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Gemeinsame Sorge – geteilte Verantwortung - Vamv

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Was braucht das Kind? Anforderungen an das <strong>Sorge</strong>recht aus interdisziplinärer Sicht<br />

6. Fazit<br />

Als Fazit lässt sich festhalten, dass intensive<br />

und unversöhnliche Konflikte zwischen<br />

den Eltern eine wirkliche Belastung für<br />

Kinder und zwar sowohl in Trennungsfamilien<br />

als auch in Nichttrennungsfamilien<br />

darstellen. Diese wichtige Erkenntnis aus<br />

der Forschung muss dringend in der Praxis<br />

berücksichtigt werden. Hierbei muss<br />

einerseits aufgeklärt werden, wie solche<br />

konflikthaften Beziehungen „auf andere<br />

Füße gestellt werden können“, auch um<br />

vielleicht das <strong>Sorge</strong>recht dann noch einmal<br />

mit anderem Leben zu füllen und anderseits<br />

inwieweit Konflikte durch das gemeinsame<br />

<strong>Sorge</strong>recht vermieden werden können. Ob<br />

dieses, wie ursprünglich erhofft, gelingt,<br />

bleibt bei derzeitiger Forschungslage mehr<br />

als fraglich. Es besteht dort immer noch<br />

eine gewisse Forschungslücke. Unsere<br />

Befunde sprechen eher dafür, dass die Tragfähigkeit<br />

der Partnerschaft eine entscheidende<br />

Rolle bei der Entscheidung spielt, ob<br />

man eine gemeinsame <strong>Sorge</strong> anstrebt oder<br />

nicht. Nicht miteinander verheiratete<br />

Eltern entscheiden sich vor allem in stabilen<br />

Paarbeziehungen mit einer Haushaltsgemeinschaft<br />

für das gemeinsame <strong>Sorge</strong>recht,<br />

sonst eher nicht. In solchen Partnerschaften<br />

werden auch tatsächlich seltener potenziell<br />

kindeswohlrelevante Gründe gegen die<br />

gemeinsame <strong>Sorge</strong> genannt: Wenn sich<br />

diese Gruppe der Eltern nicht für die<br />

gemeinsame <strong>Sorge</strong> entscheidet, dann ist<br />

dies oftmals auf ein Informationsdefizit<br />

zurückzuführen. Hingegen finden sich bei<br />

Living-Apart-Together-Arrangements und<br />

bei Elternschaften, bei welchen eine Partnerschaft<br />

der Eltern nicht mehr besteht,<br />

durchaus begründete Vorbehalte gegen die<br />

gemeinsame <strong>Sorge</strong>.<br />

Unseren Befunden zufolge unterscheiden<br />

sich nichteheliche Lebensgemeinschaften<br />

mit gemeinsamem Haushalt nicht in<br />

Partnerschaftsqualität, <strong>Sorge</strong>(recht)verhalten<br />

und anderem nicht von späteren Ehen.<br />

Sie unterscheiden sich aber sehr wohl von<br />

den Living-Apart-Together-Arrangements.<br />

Falls die Gesetzgebung einen Automatismus<br />

bei der Vergabe der gemeinsamen <strong>Sorge</strong><br />

beschließen möchte, würden wir dies demnach<br />

höchstens für die nichtehelichen<br />

Lebensgemeinschaften mit Haushaltsgemeinschaften<br />

empfehlen, jedoch nicht<br />

für alle Eltern mit nichtehelich geborenen<br />

Kindern.<br />

Elterliches Coparenting gelingt am<br />

besten, wenn das gemeinsame <strong>Sorge</strong>recht<br />

besteht, aber auch in Partnerschaften ohne<br />

gemeinsame <strong>Sorge</strong>, die jedoch nicht kindeswohlrelevante<br />

Gründe gegen die gemeinsame<br />

<strong>Sorge</strong> nennen. Insofern spiegelt die<br />

Entscheidung der Eltern hinsichtlich der ge -<br />

meinsamen <strong>Sorge</strong> auch eine entsprechende<br />

Alltagsrealität wider. Dies spricht dafür,<br />

dass der Partnerschaftskontext bei der<br />

Geburt durchaus auch einen Einfluss darauf<br />

hat, wie gemeinschaftliche Elternschaft<br />

gelingen kann.<br />

Für die Entwicklung der Kinder <strong>–</strong> laut<br />

den Daten, die ebenfalls im Rahmen dieses<br />

Projekts erhoben worden sind, die ich aber<br />

jetzt im Einzelnen nicht dargestellt habe <strong>–</strong><br />

ist das <strong>Sorge</strong>recht der Eltern nicht erheblich.<br />

Für die sozialen Kompetenzen, Aggressivität,<br />

emotionalen Probleme und anderen<br />

Aspekten der kindlichen Entwicklung<br />

macht es keinen Unterschied, wie das <strong>Sorge</strong>recht<br />

geregelt ist. Vielmehr macht es einen<br />

Unterschied, wie das elterliche Coparenting<br />

gelingt und wie insgesamt das Erziehungsverhalten<br />

der Eltern aussieht. Fließt<br />

viel Negatives in die Erziehung ein, z.B. sehr<br />

strikte, rigide Kontrolle oder negative Kommunikation,<br />

also kritisch abwertendes Verhalten<br />

gegenüber dem Kind, sind die Kinder<br />

deutlich belastet. Wie bereits erwähnt, tritt<br />

dieses negative Erziehungsverhalten häufig<br />

im Kontext einer konflikthaften Beziehung<br />

zwischen den Eltern auf. Insofern muss<br />

dringend an diesen Punkten angesetzt und<br />

Abhilfe geschaffen werden.

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