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Amtsblatt der Stadt Solingen

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<strong>Stadt</strong>bezirk<br />

<strong>Stadt</strong>bezirk<br />

<strong>Stadt</strong>bezirk<br />

Ohligs/Auf<strong>der</strong>höhe/Merscheid<br />

Ohligs/Auf<strong>der</strong>höhe/Merscheid<br />

Öffentliche Öffentliche Auslegung Auslegung des<br />

des<br />

Än<strong>der</strong>ungsentwurfes Än<strong>der</strong>ungsentwurfes Nr. Nr. 320 320 zum<br />

zum<br />

Flächennutzungsplan Flächennutzungsplan und und des des<br />

des<br />

Bebauungsplanentwurfes Bebauungsplanentwurfes O O O 510<br />

510<br />

Die Bezirksvertretung Ohligs/Auf<strong>der</strong>höhe/Merscheid hat in ihrer<br />

Sitzung am 03. Dezember 2001 die öffentlichen Auslegung des<br />

Än<strong>der</strong>ungsentwurfes Nr. 320 zum Flächennutzungsplan und des<br />

Bebauungsplanentwurfes O 510 gemäß § 3 (2) des Baugesetzbuches<br />

(BauGB) vom 27. August 1997 (BGBl I S. 2141) in <strong>der</strong> zur<br />

Zeit geltenden Fassung beschlossen.<br />

Geltungsbereich Geltungsbereich Geltungsbereich des des des Än<strong>der</strong>ungsentwurfes Än<strong>der</strong>ungsentwurfes Än<strong>der</strong>ungsentwurfes Nr. Nr. Nr. 320 320 320 zum<br />

zum<br />

Flächennutzungsplan Flächennutzungsplan Flächennutzungsplan und und des des Bebauungsplanentwurfes Bebauungsplanentwurfes O O O 510: 510:<br />

510:<br />

Gebiet Hackhauser Straße, Elbestraße und Forststraße<br />

Dieser unmaßstäbliche Ausschnitt aus <strong>der</strong> Deutschen<br />

Grundkarte gehört zur Bekanntmachung <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Auslegung des Än<strong>der</strong>ungsentwurfes Nr. 320 zum Flächennutzungsplan<br />

und des Bebauungsplanentwurfes O 510.<br />

Vervielfältigt mit Genehmigung des <strong>Stadt</strong>dienstes<br />

Vermessung und Kataster <strong>Solingen</strong> DGK (17.3/98).<br />

Die vorbezeichneten Planunterlagen mit Begründung liegen gemäß<br />

§ 3 (2) des Baugesetzbuches in <strong>der</strong> Zeit vom 02. Januar bis<br />

einschließlich 04. Februar 2002 im Rathaus <strong>Solingen</strong>-Wald, <strong>Stadt</strong>dienst<br />

Planung, Mobilität und Denkmalpflege, Friedrich-Ebert-Straße<br />

75/77, Erdgeschoß Zimmer 001, während <strong>der</strong> Dienststunden<br />

zur Einsichtnahme aus.<br />

Dienststunden sind montags bis donnerstags von 8.00 - 16.00<br />

Uhr und freitags von 8.00 - 13.00 Uhr.<br />

Innerhalb dieser Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht<br />

werden. Die Anregungen sind bei <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Solingen</strong>,<br />

<strong>Stadt</strong>dienst Planung, Mobilität und Denkmalpflege, Rathaus <strong>Solingen</strong>-Wald,<br />

Friedrich-Ebert-Straße 75/77, einzureichen.<br />

Zum Bebauungsplan O 510 soll keine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

nach den Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVPG) durchgeführt werden.<br />

Unter Hinweis auf das Datenschutzgesetz wird darauf aufmerksam<br />

gemacht, daß die Namen <strong>der</strong> Einsen<strong>der</strong> von Anregungen sowie<br />

<strong>der</strong> Inhalt <strong>der</strong> Einwendungen in den Drucksachen für die öffentlichen<br />

