05.06.2013 Aufrufe

Gemeinsame Sorge – geteilte Verantwortung - Vamv

Gemeinsame Sorge – geteilte Verantwortung - Vamv

Gemeinsame Sorge – geteilte Verantwortung - Vamv

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Weiterentwicklung des <strong>Sorge</strong>rechts zur <strong>Sorge</strong>verantwortung.<br />

Rechte und Pflichten bei gemeinsamer <strong>Sorge</strong> in der Alltagspraxis<br />

sehr genau, wo die Konflikte gemeinsam<br />

sorgeberechtigter Eltern liegen, woran sie<br />

sich entzünden und auch oft, wie sich diese<br />

Konflikte beheben ließen.<br />

Soweit der VAMV in einem eigenem Formulierungsvorschlag<br />

zur gesetzlichen<br />

Neuregelung der elterlichen <strong>Sorge</strong> nicht<br />

verheirateter Eltern Kriterien nennt, sind<br />

auch diese sehr bedenkenswert. Allein: Diese<br />

Kriterien dürften in weiten Teilen nicht<br />

oder nur schwer justiziabel sein. Das gilt vor<br />

allem für die Frage, ob das Umgangsrecht<br />

in kindgerechter Weise wahrgenommen<br />

ist und ob regelmäßig Unterhalt gezahlt<br />

worden ist. Dies sind bekanntermaßen zwei<br />

außerordentlich streitträchtige Problemfelder,<br />

die, wenn sie im Rahmen der <strong>Sorge</strong>rechtsentscheidung<br />

berücksichtigt werden<br />

sollen, mit Sicherheit zu einer erheblichen<br />

Ausweitung des Streitstoffes führen würden,<br />

ohne dass damit eine kindgerechtere<br />

Lösung ermöglicht würde. Denn bei der<br />

nicht regelmäßigen Wahrnehmung eines<br />

Umgangsrechts oder bei der Nichtzahlung<br />

von Unterhalt kann es viele Gesichtspunkte<br />

geben, die aus der ehemaligen Partnerschaft<br />

herrühren und die pünktliche Erfüllung<br />

dieser Verpflichtungen erschweren, ohne<br />

dass daraus für die Zukunft und deshalb<br />

auch für die <strong>Sorge</strong>entscheidung zuverlässig<br />

Rückschlüsse gezogen werden dürften. Und<br />

soweit es die Kooperationsfähigkeit angeht,<br />

verlangt der Entwurf des BMJ ebenso wie<br />

inzwischen eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen,<br />

dass die Eltern verpflichtet<br />

sind, hier das Menschenmögliche zu tun<br />

und sich nicht verschanzen dürfen hinter<br />

früheren schlechten Erfahrungen und Ähnlichem.<br />

Mir ist bewusst, wie schwer es ist,<br />

diese Hürden zu überwinden. Aber ich bin<br />

ziemlich sicher, dass es nicht zu einer größeren<br />

Kindeswohlgerechtigkeit bei <strong>Sorge</strong>entscheidungen<br />

führt, wenn all diese Kriterien<br />

auch noch im Gesetz aufgezählt würden.<br />

Aber insoweit freue ich mich auf die Diskussion<br />

und danke Ihnen!<br />

21

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!