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Gemeinsame Sorge – geteilte Verantwortung - Vamv

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54<br />

Das <strong>Sorge</strong>recht als Motor der Gleichstellungspolitik? Alltagspraxis als Maßstab des Kindeswohls!<br />

Prof. Dr. Salgo:<br />

Ja gut, man wollte den Vätern entgegenkommen.<br />

Vielleicht wollte man auch die<br />

Sache nicht so lange in der Schwebe lassen,<br />

das ist ja eigentlich im Interesse aller Beteiligten.<br />

Es wird sicherlich so sein, dass wir<br />

in so einer wichtigen Frage wie dem <strong>Sorge</strong>recht<br />

über die sechs Wochen Frist streiten<br />

werden, auch wenn man natürlich eine<br />

Zeitdimension braucht.<br />

Inge Michels:<br />

Ich meinte eigentlich weniger die Zeitdimension,<br />

sondern dass gar nicht mehr aktiv<br />

geprüft, die Eltern nicht angehört werden<br />

sollen, sondern dass man sagt: Wird ein<br />

Antrag gestellt und keiner sagt nein, dann<br />

ist es o.k.<br />

Prof. Dr. Salgo:<br />

Der Referentenentwurf wird so, wie er<br />

heute bekannt ist, nicht im Bundesgesetzblatt<br />

stehen. Denn er gibt ganz bewährte<br />

und ganz wichtige Grundsätze frei. Der<br />

Vorrang des Kindeswohls wird aufgegeben,<br />

an Schweigen werden Vermutungen angeknüpft,<br />

die nicht haltbar sind, es gibt keine<br />

persönliche Anhörung der Eltern.<br />

Der Entwurf ist nicht überall ein gelungener<br />

Kompromiss. Manche haben‘s<br />

vielleicht gar nicht gemerkt, das Ex-Lege-<br />

Modell, also ein Automatismus, wurde doch<br />

eingeschmuggelt, zumindest in den Fällen,<br />

in denen Mütter schweigen. Dafür könnten<br />

sie aber gute Gründe haben. Wenn Eltern<br />

heute Konflikte haben, das ist ein Grundprinzip<br />

des Familienverfahrensrechts,<br />

schicken wir sie in Beratungsschleifen.<br />

Darauf wird verzichtet, wie auch auf die<br />

bewährten Erfahrungen des Jugendamtes.<br />

Das kann eigentlich alles gar nicht sein!<br />

Formal hat das Justizministerium einen<br />

Automatismus aufgegeben, durch Elemente<br />

im Verfahren dann hinterrücks aber wieder<br />

eingeführt. Deshalb glaube ich, dass<br />

hier noch ein großer Nachbesserungsbedarf<br />

besteht: Die Elternanhörung im Konfliktfall<br />

ist nicht verzichtbar. Wir müssen an der<br />

Amtsermittlung festhalten, d.h. auch an<br />

der Elternanhörung, um die Gründe für ein<br />

Schweigen zu ermitteln. Manchmal sind<br />

Eltern nicht des Schreibens fähig, nicht der<br />

Artikulation fähig, es gibt viele Gründe.<br />

Manche sprechen von einer Privilegierung<br />

der Mütter. Aber haben wir eine<br />

Privilegierung der Mütter? Sie sind mit den<br />

Kindern schwanger, sie erziehen die Kinder,<br />

sie haben die ganze Last mit den Kindern,<br />

sind die privilegiert? Ein Problem ist die<br />

Sechs-Wochen-Frist. Die Mütter tragen die<br />

Lasten des Alltags, und sie können darüber<br />

hinaus in dieser Zeit noch mit vielen anderen<br />

Geschichten belastet sein. Diese Frist ist<br />

nachbesserungsbedürftig.<br />

Noch ein Punkt: Wenn wir die gemeinsame<br />

elterliche <strong>Sorge</strong> von Eltern sehen, die nie<br />

zusammengelebt haben, wird es wichtig sein,<br />

dass die Person, die das Kind betreut, handlungsfähig<br />

ist. D.h. dass sie erst mal auch ein<br />

Entscheidungsrecht in Angelegenheiten von<br />

erheblicher Bedeutung hat, wie das in Großbritannien<br />

etwa bei der gemeinsamen <strong>Sorge</strong><br />

der Fall ist: Wenn der andere Elternteil nicht<br />

mit Entscheidungen einverstanden<br />

ist, kann er diese bei Gericht korrigieren<br />

lassen. Wer das Kind betreut und die Last im<br />

Alltag trägt, weiß im Regelfall wahrscheinlich<br />

besser, was gut für das Kind ist. Gegen<br />

Willkür muss es selbstverständlich die<br />

Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung<br />

geben. Das wären alles Punkte, bei denen<br />

ich dringenden Nachbesserungsbedarf sehe.<br />

Inge Michels:<br />

Edith Schwab, Sie haben vorhin schon zum<br />

Mikro gegriffen, wollten sie vielleicht noch<br />

was zu Privilegien sagen?<br />

Edith Schwab:<br />

Ja, ich musste vorhin lachen, als ich von<br />

dem Mütterprivileg gehört habe. Ich werde<br />

jetzt nicht biologistisch werden, aber es ist<br />

in der Tat ein Unterschied, ob ich ein Kind<br />

zeuge oder ob ich ein Kind austrage. Weswegen<br />

ich auch gelacht habe, obwohl ich es<br />

gar nicht witzig finde, ist dass diese <strong>–</strong>

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