Sitzungen des Rates, <strong>der</strong> Ausschüsse und <strong>der</strong> Bezirksvertretung<br />

aufgeführt werden, soweit dieses die Einsen<strong>der</strong> nicht<br />

ausdrücklich verweigern.<br />

Mit Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes O 510 werden<br />

die entgegenstehenden ortsbaurechtlichen Festsetzungen, insbeson<strong>der</strong>e<br />

die entsprechenden Teile des Bebauungsplanes O 259,<br />

aufgehoben.<br />

<strong>Solingen</strong>, 13. Dezember 2001<br />

Der Oberbürgermeister<br />

In Vertretung<br />

H o f e r i c h t e r<br />

Beigeordneter<br />

26/28 Nr. 50/20.12.2001<br />

<strong>Stadt</strong>bezirk <strong>Stadt</strong>bezirk <strong>Solingen</strong> <strong>Solingen</strong> Mitte<br />

Mitte<br />

Öffentliche Öffentliche Auslegung Auslegung des<br />

des<br />

Bebauungsplanentwurfes Bebauungsplanentwurfes G G 526<br />

526<br />

Der Ausschuß für <strong>Stadt</strong>planung, Verkehr und Umwelt (ASVU) hat<br />

in seiner Sitzung am 10. Dezember 2001 die öffentlichen Auslegung<br />

des Bebauungsplanentwurfes G 526 gemäß § 3 (2) des<br />

Baugesetzbuches (BauGB) vom 27. August 1997 (BGBl I S. 2141),<br />

in <strong>der</strong> zur Zeit geltenden Fassung beschlossen.<br />

Geltungsbereich Geltungsbereich des des Bebauungsplanentwurfes Bebauungsplanentwurfes G G 526:<br />

526:<br />

Gebiet nördlich <strong>der</strong> Kuller Straße und östlich <strong>der</strong> Schlagbaumer<br />

Straße<br />

Dieser unmaßstäbliche Ausschnitt aus <strong>der</strong> Deutschen<br />

Grundkarte gehört zur Bekanntmachung <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Auslegung des Bebauungsplanentwurfes G 526.<br />

Vervielfältigt mit Genehmigung des <strong>Stadt</strong>dienstes<br />

Vermessung und Kataster <strong>Solingen</strong> DGK (17.3/98).<br />

Die vorbezeichneten Planunterlagen mit Begründung liegen gemäß<br />

§ 3 (2) des Baugesetzbuches in <strong>der</strong> Zeit vom 02. Januar bis<br />

einschließlich 04. Februar 2002 im Rathaus <strong>Solingen</strong>-Wald, <strong>Stadt</strong>dienst<br />

Planung, Mobilität und Denkmalpflege, Friedrich-Ebert-Straße<br />

75/77, Erdgeschoß Zimmer 001, während <strong>der</strong> Dienststunden<br />

zur Einsichtnahme aus.<br />

Dienststunden sind montags bis donnerstags von 8.00 - 16.00<br />

Uhr und freitags von 8.00 - 13.00 Uhr.<br />

Innerhalb dieser Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht<br />

werden. Die Anregungen sind bei <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Solingen</strong>,<br />

<strong>Stadt</strong>dienst Planung, Mobilität und Denkmalpflege, Rathaus <strong>Solingen</strong>-Wald,<br />

Friedrich-Ebert-Straße 75/77, einzureichen.<br />

Zum Bebauungsplan G 526 soll keine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

nach den Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVPG) durchgeführt werden.<br />

Unter Hinweis auf das Datenschutzgesetz wird darauf aufmerksam<br />

gemacht, daß die Namen <strong>der</strong> Einsen<strong>der</strong> von Anregungen sowie<br />

<strong>der</strong> Inhalt <strong>der</strong> Einwendungen in den Drucksachen für die öffentlichen<br />

Sitzungen des Rates, <strong>der</strong> Ausschüsse und <strong>der</strong> Bezirksvertretung<br />

aufgeführt werden, soweit dieses die Einsen<strong>der</strong> nicht<br />

ausdrücklich verweigern.<br />

Mit Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes G 526 werden<br />

die entgegenstehenden ortsbaurechtlichen Festsetzungen, insbeson<strong>der</strong>e<br />

die entsprechenden Teile des Bebauungsplanes S 117,<br />

aufgehoben.<br />

<strong>Solingen</strong>, 13. Dezember 2001<br />

Der Oberbürgermeister<br />

In Vertretung<br />

H o f e r i c h t e r<br />

Beigeordneter<br />

<strong>Stadt</strong>bezirk <strong>Stadt</strong>bezirk Burg/Höhscheid<br />

Burg/Höhscheid<br />

Öffentliche Öffentliche Auslegung Auslegung des des Entwurfes Entwurfes <strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>der</strong><br />

