Magazin052013
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38 Die Bundeswehr Mai 2013<br />
Hauptmann a.D. Rolf Meyer<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
liebe Kameradinnen<br />
und Kameraden,<br />
zunächst möchte ich allen meinen<br />
herzlichen Dank aussprechen, die<br />
dem Aufruf gefolgt sind und uns ihre<br />
Unterlagen zu dem Thema Beihilfe<br />
auf verschiedenen Wegen zugesandt<br />
haben.<br />
Es ist eine große Zahl, die wir<br />
gesammelt und ausgewertet haben.<br />
Was wir weiterhin tun, können Sie<br />
unserem Verbandsmagazin entnehmen.<br />
Eigentlich wollte ich meine<br />
Kolumne mit einem großen,<br />
schwarzen Loch kennzeichnen. In<br />
diesem Loch verschwindet alles und<br />
kommt nicht wieder ans Tageslicht.<br />
Dieses Gefühl jedenfalls beschleicht<br />
mich immer wieder bei dem Thema<br />
der Ausgliederung der Personalabrechnung<br />
vom BMVG zum BMI und<br />
zum BMF.<br />
Immer wieder erlebe ich bei meinen<br />
Besuchen in den Kameradschaften,<br />
wie stilvoll Kameraden in den<br />
Mitgliederversammlungen geehrt<br />
werden. Ehrungen sind ein Dank für<br />
die jahrelange Treue zu unserer<br />
Interessenvertretung, dem DBwV.<br />
Damit verleihen die treuen Mitglieder<br />
dem Bundesvorstand auch die<br />
nötige Stärke, um im politischen<br />
Raum zu wirken. Immer wieder<br />
taucht auf Veranstaltungen aber<br />
auch die Frage der Notwendigkeit<br />
von Ehrungen auf. Meine klare Meinung<br />
dazu: Die Treue zum Deutschen<br />
BundeswehrVerband ist es<br />
nach 25, 40, 50 und bald nach 60<br />
Jahren wert, ausgezeichnet zu werden!<br />
Der Zeitgeist scheint anders zu<br />
sein, aber warum etwas Bewährtes<br />
verlieren, wenn dazu keine Notwendigkeit<br />
besteht.<br />
Ich würde mich freuen, wenn ich<br />
damit eine breite Diskussion an -<br />
stoßen kann und Sie mir Ihre Auffassung<br />
dazu mitteilen. Auf den noch<br />
ausstehenden Landesversammlungen<br />
können wir uns zu der Thematik<br />
persönlich austauschen.<br />
Ihre Meinungen und Zuschriften<br />
erwarte ich mit Spannung.<br />
Genießen Sie die frühlingshaften<br />
Mai-Tage.<br />
Mit kameradschaftliche Grüßen<br />
Ihr<br />
Versorgung und Ehemalige<br />
Doppelanrechnung von<br />
Einsatzzeiten bei der Versorgung<br />
Beantwortung häufig gestellter Fragen<br />
Seit dem Inkrafttreten des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes<br />
am 13. Dezember 2011 kann<br />
nunmehr unter bestimmten Voraussetzungen für<br />
Zeiten der Teilnahme an einer sog. besonderen Auslandslandsverwendung<br />
die Doppelanrechnung als ruhegehaltfähige<br />
Dienstzeit erfolgen.<br />
Der nachfolgende Beitrag verfolgt das Ziel, in diesem<br />
Zusammenhang häufig entstehende Fragestellungen<br />
zu beantworten. Die dargestellten Regelungen gelten<br />
inhaltsgleich für Berufssoldaten und Bundesbeamte.<br />
Wo ist für Berufssoldaten die Doppelanrechnung<br />
von Einsatzzeiten gesetzlich geregelt?<br />
Die Rechtsgrundlage findet sich in § 25 Abs. 2 Satz 3 des<br />
Soldatenversorgungsgesetzes (SVG).<br />
Was ist unter einer besonderen Auslandsverwendung<br />
zu verstehen?<br />
Dies ist wiederum in § 63 c Abs. 1 SVG geregelt. Er-fasst<br />
sind somit vor allem die sog. Kontingenteinsätze (z. B.<br />
ISAF, KFOR etc.), aber ggf. auch Auslandseinsätze mit<br />
sog. vergleichbar gesteigerter Gefährdungslage. Einsätze<br />
mit vergleichbar gesteigerter Gefährdungslage setzen<br />
im Gegensatz zu einem Kontingenteinsatz keinen<br />
