüfung <strong>der</strong> Leistungen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>teilbüchereien - des<br />

Haushaltssicherungskonzeptes zu.<br />

Bezirksvertretung Bezirksvertretung Mitte Mitte<br />

Mitte<br />

Beschlüsse Beschlüsse aus aus aus <strong>der</strong> <strong>der</strong> 17. 17. Sitzung<br />

Sitzung<br />

am am 06. 06. Dezember Dezember 2001<br />

2001<br />

Punkt Punkt Punkt 3<br />

3<br />

Bauleitplanung Bauleitplanung Schützenstraße/Rathausstraße<br />

Schützenstraße/Rathausstraße<br />

hier: hier: Vorstellung Vorstellung <strong>der</strong> <strong>der</strong> Planung Planung und und Beschluß Beschluß zur zur zur Durchführung<br />

Durchführung<br />

<strong>der</strong><strong>der</strong> frühzeitigen frühzeitigen Bürgerbeteiligung Bürgerbeteiligung gemäß gemäß § § 3 3 BauBau-<br />

gesetzbuch gesetzbuch zum zum Vorentwurf Vorentwurf des des Bebauungsplanes Bebauungsplanes D D D 473<br />

473<br />

mit mit paralleler paralleler Än<strong>der</strong>ung Än<strong>der</strong>ung des des Flächennutzungsplanes<br />

Flächennutzungsplanes<br />

Die Bezirksvertretung Mitte stimmt einstimmig dem Vorentwurf<br />

zum Bebauungsplan D 473 für das Gebiet Schützenstraße,<br />

Beckmannstraße, Bismarckstraße und Rathausstraße mit paralleler<br />

Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes unter <strong>der</strong> Voraussetzung<br />

zu, daß in dem nicht straßenraumbegleitenden Mischgebiet keine<br />

Verkaufsflächen für Einzelhändler entstehen, und empfiehlt dem<br />

Ausschuß für <strong>Stadt</strong>planung, Verkehr und Umwelt, die Verwaltung<br />

damit zu beauftragen, das Planverfahren mit <strong>der</strong> Durchführung<br />

<strong>der</strong> frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Baugesetzbuch nach<br />

dem Verfahrensmodell 3 einzuleiten.<br />

Punkt Punkt 4<br />

4<br />

Bauleitplanung Bauleitplanung Kuller Kuller Straße/Schlagbaumer Straße/Schlagbaumer Straße<br />

Straße<br />

- - Offenlagebeschluß Offenlagebeschluß - -<br />

-<br />

hier: hier: Beschluß Beschluß zur zur öffentlichen öffentlichen Auslegung Auslegung Auslegung des des Bebauungsplan-<br />

BebauungsplanBebauungsplan-<br />

entwurfes entwurfes G G 526 526 für für das das Gebiet Gebiet Gebiet nördlich nördlich <strong>der</strong> <strong>der</strong> Kuller Kuller Straße<br />

Straße<br />

und und östlich östlich <strong>der</strong> <strong>der</strong> Schlagbaumer Schlagbaumer Straße Straße (Beschluß (Beschluß 2)<br />

2)<br />

Die Bezirksvertretung Mitte stimmt mehrheitlich dem Bebauungsplanentwurf<br />

G 526 für das Gebiet nördlich <strong>der</strong> Kuller Straße und<br />

östlich <strong>der</strong> Schlagbaumer Straße unter <strong>der</strong> Voraussetzung zu, daß<br />

die Zulassung von Einzelhandelsbetrieben auf die in einem Mischgebiet<br />

zulässigen eingeschränkt wird.<br />

Die Bezirksvertretung Mitte empfiehlt dem Ausschuß für <strong>Stadt</strong>planung,<br />

Verkehr und Umwelt, die Verwaltung mit <strong>der</strong> Durchführung<br />

<strong>der</strong> öffentlichen Auslegung zu beauftragen und von einer frühzeitigen<br />

Bürgerbeteiligung abzusehen.<br />

Punkt Punkt 5<br />

5<br />

Sicherung Sicherung <strong>der</strong> <strong>der</strong> Bauleitplanung<br />

Bauleitplanung<br />

hier: hier: Allgemeiner Allgemeiner Beschluß Beschluß zur zur zur Aufstellung Aufstellung Aufstellung des des Bebauungspla-<br />

BebauungsplaBebauungsplanesnes<br />

S S 349 349 für für das das Gebiet Gebiet Graf-Engelbert-Straße, Graf-Engelbert-Straße, ElisenElisen-<br />

straße, straße, Birkenweiher Birkenweiher und und Birkerstraße Birkerstraße (Beschluß (Beschluß 1)<br />

1)<br />

Die Bezirksvertretung Mitte stimmt einstimmig <strong>der</strong> Aufstellung<br />

des Bebauungsplanes S 349 für das Gebiet Graf-Engelbert-Straße,<br />

Elisenstraße, Birkenweiher und Birkerstraße zu und empfiehlt<br />

dem Ausschuß für <strong>Stadt</strong>planung, Verkehr und Umwelt, das Verfahren<br />

zur Aufstellung des Bebauungsplanes in das Arbeitsprogramm<br />

<strong>der</strong> Bauleitplanung aufzunehmen.<br />

Punkt Punkt 6 6<br />

6<br />

Umgestaltung Umgestaltung Graf-Wilhelm-Platz/Neumarkt<br />

Graf-Wilhelm-Platz/Neumarkt<br />

hier: hier: Beschluß Beschluß über über das das Verkehrskonzept<br />

Verkehrskonzept<br />

Die Bezirksvertretung Mitte empfiehlt mehrheitlich dem Ausschuß<br />

für <strong>Stadt</strong>planung, Verkehr und Umwelt, das Verkehrskonzept für<br />

den Graf-Wilhelm-Platz/Neumarkt - wie es im Planungsbeirat am 19.<br />

November 2001 akzeptiert worden ist - als Grundlage für die weitere<br />

Entwurfsplanung zu beschließen. Weiterhin soll die Verwaltung<br />

die aktuelle Entwicklung am Graf-Wilhelm-Platz bis zur Sitzung des<br />

Ausschusses für <strong>Stadt</strong>planung, Verkehr und Umwelt am 10. Dezember<br />

2001 prüfen und das Ergebnis vortragen; eine Entscheidung<br />

über die Entwurfsplanung Graf-Wilhelm-Platz soll <strong>der</strong> Ausschuß für<br />

<strong>Stadt</strong>planung, Verkehr und Umwelt treffen.<br />

Fortsetzung Fortsetzung Seite Seite Seite 28<br />

28<br />

Nr. 50/20.12.2001 23/28

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