Klarstellungs- Klarstellungs- und und und Ergänzungssatzung Ergänzungssatzung <strong>der</strong><br />

<strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Solingen</strong> <strong>Solingen</strong> gemäß gemäß § § 34 34 (4) (4) Nr. Nr. 1 1 und und 3 3 BauGB BauGB<br />

BauGB<br />

"Hintenmeiswinkeler "Hintenmeiswinkeler Weg/Wid<strong>der</strong>ter Weg/Wid<strong>der</strong>ter Straße"<br />

Straße"<br />

Die Bezirksvertretung Burg/Höhscheid hat in ihrer Sitzung am 13.<br />

Dezember 2001 beschlossen, den Entwurf <strong>der</strong> Klarstellungs- und<br />

Ergänzungssatzung gemäß § 34 (4) Nr. 1 und 3 BauGB "Hofschaft<br />

Grünental" öffentlich auszulegen.<br />

Geltungsbereich Geltungsbereich <strong>der</strong> <strong>der</strong> Klarstellungs- Klarstellungs- und und Ergänzungssatzung<br />

Ergänzungssatzung<br />

"Hintenmeiswinkeler "Hintenmeiswinkeler Weg/Wid<strong>der</strong>ter Weg/Wid<strong>der</strong>ter Straße":<br />

Straße":<br />

Gebiet südlich des Hintenmeiswinkeler Weges sowie nördlich und<br />

südlich <strong>der</strong> Wid<strong>der</strong>ter Straße<br />

Dieser unmaßstäbliche Ausschnitt aus <strong>der</strong> Deutschen<br />

Grundkarte gehört zur Bekanntmachung <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Auslegung des Entwurfes <strong>der</strong> Klarstellungs- und<br />

Ergänzungssatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Solingen</strong><br />

"Hintenmeiswinkeler Weg/Wid<strong>der</strong>ter Straße"<br />

Vervielfältigt mit Genehmigung des <strong>Stadt</strong>dienstes<br />

Vermessung und Kataster <strong>Solingen</strong> DGK (17.3/98).<br />

Der Entwurf <strong>der</strong> Satzung mit Begründung liegt in <strong>der</strong> Zeit vom 02.<br />

Januar bis einschließlich 04. Februar 2002 im Rathaus <strong>Solingen</strong>-<br />

Wald, <strong>Stadt</strong>dienst Planung, Mobilität und Denkmalpflege, Friedrich-Ebert-Straße<br />

75/77, Erdgeschoß Zimmer 001, während <strong>der</strong><br />

Dienststunden zur Einsichtnahme aus.<br />

Dienststunden sind montags bis donnerstags von 8.00 - 16.00<br />

Uhr und freitags von 8.00 - 13.00 Uhr.<br />

Innerhalb dieser Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht<br />

werden. Die Anregungen sind bei <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Solingen</strong>,<br />

<strong>Stadt</strong>dienst Planung, Mobilität und Denkmalpflege, Rathaus <strong>Solingen</strong>-Wald,<br />

Friedrich-Ebert-Straße 75/77, einzureichen.<br />

Unter Hinweis auf das Datenschutzgesetz wird darauf aufmerksam<br />

gemacht, daß die Namen <strong>der</strong> Einsen<strong>der</strong> von Anregungen sowie<br />

<strong>der</strong> Inhalt <strong>der</strong> Anregungen in den Drucksachen für die öffentlichen<br />

Sitzungen des Rates, <strong>der</strong> Ausschüsse und <strong>der</strong> Bezirksvertretung<br />

aufgeführt werden, soweit dieses die Einsen<strong>der</strong> nicht<br />

ausdrücklich verweigern.<br />

<strong>Solingen</strong>, 14. Dezember 2001<br />

Der Oberbürgermeister<br />

In Vertretung<br />

H o f e r i c h t e r<br />

Beigeordneter

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