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Gegen Alle - Zahnärztekammer Niedersachsen

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Abmahnung,<br />

Versetzung und Co.<br />

Eine Frage der Form<br />

Schlimm genug, wenn eine<br />

Mitarbeiterin oder ein Kollege<br />

abgemahnt werden muss – aber<br />

wie macht man das eigentlich<br />

richtig? Hier kommt es auf die<br />

Details an; ebenso bei Versetzungsschreiben,<br />

beim Umgang mit<br />

Urlaubsanträgen oder Krankmeldungen.<br />

Personal-Profi Elke<br />

Zuchowski über die formalen<br />

Anforderungen<br />

Abmahnung<br />

Zum wiederholten Male erscheint die<br />

Kollegin aus der Vertriebsabteilung zu<br />

spät zur Arbeit. Plausible Gründe für<br />

ihr Zuspätkommen hat sie nicht. Ihr<br />

Vorgesetzter bittet Sie als Offi ce Managerin,<br />

eine Abmahnung zu formulieren.<br />

Leichter gesagt als getan, denn bei<br />

einer arbeitsrechtlich korrekten Abmahnung<br />

ist Einiges zu beachten.<br />

Generell gilt, dass nur das Verhalten<br />

abgemahnt werden kann, das für den<br />

Arbeitnehmer auch steuerbar ist, auf<br />

das er also Einfl uss nehmen kann.<br />

Durch die Abmahnung soll sich der Arbeitnehmer<br />

sein Fehlverhalten bewusst<br />

machen und dieses abstellen.<br />

Klassische verhaltensbedingte Gründe<br />

für eine Abmahnung sind zum Beispiel<br />

ein wiederholtes Überziehen der Pausenzeiten,<br />

häufi ge Unpünktlichkeit, die<br />

Ankündigung einer Krankheit, unerlaubte<br />

private Telefongespräche oder<br />

die Beleidigung von Vorgesetzten und<br />

Kollegen.<br />

Die Abmahnung muss dabei drei<br />

wesentliche Funktionen erfüllen:<br />

1. Hinweisfunktion<br />

2. Warnfunktion<br />

3. Dokumentationsfunktion<br />

Nicht zu viel reinpacken<br />

Eine Abmahnung sollte auf jeden Fall<br />

schriftlich erfolgen, um so das Fehlverhalten<br />

des Mitarbeiters zu dokumentieren<br />

(Beweissicherung). In unserem<br />

oben genannten Fall muss die betroffene<br />

Kollegin in der Abmahnung eindeutig<br />

auf ihr Fehlverhalten, das heißt<br />

die häufi ge Unpünktlichkeit, hingewiesen<br />

werden (Hinweisfunktion). Be-<br />

Musterbrief für eine Abmahnung<br />

Frau Gabriele Muster<br />

Straße 1<br />

11111 Musterstadt 28. November 2006<br />

Abmahnung<br />

Sehr geehrte Frau Muster,<br />

am Montag, den 27.11.2006 sind Sie erst um 9.35 Uhr und am Dienstag,<br />

28.11.2006 erst um 9.07 Uhr an Ihrem Arbeitsplatz erschienen, obwohl die<br />

arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeit um 8.00 Uhr beginnt. Eine Entschuldigung<br />

für Ihr verspätetes Erscheinen konnten Sie weder in unserem Gespräch<br />

am 27.11.06 noch in unserem Gespräch am heutigen Tage nennen. Im Interesse<br />

eines ungestörten Betriebsablaufs sind wir auf die Pünktlichkeit aller Mitarbeiter<br />

angewiesen. Das von Ihnen gezeigte Verhalten müssen wir ausdrücklich<br />

beanstanden und weisen Sie darauf hin, dass Ihr Verhalten eine Verletzung der<br />

arbeitsvertraglichen Pfl ichten darstellt. Wir fordern Sie daher auf, Ihren<br />

Arbeitsplatz in Zukunft pünktlich um 8:00 Uhr aufzusuchen. Sollten Sie künftig<br />

wieder verspätet an Ihrem Arbeitsplatz erscheinen, müssen Sie mit der<br />

Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses rechnen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

ABC GmbH<br />

Geschäftsführung<br />

Unterschrift<br />

_________________________________________________<br />

Die vorstehende Abmahnung habe ich am ............. erhalten,<br />

gelesen und verstanden.<br />

_________________________________________________<br />

Ort, Datum, Unterschrift des Mitarbeiters<br />

FOTO: CFW-ARCHIV / PA<br />

schreiben Sie dazu in der Abmahnung<br />

detailliert das Fehlverhalten mit Datum,<br />

Uhrzeit, Ort, ggf. Beteiligten und<br />

Zeuge(n), sowie die Unterlagen, die das<br />

Fehlverhalten belegen (zum Beispiel<br />

Zeiterfassungsbelege, Krankenscheine).<br />

Für den Fall eines wiederholten<br />

Fehlverhaltens drohen Sie in der Abmahnung<br />

arbeitsrechtliche Konsequenzen<br />

an (Warnfunktion).<br />

Eine Abmahnung muss immer zeitnah<br />

nach dem Fehlverhalten ausgesprochen<br />

werden, also nicht erst Wochen<br />

oder Monate später. Vor Aushändigung<br />

der Abmahnung an den betroffenen<br />

Mitarbeiter wird diese zunächst<br />

3 | 2007 · ZKN MIT TEILUNGEN · 165

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