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Gemeinsame Sorge – geteilte Verantwortung - Vamv

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Das <strong>Sorge</strong>recht als Motor der Gleichstellungspolitik? Alltagspraxis als Maßstab des Kindeswohls!<br />

Inge Michels:<br />

Dankeschön! Wir haben ja heute schon viel<br />

von der Wissenschaft gehört. Deshalb<br />

würde ich gerne versuchen, einen Perspektivwechsel<br />

einzuleiten. Ich wüsste ganz gerne,<br />

wie die Diskussion in Ihren Parteien zu dem<br />

Thema geführt wurde. Wie kam es vor dem<br />

Hintergrund, dass verschiedene Modelle<br />

im Raum standen, zu diesem Referentenentwurf?<br />

Ich würde Sie bitten, sich darauf<br />

einzulassen uns zu erzählen, wie man in der<br />

Politik darüber diskutiert hat und wie man<br />

zu dem Referentenentwurf gekommen ist,<br />

Herr Silberhorn.<br />

Thomas Silberhorn:<br />

Wir hatten in der Koalition sehr unterschiedliche<br />

Vorstellungen, wie man den<br />

Urteilen des Europäischen Gerichtshofs<br />

für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts<br />

nachkommen will. Es gab auf<br />

der einen Seite Überlegungen, das gemeinsame<br />

elterliche <strong>Sorge</strong>recht kraft Gesetzes<br />

festzuschreiben für Vater und Mutter. Das<br />

war die Vorstellung der FDP. Und es gab auf<br />

der anderen Seite die sehr weitreichende<br />

Überlegung in der Union, es möglichst beim<br />

bisherigen Zustand zu belassen, im Grundsatz<br />

beim alleinigen <strong>Sorge</strong>recht der Mutter,<br />

aber gleichzeitig dem Vater die Möglichkeit<br />

zu geben, auch ohne oder gegen die Mutter<br />

eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen.<br />

Diese beiden Vorstellungen gehen<br />

sehr weit auseinander. Wir mussten einen<br />

Kompromiss finden, der Klarheit schafft.<br />

Die Kompromisslösung sieht vor, dass zunächst<br />

die Mutter das alleinige <strong>Sorge</strong>recht<br />

behält, dann aber der Vater das gemeinsame<br />

<strong>Sorge</strong>recht beantragen kann, sofern beide<br />

Elternteile sich nicht einig sind und nicht<br />

eine gemeinsame <strong>Sorge</strong>erklärung abgeben.<br />

Wir regeln also nur den Konfliktfall, der<br />

letztlich dann mit Jugendamt und Gericht<br />

entschieden werden muss. Die Gegenposition<br />

<strong>–</strong> die bereits mit Anerkennung der<br />

Vaterschaft das gemeinsame <strong>Sorge</strong>recht<br />

haben wollte <strong>–</strong> würde bedeuten, dass vor<br />

Feststellung der Vaterschaft zunächst das<br />

alleinige <strong>Sorge</strong>recht bei der Mutter liegen<br />

würde. Für uns in der Union war es wichtig<br />

zu verhindern, dass es zu einem mehrfachen<br />

Wechsel im <strong>Sorge</strong>recht kommt: Dass<br />

es also erst die Mutter hat, dann mit der<br />

Feststellung der Vaterschaft auch der Vater.<br />

Dann, wenn es streitig wird, geht es vor<br />

Gericht um die alleinige <strong>Sorge</strong>, so dass wir<br />

innerhalb vergleichsweise kurzer Zeit ganz<br />

unterschiedliche <strong>Sorge</strong>berechtigte haben.<br />

Das ist mit dem Entwurf, auf den wir uns<br />

verständigt haben, ausgeschlossen. Es bleibt<br />

bei dem Modell der alleinigen <strong>Sorge</strong> der<br />

Mutter von Anfang an und der Möglichkeit<br />

des Vaters, in vergleichsweise kurzer Frist<br />

eine zügige Entscheidung herbeizuführen.<br />

Über die Frist kann man sich streiten.<br />

Kern des Kompromisses ist: Wenn man<br />

einerseits die Mütter dadurch privilegiert,<br />

dass sie das alleinige <strong>Sorge</strong>recht von Anfang<br />

an haben, soll diese Privilegierung dadurch<br />

kompensiert werden, dass die Väter relativ<br />

zügig zu einer Entscheidung über das gemeinsame<br />

<strong>Sorge</strong>recht kommen können,<br />

egal wie die Entscheidung dann am Ende<br />

ausfällt. Das war die Linie der Kompromissfindung.<br />

Inge Michels:<br />

Vielen Dank erst mal, dass Sie uns den Einblick<br />

in diese Diskussion ermöglicht haben.<br />

Ich wüsste ich auch sehr gerne von Ihnen,<br />

wie die Diskussion in der SPD abgelaufen<br />

ist, Frau Steffen?

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