Gegen Alle - Zahnärztekammer Niedersachsen
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Abmahnung,<br />
Versetzung und Co.<br />
Eine Frage der Form<br />
Schlimm genug, wenn eine<br />
Mitarbeiterin oder ein Kollege<br />
abgemahnt werden muss – aber<br />
wie macht man das eigentlich<br />
richtig? Hier kommt es auf die<br />
Details an; ebenso bei Versetzungsschreiben,<br />
beim Umgang mit<br />
Urlaubsanträgen oder Krankmeldungen.<br />
Personal-Profi Elke<br />
Zuchowski über die formalen<br />
Anforderungen<br />
Abmahnung<br />
Zum wiederholten Male erscheint die<br />
Kollegin aus der Vertriebsabteilung zu<br />
spät zur Arbeit. Plausible Gründe für<br />
ihr Zuspätkommen hat sie nicht. Ihr<br />
Vorgesetzter bittet Sie als Offi ce Managerin,<br />
eine Abmahnung zu formulieren.<br />
Leichter gesagt als getan, denn bei<br />
einer arbeitsrechtlich korrekten Abmahnung<br />
ist Einiges zu beachten.<br />
Generell gilt, dass nur das Verhalten<br />
abgemahnt werden kann, das für den<br />
Arbeitnehmer auch steuerbar ist, auf<br />
das er also Einfl uss nehmen kann.<br />
Durch die Abmahnung soll sich der Arbeitnehmer<br />
sein Fehlverhalten bewusst<br />
machen und dieses abstellen.<br />
Klassische verhaltensbedingte Gründe<br />
für eine Abmahnung sind zum Beispiel<br />
ein wiederholtes Überziehen der Pausenzeiten,<br />
häufi ge Unpünktlichkeit, die<br />
Ankündigung einer Krankheit, unerlaubte<br />
private Telefongespräche oder<br />
die Beleidigung von Vorgesetzten und<br />
Kollegen.<br />
Die Abmahnung muss dabei drei<br />
wesentliche Funktionen erfüllen:<br />
1. Hinweisfunktion<br />
2. Warnfunktion<br />
3. Dokumentationsfunktion<br />
Nicht zu viel reinpacken<br />
Eine Abmahnung sollte auf jeden Fall<br />
schriftlich erfolgen, um so das Fehlverhalten<br />
des Mitarbeiters zu dokumentieren<br />
(Beweissicherung). In unserem<br />
oben genannten Fall muss die betroffene<br />
Kollegin in der Abmahnung eindeutig<br />
auf ihr Fehlverhalten, das heißt<br />
die häufi ge Unpünktlichkeit, hingewiesen<br />
werden (Hinweisfunktion). Be-<br />
Musterbrief für eine Abmahnung<br />
Frau Gabriele Muster<br />
Straße 1<br />
11111 Musterstadt 28. November 2006<br />
Abmahnung<br />
Sehr geehrte Frau Muster,<br />
am Montag, den 27.11.2006 sind Sie erst um 9.35 Uhr und am Dienstag,<br />
28.11.2006 erst um 9.07 Uhr an Ihrem Arbeitsplatz erschienen, obwohl die<br />
arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeit um 8.00 Uhr beginnt. Eine Entschuldigung<br />
für Ihr verspätetes Erscheinen konnten Sie weder in unserem Gespräch<br />
am 27.11.06 noch in unserem Gespräch am heutigen Tage nennen. Im Interesse<br />
eines ungestörten Betriebsablaufs sind wir auf die Pünktlichkeit aller Mitarbeiter<br />
angewiesen. Das von Ihnen gezeigte Verhalten müssen wir ausdrücklich<br />
beanstanden und weisen Sie darauf hin, dass Ihr Verhalten eine Verletzung der<br />
arbeitsvertraglichen Pfl ichten darstellt. Wir fordern Sie daher auf, Ihren<br />
Arbeitsplatz in Zukunft pünktlich um 8:00 Uhr aufzusuchen. Sollten Sie künftig<br />
wieder verspätet an Ihrem Arbeitsplatz erscheinen, müssen Sie mit der<br />
Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses rechnen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
ABC GmbH<br />
Geschäftsführung<br />
Unterschrift<br />
_________________________________________________<br />
Die vorstehende Abmahnung habe ich am ............. erhalten,<br />
gelesen und verstanden.<br />
_________________________________________________<br />
Ort, Datum, Unterschrift des Mitarbeiters<br />
FOTO: CFW-ARCHIV / PA<br />
schreiben Sie dazu in der Abmahnung<br />
detailliert das Fehlverhalten mit Datum,<br />
Uhrzeit, Ort, ggf. Beteiligten und<br />
Zeuge(n), sowie die Unterlagen, die das<br />
Fehlverhalten belegen (zum Beispiel<br />
Zeiterfassungsbelege, Krankenscheine).<br />
Für den Fall eines wiederholten<br />
Fehlverhaltens drohen Sie in der Abmahnung<br />
arbeitsrechtliche Konsequenzen<br />
an (Warnfunktion).<br />
Eine Abmahnung muss immer zeitnah<br />
nach dem Fehlverhalten ausgesprochen<br />
werden, also nicht erst Wochen<br />
oder Monate später. Vor Aushändigung<br />
der Abmahnung an den betroffenen<br />
Mitarbeiter wird diese zunächst<br />
3 | 2007 · ZKN MIT TEILUNGEN · 165