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Foto: privat<br />

8 Die Bundeswehr Mai 2013<br />

Radargeschädigte<br />

Viele Geschädigte müssen weiter warten<br />

Radargeschädigte: Härtefallstiftung zahlt erste Unterstützungsleistungen aus –<br />

Irritationen über die Höhe der Strahlenbelastung – Interessenvertretung kritisiert<br />

Antragsbearbeitung<br />

Die kürzlich gegründete<br />

Härtefallstiftung hat die<br />

ersten Leistungen ausgezahlt.<br />

Die Diskussion über die<br />

angemessene Behandlung der<br />

Radargeschädigten ist deswegen<br />

nicht ruhiger geworden. Der<br />

Bund zur Unterstützung Radargeschädigter<br />

(BzUR) lässt nicht<br />

locker. Die Bearbeitung der<br />

Anträge durch die Wehrverwaltung<br />

dauere zu lange und sei zu<br />

restriktiv. Es gebe zudem<br />

Anhaltspunkte, dass die Strahlendosis<br />

für Soldaten weit höher<br />

war als bisher angenommen, sagt<br />

BzUR-Chef Dietmar Glaner.<br />

Rund eine Viertelmillion Euro<br />

für rund zwei Dutzend Geschädigte<br />

– das ist die Zwischenbilanz für die<br />

Arbeit der so genannten Härtefall-<br />

Stiftung. Bis dato ging das Geld<br />

überwiegend an durch Radarstrahlen<br />

geschädigte Soldaten oder deren<br />

Angehörige, obwohl auch andere<br />

Personenkreise Leistungen erhalten<br />

können, etwa psychisch Erkrankte.<br />

Kürzlich wurde das Stiftungskapital<br />

von sieben auf zehn Millionen<br />

Euro angehoben. Die Interessenvertretung<br />

der Radargeschädigten sieht<br />

diese Unterstützung dennoch nur<br />

als Tropfen auf dem heißen Stein.<br />

„Das Handeln durch den Dienstgeber<br />

im Sinne der Fürsorgepflicht,<br />

wie vor zwölf Jahren von Minister<br />

Scharping versprochen, ist bis heute<br />

ausgeblieben“, sagt Glaner. Hier<br />

gehe es nicht um eine Schuldzuweisung,<br />

sondern um eine angemessene<br />

Anerkennung der Leistung von<br />

im Dienst geschädigten Angehörigen<br />

der Bundeswehr und der ehemaligen<br />

NVA.<br />

Glaner lobt ausdrücklich die<br />

Arbeit der Härtefallstiftung und ist<br />

an den Hilfsentscheidungen als<br />

Mitglied des Vergabeausschusses<br />

auch direkt beteiligt. Doch bemängelt<br />

er die noch zu hohen bürokratischen<br />

Hürden bei der Antragstellung,<br />

wie z.B. den Nachweis nach<br />

Paragraf 53 AO (Abgabenordnung)<br />

der Bedürftigkeit.<br />

Die Arbeit der Bundeswehrverwaltung<br />

ist dem engagierten Interessenvertreter<br />

jedoch nach wie vor<br />

ein Dorn im Auge. Die Bearbeitung<br />

der Versorgungsanträge sei weiterhin<br />

schleppend, die Quote der Positiv-Bescheide<br />

niedrig. Glaner hat<br />

Beispiele parat. So habe ein Radarsoldat<br />

im Ruhestand im Mai 2005<br />

einen Antrag gestellt und im Juli<br />

desselben Jahres die erforderlichen<br />

Unterlagen bei der Wehrbereichsverwaltung<br />

(WBV) eingereicht.<br />

Der Antragsteller sei bereits im<br />

August 2005 gestorben. Bis heute –<br />

acht Jahre später – habe die Witwe<br />

weder von der WBV noch vom Versorgungsamt<br />

eine Mitteilung über<br />

den Stand des Verfahrens erhalten.<br />

„Es ist davon auszugehen, dass diese<br />

Frau, schon wegen ihres hohen<br />

Alters, eine abschließende Entscheidung<br />

nicht mehr erleben<br />

wird“, sagt Glaner.<br />

Auch das Verfahren eines<br />

Radarmechanikermeisters bei den<br />

Marinefliegern zieht sich endlos<br />

lange hin. Bereits 1993 sind die<br />

ersten Anträge gestellt worden. Alle<br />

Verfahren vor Gericht sind bis jetzt<br />

zu Gunsten des Antragstellers entschieden<br />

worden. Nun hat das Verteidigungsministerium<br />

zum wiederholten<br />

Male Rechtsmittel eingelegt,<br />

was die mögliche Auszahlung<br />

einer Entschädigung erneut verhindert.<br />

In einem anderen Fall war der<br />

Antragsteller bis 1963 Pilot der<br />

Luftwaffe und danach 25 Jahre Testpilot<br />

als Angestellter der Wehrtechnischen<br />

Dienststelle in Manching<br />

(mehr als 18000 Flugstunden).<br />

Zuständig für die Bundeswehrzeit<br />

ist die WBV Süd, für die Zeit im<br />

zivilen Dienst die Unfallkasse des<br />

Bundes (UKB). Zunächst schoben<br />

sich die beiden Behörden die Verantwortung<br />

zu. Die UKB wollte,<br />

dass die Bundeswehr zunächst über<br />

Ansprüche aus den sechs Jahren<br />

Dienstzeit als Soldat entscheidet,<br />

bevor sie ihre Entscheidung treffe,<br />

erzählt Glaner. Die WBV habe den<br />

Auch Demonstrationen<br />

im Regierungsviertel<br />

(Foto: Kundgebung<br />

im November<br />

2006) führten<br />

nicht dazu, dass die<br />

Radargeschädigten<br />

„großherzig und<br />

streitfrei“ (Minister<br />

Scharping) entschädigt<br />

wurden.<br />

Antrag abgelehnt. Begründung: Als<br />

Testpilot fasse man nur gelegentlich<br />

die mit radioaktiver Leuchtfarbe<br />

gestrichenen Schalter und Instrumente<br />

im Cockpit an, trage zudem<br />

stets Atemmaske und Handschuhe.<br />

Überdies sei ein Abstand des Oberkörpers<br />

von 45 Zentimetern zu den<br />

Instrumenten zugrunde gelegt worden.<br />

„Diese Aussagen sind sachlich<br />

und fachlich falsch und müssen<br />

nicht näher kommentiert werden“,<br />

sagt Glaner. Das Verfahren werde<br />

bereits seit zehn Jahren am Sozialgericht<br />

München geführt – ohne<br />

Aussicht auf schnelle Beendigung,<br />

weil die Gerichte überlastet seien.<br />

2003 wurde im Radarbericht eine<br />

Anerkennung von nicht karzinogenen<br />

Erkrankungen ausgeklammert<br />

– aus Zeitmangel konnte keine Prüfung<br />

durch die Kommission durchgeführt<br />

werden. Den Betroffenen<br />

wurde eine baldige Prüfung durch<br />

Experten versprochen. Eine<br />

Klärung dieser Thematik ist bis<br />

heute nicht erfolgt. Der betroffene<br />

Personenkreis kämpft noch heute<br />

um eine Anerkennung seiner<br />

Erkrankungen.<br />

Misstrauisch macht den selbst<br />

betroffenen Streiter für die Interessen<br />

der Radargeschädigten (Amputation<br />

des Unterarms nach Knochenkrebs)<br />

aber noch etwas anderes:<br />

„Wir wollten Klarheit in der

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