Gemeinsame Sorge – geteilte Verantwortung - Vamv
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Weiterentwicklung des <strong>Sorge</strong>rechts zur <strong>Sorge</strong>verantwortung.<br />
Rechte und Pflichten bei gemeinsamer <strong>Sorge</strong> in der Alltagspraxis<br />
sehr genau, wo die Konflikte gemeinsam<br />
sorgeberechtigter Eltern liegen, woran sie<br />
sich entzünden und auch oft, wie sich diese<br />
Konflikte beheben ließen.<br />
Soweit der VAMV in einem eigenem Formulierungsvorschlag<br />
zur gesetzlichen<br />
Neuregelung der elterlichen <strong>Sorge</strong> nicht<br />
verheirateter Eltern Kriterien nennt, sind<br />
auch diese sehr bedenkenswert. Allein: Diese<br />
Kriterien dürften in weiten Teilen nicht<br />
oder nur schwer justiziabel sein. Das gilt vor<br />
allem für die Frage, ob das Umgangsrecht<br />
in kindgerechter Weise wahrgenommen<br />
ist und ob regelmäßig Unterhalt gezahlt<br />
worden ist. Dies sind bekanntermaßen zwei<br />
außerordentlich streitträchtige Problemfelder,<br />
die, wenn sie im Rahmen der <strong>Sorge</strong>rechtsentscheidung<br />
berücksichtigt werden<br />
sollen, mit Sicherheit zu einer erheblichen<br />
Ausweitung des Streitstoffes führen würden,<br />
ohne dass damit eine kindgerechtere<br />
Lösung ermöglicht würde. Denn bei der<br />
nicht regelmäßigen Wahrnehmung eines<br />
Umgangsrechts oder bei der Nichtzahlung<br />
von Unterhalt kann es viele Gesichtspunkte<br />
geben, die aus der ehemaligen Partnerschaft<br />
herrühren und die pünktliche Erfüllung<br />
dieser Verpflichtungen erschweren, ohne<br />
dass daraus für die Zukunft und deshalb<br />
auch für die <strong>Sorge</strong>entscheidung zuverlässig<br />
Rückschlüsse gezogen werden dürften. Und<br />
soweit es die Kooperationsfähigkeit angeht,<br />
verlangt der Entwurf des BMJ ebenso wie<br />
inzwischen eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen,<br />
dass die Eltern verpflichtet<br />
sind, hier das Menschenmögliche zu tun<br />
und sich nicht verschanzen dürfen hinter<br />
früheren schlechten Erfahrungen und Ähnlichem.<br />
Mir ist bewusst, wie schwer es ist,<br />
diese Hürden zu überwinden. Aber ich bin<br />
ziemlich sicher, dass es nicht zu einer größeren<br />
Kindeswohlgerechtigkeit bei <strong>Sorge</strong>entscheidungen<br />
führt, wenn all diese Kriterien<br />
auch noch im Gesetz aufgezählt würden.<br />
Aber insoweit freue ich mich auf die Diskussion<br />
und danke Ihnen!<br />
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