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38 Die Bundeswehr Mai 2013<br />

Hauptmann a.D. Rolf Meyer<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

liebe Kameradinnen<br />

und Kameraden,<br />

zunächst möchte ich allen meinen<br />

herzlichen Dank aussprechen, die<br />

dem Aufruf gefolgt sind und uns ihre<br />

Unterlagen zu dem Thema Beihilfe<br />

auf verschiedenen Wegen zugesandt<br />

haben.<br />

Es ist eine große Zahl, die wir<br />

gesammelt und ausgewertet haben.<br />

Was wir weiterhin tun, können Sie<br />

unserem Verbandsmagazin entnehmen.<br />

Eigentlich wollte ich meine<br />

Kolumne mit einem großen,<br />

schwarzen Loch kennzeichnen. In<br />

diesem Loch verschwindet alles und<br />

kommt nicht wieder ans Tageslicht.<br />

Dieses Gefühl jedenfalls beschleicht<br />

mich immer wieder bei dem Thema<br />

der Ausgliederung der Personalabrechnung<br />

vom BMVG zum BMI und<br />

zum BMF.<br />

Immer wieder erlebe ich bei meinen<br />

Besuchen in den Kameradschaften,<br />

wie stilvoll Kameraden in den<br />

Mitgliederversammlungen geehrt<br />

werden. Ehrungen sind ein Dank für<br />

die jahrelange Treue zu unserer<br />

Interessenvertretung, dem DBwV.<br />

Damit verleihen die treuen Mitglieder<br />

dem Bundesvorstand auch die<br />

nötige Stärke, um im politischen<br />

Raum zu wirken. Immer wieder<br />

taucht auf Veranstaltungen aber<br />

auch die Frage der Notwendigkeit<br />

von Ehrungen auf. Meine klare Meinung<br />

dazu: Die Treue zum Deutschen<br />

BundeswehrVerband ist es<br />

nach 25, 40, 50 und bald nach 60<br />

Jahren wert, ausgezeichnet zu werden!<br />

Der Zeitgeist scheint anders zu<br />

sein, aber warum etwas Bewährtes<br />

verlieren, wenn dazu keine Notwendigkeit<br />

besteht.<br />

Ich würde mich freuen, wenn ich<br />

damit eine breite Diskussion an -<br />

stoßen kann und Sie mir Ihre Auffassung<br />

dazu mitteilen. Auf den noch<br />

ausstehenden Landesversammlungen<br />

können wir uns zu der Thematik<br />

persönlich austauschen.<br />

Ihre Meinungen und Zuschriften<br />

erwarte ich mit Spannung.<br />

Genießen Sie die frühlingshaften<br />

Mai-Tage.<br />

Mit kameradschaftliche Grüßen<br />

Ihr<br />

Versorgung und Ehemalige<br />

Doppelanrechnung von<br />

Einsatzzeiten bei der Versorgung<br />

Beantwortung häufig gestellter Fragen<br />

Seit dem Inkrafttreten des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes<br />

