Veröffentlichung 45_2010 - Philipps-Universität Marburg
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§ 3<br />
Studienvoraussetzungen<br />
Zum Studium im Bachelorstudiengang Wirtschaftsmathematik ist berechtigt, wer die dafür<br />
gemäß § 54 HHG erforderliche Qualifikation (Hochschulzugangsberechtigung) nachweist und<br />
nicht nach § 57 HHG an der Immatrikulation gehindert ist.<br />
§ 4<br />
Studienbeginn<br />
Das Studium kann nur zu einem Wintersemester aufgenommen werden.<br />
§ 5<br />
Regelstudienzeit, Modularisierung, Arbeitsaufwand (Leistungspunkte), Zusatzmodule<br />
(1) Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester. Ein Teilzeitstudium ist entsprechend den<br />
gesetzlichen Vorschriften möglich und muss im Einzelfall mit den zuständigen Stellen<br />
abgestimmt werden. Insbesondere können die Fristen in § 19 auf Antrag entsprechend<br />
verlängert werden.<br />
(2) Der Bachelorstudiengang ist im Sinne von § 5 Abs 2 Allgemeine Bestimmungen<br />
modularisiert.<br />
(3) Mit erfolgreichem Abschluss eines Moduls werden gemäß § 5 Abs 3 Allgemeine<br />
Bestimmungen Leistungspunkte (LP) auf der Basis des European Credit Transfer System<br />
(ECTS) erworben. Ein Leistungspunkt steht für einen studentischen Arbeitsaufwand in Höhe<br />
von 30 Stunden. Die durchschnittliche Arbeitsbelastung für ein Semester beträgt 30<br />
Leistungspunkte. Der Leistungspunkteumfang der einzelnen Module, die Voraussetzungen für<br />
die Teilnahme an einem Modul sowie die Zulassungsvoraussetzungen für die Modulprüfung<br />
sind in den Modulbeschreibungen in Anlage 3 angegeben.<br />
(4) Zusatzmodule: Studierende können Module aus weiteren als den vorgeschriebenen<br />
Fächern absolvieren. Es gelten die jeweiligen Zugangsbedingungen für die Anbieterbereiche<br />
und die Voraussetzungen für die Teilnahme an den jeweiligen Modulen. Empfohlen werden<br />
Module, die zusätzliche, berufsrelevante Schlüsselqualifikationen (z.B. Rhetorik,<br />
Fremdsprachen, Präsentationstechnik, Kommunikationstechnik, Verhandlungstechnik)<br />
vermitteln. Auch Module, die Einblicke in andere Anwendungsgebiete bzw. fachliche<br />
Ergänzungen geben, insbesondere Module aus dem Masterstudiengang, können belegt<br />
werden. Zusatzmodule werden nicht im Zeugnis ausgewiesen und gehen nicht in die<br />
Gesamtnotenberechnung ein.<br />
§ 6<br />
Studienberatung<br />
Für die Studienfachberatung ist ein vom Fachbereich für diesen Studiengang beauftragtes<br />
Mitglied der Professorenschaft zuständig, darüber hinaus stehen alle Professorinnen und<br />
Professoren aus der Mathematik für Fragen der Studienberatung zur Verfügung. Zum<br />
Studienbeginn bietet der Fachbereich in Zusammenarbeit mit der Fachschaft Informations-<br />
und Orientierungsveranstaltungen für Studierende an.<br />
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