Beschluss der Bundesregierung, jedoch eine vergleichbar<br />
gesteigerte Gefahr für Leib und Leben voraus.<br />
Welche Einsatzzeiten können doppelt für die Pension<br />
angerechnet werden?<br />
Es muss sich um Einsatzzeiten ab dem 1. Dezember 2002<br />
handeln. Dieser Stichtag knüpft an das (rückwirkende)<br />
Inkrafttreten des Einsatzversorgungsgesetzes an. Eine<br />
Doppelanrechnung kann erfolgen, wenn die Einsatzzeiten<br />
ab dem 01. Dezember 2002 insgesamt mindestens 180<br />
Tage und jeweils (Einzeleinsatz) ununterbrochen minde-<br />
Eine positive Wahrnehmung von<br />
Alter – das sollten die Teilnehmer<br />
am von der Robert-Bosch-Stiftung<br />
ausgelobten Alterspreis 2013<br />
vermitteln. Ausgezeichnet werden<br />
Initiativen von Einzelpersonen,<br />
Gruppen oder Institutionen aus allen<br />
gesellschaftlichen Bereichen. Die<br />
sollten mit Originalität überraschen<br />
und das Potential haben, neue Trends<br />
zu setzen.<br />
Die Ausrichter erwarten Ideen,<br />
die „Altersgrenzen auflösen, sowie<br />
Initiativen, die die besondere Qualität<br />
der Lebensphase Alter herausstellen<br />
oder die alten Menschen auf innovative<br />
Weise ein aktives Leben ermög-<br />
stens 30 Tage gedauert haben. Bei Unterbrechungen der<br />
Einsatzzeit beginnt die Dreißigtagefrist von neuem.<br />
Was bedeutet dann die Doppelanrechnung?<br />
Neben der ohnehin für die Pensionsberechnung zu<br />
berücksichtigenden Wehrdienstzeit werden die Einsatztage<br />
zusätzlich als ruhegehaltfähig gewertet. Da jedes<br />
Jahr ruhegehaltfähiger Zeit mit einem Satz von 1,79375<br />
Prozent bewertet wird, ergäbe sich z. B. bei 180 Einsatztagen<br />
(0,49 Jahre x 1,79375 Prozent) ein zusätzlicher<br />
Prozentsatz von 0,88 Prozent für die Pension. Bei zwei<br />
Jahren an Einsatzzeiten ergäben sich weitere 3,59 Prozent<br />
(2 x 1,79375 Prozent). Zwei Jahre Einsatzzeiten<br />
bedeuten derzeit bei einem Stabsfeldwebel eine Pensionserhöhung<br />
von ca. 117 Euro monatlich (brutto), bei<br />
einem Hauptmann A11 von ca. 145 Euro (brutto) im<br />
Monat.<br />
Erfolgt die Doppelanrechnung automatisch?<br />
Nein, hierzu bedarf es eines schriftlichen Antrags bei der<br />
für die Festsetzung und Zahlung der Versorgungsbezüge<br />
zuständigen WBV West bzw. Süd, jeweils Dezernat PA<br />
7.<br />
Wann sollte der Antrag gestellt werden?<br />
Der Antrag sollte frühestens ca. drei Monate vor dem Termin<br />
der Zurruhesetzung gestellt werden. Bei einer vorherigen<br />
Antragstellung entstehen Schwierigkeiten, da<br />
die betreffende WBV noch nicht über die Personal-akte<br />
verfügt.<br />
Der Antrag kann auch noch nach Ruhestandseintritt<br />
gestellt werden. Wird der Antrag allerdings nicht innerhalb<br />
der ersten drei Monate nach Ruhestandsbeginn<br />
gestellt, erfolgt die Doppelberücksichtigung der Einsatzzeiten<br />
erst ab Beginn des Antragsmonats.<br />
Deutscher Alterspreis<br />
2013 ausgelobt<br />
lichen“. Diese Maßnahmen müssen<br />
allerdings bereits realisiert sein<br />
oder sich zumindest in der Umsetzung<br />
befinden.<br />
Der Preis ist mit insgesamt<br />
120 000 Euro dotiert. Die Stiftung<br />
behält sich eine Aufteilung dieser<br />
Summe vor. Einsendeschluss ist<br />
der 12. Mai 2013, Bewerbungsformulare<br />
sind unter www.alterspreis.de<br />
zu finden.<br />
Schon die Nominierten, aus<br />
denen der oder die glücklichen<br />
Gewinner ermittelt werden, erhalten<br />
eine Einladung zur Preisverleihung<br />
am 13. November 2013 in<br />
Berlin.