am 13. Dezember 2011 kann<br />

nunmehr unter bestimmten Voraussetzungen für<br />

Zeiten der Teilnahme an einer sog. besonderen Auslandslandsverwendung<br />

die Doppelanrechnung als ruhegehaltfähige<br />

Dienstzeit erfolgen.<br />

Der nachfolgende Beitrag verfolgt das Ziel, in diesem<br />

Zusammenhang häufig entstehende Fragestellungen<br />

zu beantworten. Die dargestellten Regelungen gelten<br />

inhaltsgleich für Berufssoldaten und Bundesbeamte.<br />

Wo ist für Berufssoldaten die Doppelanrechnung<br />

von Einsatzzeiten gesetzlich geregelt?<br />

Die Rechtsgrundlage findet sich in § 25 Abs. 2 Satz 3 des<br />

Soldatenversorgungsgesetzes (SVG).<br />

Was ist unter einer besonderen Auslandsverwendung<br />

zu verstehen?<br />

Dies ist wiederum in § 63 c Abs. 1 SVG geregelt. Er-fasst<br />

sind somit vor allem die sog. Kontingenteinsätze (z. B.<br />

ISAF, KFOR etc.), aber ggf. auch Auslandseinsätze mit<br />

sog. vergleichbar gesteigerter Gefährdungslage. Einsätze<br />

mit vergleichbar gesteigerter Gefährdungslage setzen<br />

im Gegensatz zu einem Kontingenteinsatz keinen<br />

Beschluss der Bundesregierung, jedoch eine vergleichbar<br />

gesteigerte Gefahr für Leib und Leben voraus.<br />

Welche Einsatzzeiten können doppelt für die Pension<br />

angerechnet werden?<br />

Es muss sich um Einsatzzeiten ab dem 1. Dezember 2002<br />

handeln. Dieser Stichtag knüpft an das (rückwirkende)<br />

Inkrafttreten des Einsatzversorgungsgesetzes an. Eine<br />

Doppelanrechnung kann erfolgen, wenn die Einsatzzeiten<br />

ab dem 01. Dezember 2002 insgesamt mindestens 180<br />

Tage und jeweils (Einzeleinsatz) ununterbrochen minde-<br />

Eine positive Wahrnehmung von<br />

Alter – das sollten die Teilnehmer<br />

am von der Robert-Bosch-Stiftung<br />

ausgelobten Alterspreis 2013<br />

vermitteln. Ausgezeichnet werden<br />

Initiativen von Einzelpersonen,<br />

Gruppen oder Institutionen aus allen<br />

gesellschaftlichen Bereichen. Die<br />

sollten mit Originalität überraschen<br />

und das Potential haben, neue Trends<br />

zu setzen.<br />

Die Ausrichter erwarten Ideen,<br />

die „Altersgrenzen auflösen, sowie<br />

Initiativen, die die besondere Qualität<br />

der Lebensphase Alter herausstellen<br />

oder die alten Menschen auf innovative<br />

Weise ein aktives Leben ermög-<br />

stens 30 Tage gedauert haben. Bei Unterbrechungen der<br />

Einsatzzeit beginnt die Dreißigtagefrist von neuem.<br />

Was bedeutet dann die Doppelanrechnung?<br />

Neben der ohnehin für die Pensionsberechnung zu<br />

berücksichtigenden Wehrdienstzeit werden die Einsatztage<br />

zusätzlich als ruhegehaltfähig gewertet. Da jedes<br />

Jahr ruhegehaltfähiger Zeit mit einem Satz von 1,79375<br />

Prozent bewertet wird, ergäbe sich z. B. bei 180 Einsatztagen<br />

(0,49 Jahre x 1,79375 Prozent) ein zusätzlicher<br />

Prozentsatz von 0,88 Prozent für die Pension. Bei zwei<br />

Jahren an Einsatzzeiten ergäben sich weitere 3,59 Prozent<br />

(2 x 1,79375 Prozent). Zwei Jahre Einsatzzeiten<br />

bedeuten derzeit bei einem Stabsfeldwebel eine Pensionserhöhung<br />

von ca. 117 Euro monatlich (brutto), bei<br />

einem Hauptmann A11 von ca. 145 Euro (brutto) im<br />

Monat.<br />

Erfolgt die Doppelanrechnung automatisch?<br />

Nein, hierzu bedarf es eines schriftlichen Antrags bei der<br />

für die Festsetzung und Zahlung der Versorgungsbezüge<br />

zuständigen WBV West bzw. Süd, jeweils Dezernat PA<br />

7.<br />

Wann sollte der Antrag gestellt werden?<br />

Der Antrag sollte frühestens ca. drei Monate vor dem Termin<br />

der Zurruhesetzung gestellt werden. Bei einer vorherigen<br />

Antragstellung entstehen Schwierigkeiten, da<br />

die betreffende WBV noch nicht über die Personal-akte<br />

verfügt.<br />

Der Antrag kann auch noch nach Ruhestandseintritt<br />

gestellt werden. Wird der Antrag allerdings nicht innerhalb<br />

der ersten drei Monate nach Ruhestandsbeginn<br />

gestellt, erfolgt die Doppelberücksichtigung der Einsatzzeiten<br />

erst ab Beginn des Antragsmonats.<br />

Deutscher Alterspreis<br />

2013 ausgelobt<br />

lichen“. Diese Maßnahmen müssen<br />

allerdings bereits realisiert sein<br />

oder sich zumindest in der Umsetzung<br />

befinden.<br />

Der Preis ist mit insgesamt<br />

120 000 Euro dotiert. Die Stiftung<br />

behält sich eine Aufteilung dieser<br />

Summe vor. Einsendeschluss ist<br />

der 12. Mai 2013, Bewerbungsformulare<br />

sind unter www.alterspreis.de<br />

zu finden.<br />

Schon die Nominierten, aus<br />

denen der oder die glücklichen<br />

Gewinner ermittelt werden, erhalten<br />

eine Einladung zur Preisverleihung<br />

am 13. November 2013 in<br />

Berlin.

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