Gegen Alle - Zahnärztekammer Niedersachsen
Gegen Alle - Zahnärztekammer Niedersachsen
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Versetzung<br />
Kraft seines Direktionsrechts kann der<br />
Arbeitgeber einem Mitarbeiter unter<br />
bestimmten Voraussetzungen einen<br />
anderen Aufgabenbereich zuweisen.<br />
Diese Versetzung kann sich auf den Arbeitsort<br />
und auf den Arbeitsinhalt beziehen.<br />
Wenn es in Ihrem Unternehmen<br />
einen Betriebsrat gibt, muss vor<br />
der Versetzung die Zustimmung des<br />
Betriebsrats eingeholt werden. Eine<br />
Versetzung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes<br />
besteht unter anderem<br />
dann, wenn die Zuweisung eines<br />
anderen Arbeitsbereiches voraussichtlich<br />
die Dauer von einem Monat überschreitet.<br />
Welcher geänderte Aufgabenbereich<br />
dem Mitarbeiter zugewiesen<br />
werden kann, richtet sich danach,<br />
ob und in welchem Umfang sich der Arbeitgeber<br />
im Arbeitsvertrag ein Versetzungsrecht<br />
vorbehalten hat. Auch muss<br />
der Arbeitgeber einen Grund für die<br />
Versetzung angeben.<br />
Prüfen Sie<br />
Ihr Wissen!<br />
1. Welche Angabe/n ist bzw. sind<br />
in einer Abmahnung zwingend<br />
erforderlich?<br />
a) Eine genaue Beschreibung des<br />
Fehlverhaltens.<br />
b) Die Androhung arbeitsrechtlicher<br />
Konsequenzen im Wiederholungsfall.<br />
c) Sonstige Beweismittel und mögliche<br />
Zeugen.<br />
2. In welchem Fall / in welchen<br />
Fällen kann der Arbeitgeber eine<br />
Abmahnung aussprechen?<br />
a) Der Arbeitnehmer kündigt an, er<br />
werde sich in der nächsten Woche<br />
krank melden.<br />
b) Der Arbeitnehmer verweigert<br />
die Beachtung bestehender Arbeitsschutzvorschriften.<br />
c) Der Mitarbeiter führt lange, unerlaubte,<br />
private Telefongespräche.<br />
FOTO: CFW-ARCHIV / PA<br />
Jeder Arbeitnehmer ist verpflichtet,<br />
dem Arbeitgeber seine Arbeitsunfähigkeit<br />
unverzüglich anzuzeigen<br />
3. Jedem Arbeitnehmer steht,<br />
laut Bundesurlaubsgesetz, ein<br />
Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub<br />
zu. Wie hoch ist der<br />
jährliche Mindesturlaubsanspruch?<br />
a) Es gibt keinen Mindesturlaub.<br />
Der Urlaubsanspruch ist nur so hoch,<br />
wie er im Arbeitsvertrag vereinbart<br />
wurde.<br />
b) Der Mindesturlaubsanspruch<br />
beträgt mindestens 30 Werktage.<br />
c) 24 Werktage<br />
4. Welche Aussagen zur Versetzung<br />
eines Mitarbeiters sind<br />
richtig?<br />
a) Eine Versetzung muss begründet<br />
sein.<br />
b) Eine Versetzung ist immer mit einer<br />
Änderung des Gehaltes verbunden.<br />
c) Welche andere Tätigkeit einem<br />
Arbeitnehmer bei einer Versetzung<br />
zugewiesen werden kann, ist unter<br />
anderem von den Vereinbarungen im<br />
Arbeitsvertrag abhängig.<br />
Zum Weiterlesen<br />
Die Abmahnung – wirksam und korrekt umsetzen,<br />
von Klaus Beckerle, Haufe Verlag, 2005, 34,80 Euro<br />
Kompakt-Lexikon Personal, von Ulrich Büdenbender<br />
und Hans Strutz, Gabler Verlag, 2005, 24,90 Euro<br />
5. Welche Mitarbeiter haben sich<br />
korrekt arbeitsunfähig gemeldet?<br />
a) Die Sekretärin Silke S. hat morgens<br />
vor Arbeitsbeginn starke Zahnschmerzen.<br />
Bei ihrem Zahnarzt erhält<br />
Sie um 9.00 Uhr einen Termin. Um 8.00<br />
Uhr informiert sie ihren Arbeitgeber<br />
über ihre Arbeitsunfähigkeit.<br />
b) Die Sachbearbeiterin Hilde T.<br />
geht am Montagmorgen zum Arzt, der<br />
sie bis zum Ende der Woche krankschreibt.<br />
Sie informiert ihren Arbeitgeber<br />
sofort telefonisch darüber und<br />
teilt ihm die Dauer der Erkrankung<br />
mit. Die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung<br />
legt Sie eine Woche später,<br />
nachdem sie Ihre Arbeit wieder aufgenommen<br />
hat, bei Ihrem Arbeitgeber<br />
vor.<br />
c) Der Techniker Werner A. ist aufgrund<br />
einer Grippe zwei Tage arbeitsunfähig.<br />
Seine Frau informiert den Arbeitgeber<br />
am Nachmittag des ersten<br />
Tages über die Arbeitsunfähigkeit ihres<br />
Mannes.<br />
Prüfen Sie Ihr Wissen – Lösungen<br />
1. a, b, c<br />
2. a, b, c<br />
3. c<br />
4. a, c<br />
5. a<br />
Elke Zuchowski,<br />
Fachautorin und Trainerin<br />
working@office, 2/2007 ●<br />
3 | 2007 · ZKN MIT TEILUNGEN · 167