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Gegen Alle - Zahnärztekammer Niedersachsen

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BERUFSSTÄNDISCHES<br />

Auf kaum etwas kann man sich in Deutschland so getrost verlassen, wie auf gesetzliche<br />

Neuregelungen zum Jahresanfang. Auch das Jahr 2007 machte hier keine Ausnahme.<br />

So löst zum Beispiel das neue Elterngeld das bisherige Erziehungsgeld ab.<br />

Das neue Elterngeld<br />

Vereinfacht ausgedrückt,unterscheiden<br />

sich Erziehungsgeld<br />

und Elterngeld<br />

in zwei<br />

Punkten. Im <strong>Gegen</strong>satz zum<br />

Erziehungsgeld, das in Form<br />

eines monatlichen Pauschalbetrages<br />

gezahlt wurde, stellt<br />

das neue Elterngeld eine Ent-<br />

Michael Behring geltersatzleistung dar, die sich<br />

am vorangegangenen Nettoeinkommen<br />

des betreuenden Elternteils orientiert.<br />

Im Regelfall dürfte daher das<br />

Elterngeld deutlich höher sein, als das<br />

bisherige Erziehungsgeld. Der zweite<br />

wesentliche Unterschied liegt darin,<br />

dass beim Elterngeld keine Einkommensgrenzen<br />

gelten. Auch Bezieher<br />

höherer Einkommen haben daher nun<br />

die Möglichkeit, in den Genuss des Elterngeldes<br />

zu kommen. Beim Erziehungsgeld<br />

gingen diese Personenkreise<br />

zumeist leer aus. Insgesamt erhofft<br />

sich die Bundesregierung vom neuen<br />

Elterngeld einen positiven Einfluss auf<br />

die Geburtenrate, da die Einkommenssituation<br />

von jungen Familien verbessert<br />

wird.<br />

FOTO: ZKN-ARCHIV<br />

Wer kann Elterngeld beantragen?<br />

Anspruchsberechtigt sind alle Eltern<br />

(Angestellte, Arbeiter, Azubis, Selbständige,<br />

Erwerbslose, Studierende etc.) deren<br />

Kinder ab dem 1.1.2007 geboren<br />

werden und die sich in den ersten 12<br />

bzw. 14 Lebensmonaten der Betreuung<br />

ihres Kindes widmen und deswegen<br />

nicht bzw. nicht voll 1 erwerbstätig sind.<br />

Für vor dem 1.1.2007 geborene Kinder<br />

gibt es weiterhin Erziehungsgeld.<br />

Woran orientiert sich das<br />

Elterngeld?<br />

Im <strong>Gegen</strong>satz zum Erziehungsgeld gibt<br />

1 MA XIMAL ZUL ÄSSIG SIND 30 STUNDEN PRO WOCHE<br />

162 · ZKN MIT TEILUNGEN · 3 | 2007<br />

es beim Elterngeld keine Einkommensgrenzen.<br />

Somit kann grundsätzlich jede<br />

Mutter und jeder Vater in den Genuss<br />

dieser Leistung kommen.<br />

Das Elterngeld orientiert sich, vereinfacht<br />

ausgedrückt, am durchschnittlichen<br />

Nettoeinkommen des<br />

Antragstellers in den letzten zwölf Kalendermonaten<br />

vor der Geburt des Kindes.<br />

Da sich das Elterngeld am tatsächlich<br />

verfügbaren Erwerbseinkommen<br />

orientiert, berücksichtigt es den Wegfall<br />

der erwerbsbedingten Aufwendungen<br />

(zum Beispiel Fahrtkosten) nach<br />

der Geburt durch einen Abzug. Dieser<br />

wird in Höhe eines Zwölftels des im<br />

Rahmen der Steuer zugunsten des berechtigten<br />

Elternteils berücksichtigten<br />

Arbeitnehmer-Pauschbetrags pauschaliert<br />

und beträgt knapp 77 Euro<br />

monatlich. Da der Arbeitnehmer-<br />

Pauschbetrag im Steuerrecht nur bei<br />

selbst versteuertem Einkommen berücksichtigt<br />

wird, erfolgt auch im Elterngeld<br />

bei nicht selbst versteuertem<br />

Einkommen, wie beispielsweise den<br />

sog. Mini-Jobs, kein Abzug. Einmalzahlungen<br />

werden bei der Berechnung des<br />

Elterngeldes nicht berücksichtigt.<br />

Bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate<br />

werden Monate mit Bezug<br />

von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld<br />

sowie Monate, in denen aufgrund<br />

einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung<br />

das Einkommen gesunken<br />

ist, nicht mitgezählt.<br />

In welcher Höhe wird das<br />

Elterngeld gezahlt?<br />

Fällt das bisherige Einkommen wegen<br />

der Kindererziehung vollkommen weg,<br />

wird grundsätzlich ein Elterngeld in<br />

Höhe von 67 % des entfallenden Nettoeinkommens<br />

gezahlt, maximal jedoch<br />

1800 Euro (dies entspricht einem Nettoeinkommen<br />

in Höhe von 2700 Euro).<br />

Beispiele:<br />

● Die ZMF Müller hat ein durchschnittliches<br />

Nettoeinkommen von 1200<br />

Euro. Sie würde somit ein Elterngeld<br />

in Höhe von 804 Euro beziehen.<br />

● Die Zahnärztin Meier hat ein monatliches<br />

Nettoeinkommen von<br />

2900 Euro. Da ihr Einkommen die<br />

Bemessungsgrenze übersteigt, beläuft<br />

sich ihr Elterngeldanspruch<br />

auf 1800 Euro.<br />

Erhöhtes Elterngeld<br />

Antragsteller mit niedrigem Einkommen,<br />

wie z.B. Auszubildende, erhalten<br />

ein erhöhtes Elterngeld und somit<br />

mehr als nur 67 % ihres Nettoeinkommens.<br />

Für je 20 Euro, die das Einkommen<br />

unterhalb von 1000 Euro liegt,<br />

steigt der Prozentsatz jeweils um 1 %.<br />

Beispiel:<br />

● Frau Schulze arbeitet als Reinigungskraft<br />

in einer Zahnarztpraxis. Sie<br />

bezieht ein Nettoeinkommen von<br />

400 Euro. Ihr Elterngeldanspruch<br />

beträgt 388 Euro (= 97 %).<br />

Rechenweg:<br />

1. Schritt: 1000 – 400 = 600<br />

2. Schritt: 600 : 20 = 30<br />

3. Schritt: 67 + 30 = 97<br />

4. Schritt: ((400 : 100) x 97) = 388<br />

Mindest-Elterngeld<br />

<strong>Alle</strong> berechtigten Eltern haben mindestens<br />

einen Anspruch auf ein Elterngeld<br />

in Höhe von 300 Euro. Dieses Mindest-<br />

Elterngeld wird unabhängig davon gezahlt,<br />

ob der Antragsteller vor der Geburt<br />

erwerbstätig war oder nicht. Somit<br />

können also auch Arbeitslose,<br />

Hausfrauen und -männer, Studenten<br />

oder Kleinstverdiener die 300 Euro erhalten.<br />

Eine Anrechnung auf andere<br />

Sozialleistungen, wie zum Beispiel das<br />

Arbeitslosengeld II, erfolgt beim Mindest-Elterngeld<br />

nicht.<br />

Mehrlingsgeburten<br />

Im Falle von Mehrlingsgeburten entfällt<br />

auf jeden Mehrling ein Extrabetrag<br />

in Höhe von 300 Euro.

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