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Veröffentlichung 45_2010 - Philipps-Universität Marburg

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§ 3<br />

Studienvoraussetzungen<br />

Zum Studium im Bachelorstudiengang Wirtschaftsmathematik ist berechtigt, wer die dafür<br />

gemäß § 54 HHG erforderliche Qualifikation (Hochschulzugangsberechtigung) nachweist und<br />

nicht nach § 57 HHG an der Immatrikulation gehindert ist.<br />

§ 4<br />

Studienbeginn<br />

Das Studium kann nur zu einem Wintersemester aufgenommen werden.<br />

§ 5<br />

Regelstudienzeit, Modularisierung, Arbeitsaufwand (Leistungspunkte), Zusatzmodule<br />

(1) Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester. Ein Teilzeitstudium ist entsprechend den<br />

gesetzlichen Vorschriften möglich und muss im Einzelfall mit den zuständigen Stellen<br />

abgestimmt werden. Insbesondere können die Fristen in § 19 auf Antrag entsprechend<br />

verlängert werden.<br />

(2) Der Bachelorstudiengang ist im Sinne von § 5 Abs 2 Allgemeine Bestimmungen<br />

modularisiert.<br />

(3) Mit erfolgreichem Abschluss eines Moduls werden gemäß § 5 Abs 3 Allgemeine<br />

Bestimmungen Leistungspunkte (LP) auf der Basis des European Credit Transfer System<br />

(ECTS) erworben. Ein Leistungspunkt steht für einen studentischen Arbeitsaufwand in Höhe<br />

von 30 Stunden. Die durchschnittliche Arbeitsbelastung für ein Semester beträgt 30<br />

Leistungspunkte. Der Leistungspunkteumfang der einzelnen Module, die Voraussetzungen für<br />

die Teilnahme an einem Modul sowie die Zulassungsvoraussetzungen für die Modulprüfung<br />

sind in den Modulbeschreibungen in Anlage 3 angegeben.<br />

(4) Zusatzmodule: Studierende können Module aus weiteren als den vorgeschriebenen<br />

Fächern absolvieren. Es gelten die jeweiligen Zugangsbedingungen für die Anbieterbereiche<br />

und die Voraussetzungen für die Teilnahme an den jeweiligen Modulen. Empfohlen werden<br />

Module, die zusätzliche, berufsrelevante Schlüsselqualifikationen (z.B. Rhetorik,<br />

Fremdsprachen, Präsentationstechnik, Kommunikationstechnik, Verhandlungstechnik)<br />

vermitteln. Auch Module, die Einblicke in andere Anwendungsgebiete bzw. fachliche<br />

Ergänzungen geben, insbesondere Module aus dem Masterstudiengang, können belegt<br />

werden. Zusatzmodule werden nicht im Zeugnis ausgewiesen und gehen nicht in die<br />

Gesamtnotenberechnung ein.<br />

§ 6<br />

Studienberatung<br />

Für die Studienfachberatung ist ein vom Fachbereich für diesen Studiengang beauftragtes<br />

Mitglied der Professorenschaft zuständig, darüber hinaus stehen alle Professorinnen und<br />

Professoren aus der Mathematik für Fragen der Studienberatung zur Verfügung. Zum<br />

Studienbeginn bietet der Fachbereich in Zusammenarbeit mit der Fachschaft Informations-<br />

und Orientierungsveranstaltungen für Studierende an.<br />

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