Gegen Alle - Zahnärztekammer Niedersachsen
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BERUFSSTÄNDISCHES<br />
Auf kaum etwas kann man sich in Deutschland so getrost verlassen, wie auf gesetzliche<br />
Neuregelungen zum Jahresanfang. Auch das Jahr 2007 machte hier keine Ausnahme.<br />
So löst zum Beispiel das neue Elterngeld das bisherige Erziehungsgeld ab.<br />
Das neue Elterngeld<br />
Vereinfacht ausgedrückt,unterscheiden<br />
sich Erziehungsgeld<br />
und Elterngeld<br />
in zwei<br />
Punkten. Im <strong>Gegen</strong>satz zum<br />
Erziehungsgeld, das in Form<br />
eines monatlichen Pauschalbetrages<br />
gezahlt wurde, stellt<br />
das neue Elterngeld eine Ent-<br />
Michael Behring geltersatzleistung dar, die sich<br />
am vorangegangenen Nettoeinkommen<br />
des betreuenden Elternteils orientiert.<br />
Im Regelfall dürfte daher das<br />
Elterngeld deutlich höher sein, als das<br />
bisherige Erziehungsgeld. Der zweite<br />
wesentliche Unterschied liegt darin,<br />
dass beim Elterngeld keine Einkommensgrenzen<br />
gelten. Auch Bezieher<br />
höherer Einkommen haben daher nun<br />
die Möglichkeit, in den Genuss des Elterngeldes<br />
zu kommen. Beim Erziehungsgeld<br />
gingen diese Personenkreise<br />
zumeist leer aus. Insgesamt erhofft<br />
sich die Bundesregierung vom neuen<br />
Elterngeld einen positiven Einfluss auf<br />
die Geburtenrate, da die Einkommenssituation<br />
von jungen Familien verbessert<br />
wird.<br />
FOTO: ZKN-ARCHIV<br />
Wer kann Elterngeld beantragen?<br />
Anspruchsberechtigt sind alle Eltern<br />
(Angestellte, Arbeiter, Azubis, Selbständige,<br />
Erwerbslose, Studierende etc.) deren<br />
Kinder ab dem 1.1.2007 geboren<br />
werden und die sich in den ersten 12<br />
bzw. 14 Lebensmonaten der Betreuung<br />
ihres Kindes widmen und deswegen<br />
nicht bzw. nicht voll 1 erwerbstätig sind.<br />
Für vor dem 1.1.2007 geborene Kinder<br />
gibt es weiterhin Erziehungsgeld.<br />
Woran orientiert sich das<br />
Elterngeld?<br />
Im <strong>Gegen</strong>satz zum Erziehungsgeld gibt<br />
1 MA XIMAL ZUL ÄSSIG SIND 30 STUNDEN PRO WOCHE<br />
162 · ZKN MIT TEILUNGEN · 3 | 2007<br />
es beim Elterngeld keine Einkommensgrenzen.<br />
Somit kann grundsätzlich jede<br />
Mutter und jeder Vater in den Genuss<br />
dieser Leistung kommen.<br />
Das Elterngeld orientiert sich, vereinfacht<br />
ausgedrückt, am durchschnittlichen<br />
Nettoeinkommen des<br />
Antragstellers in den letzten zwölf Kalendermonaten<br />
vor der Geburt des Kindes.<br />
Da sich das Elterngeld am tatsächlich<br />
verfügbaren Erwerbseinkommen<br />
orientiert, berücksichtigt es den Wegfall<br />
der erwerbsbedingten Aufwendungen<br />
(zum Beispiel Fahrtkosten) nach<br />
der Geburt durch einen Abzug. Dieser<br />
wird in Höhe eines Zwölftels des im<br />
Rahmen der Steuer zugunsten des berechtigten<br />
Elternteils berücksichtigten<br />
Arbeitnehmer-Pauschbetrags pauschaliert<br />
und beträgt knapp 77 Euro<br />
monatlich. Da der Arbeitnehmer-<br />
Pauschbetrag im Steuerrecht nur bei<br />
selbst versteuertem Einkommen berücksichtigt<br />
wird, erfolgt auch im Elterngeld<br />
bei nicht selbst versteuertem<br />
Einkommen, wie beispielsweise den<br />
sog. Mini-Jobs, kein Abzug. Einmalzahlungen<br />
werden bei der Berechnung des<br />
Elterngeldes nicht berücksichtigt.<br />
Bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate<br />
werden Monate mit Bezug<br />
von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld<br />
sowie Monate, in denen aufgrund<br />
einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung<br />
das Einkommen gesunken<br />
ist, nicht mitgezählt.<br />
In welcher Höhe wird das<br />
Elterngeld gezahlt?<br />
Fällt das bisherige Einkommen wegen<br />
der Kindererziehung vollkommen weg,<br />
wird grundsätzlich ein Elterngeld in<br />
Höhe von 67 % des entfallenden Nettoeinkommens<br />
gezahlt, maximal jedoch<br />
1800 Euro (dies entspricht einem Nettoeinkommen<br />
in Höhe von 2700 Euro).<br />
Beispiele:<br />
● Die ZMF Müller hat ein durchschnittliches<br />
Nettoeinkommen von 1200<br />
Euro. Sie würde somit ein Elterngeld<br />
in Höhe von 804 Euro beziehen.<br />
● Die Zahnärztin Meier hat ein monatliches<br />
Nettoeinkommen von<br />
2900 Euro. Da ihr Einkommen die<br />
Bemessungsgrenze übersteigt, beläuft<br />
sich ihr Elterngeldanspruch<br />
auf 1800 Euro.<br />
Erhöhtes Elterngeld<br />
Antragsteller mit niedrigem Einkommen,<br />
wie z.B. Auszubildende, erhalten<br />
ein erhöhtes Elterngeld und somit<br />
mehr als nur 67 % ihres Nettoeinkommens.<br />
Für je 20 Euro, die das Einkommen<br />
unterhalb von 1000 Euro liegt,<br />
steigt der Prozentsatz jeweils um 1 %.<br />
Beispiel:<br />
● Frau Schulze arbeitet als Reinigungskraft<br />
in einer Zahnarztpraxis. Sie<br />
bezieht ein Nettoeinkommen von<br />
400 Euro. Ihr Elterngeldanspruch<br />
beträgt 388 Euro (= 97 %).<br />
Rechenweg:<br />
1. Schritt: 1000 – 400 = 600<br />
2. Schritt: 600 : 20 = 30<br />
3. Schritt: 67 + 30 = 97<br />
4. Schritt: ((400 : 100) x 97) = 388<br />
Mindest-Elterngeld<br />
<strong>Alle</strong> berechtigten Eltern haben mindestens<br />
einen Anspruch auf ein Elterngeld<br />
in Höhe von 300 Euro. Dieses Mindest-<br />
Elterngeld wird unabhängig davon gezahlt,<br />
ob der Antragsteller vor der Geburt<br />
erwerbstätig war oder nicht. Somit<br />
können also auch Arbeitslose,<br />
Hausfrauen und -männer, Studenten<br />
oder Kleinstverdiener die 300 Euro erhalten.<br />
Eine Anrechnung auf andere<br />
Sozialleistungen, wie zum Beispiel das<br />
Arbeitslosengeld II, erfolgt beim Mindest-Elterngeld<br />
nicht.<br />
Mehrlingsgeburten<br />
Im Falle von Mehrlingsgeburten entfällt<br />
auf jeden Mehrling ein Extrabetrag<br />
in Höhe von 300 Euro.