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Gegen Alle - Zahnärztekammer Niedersachsen

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Lüneburg vom 20.7.2006 dar. Die frühere<br />

Art der Verteilung von »Überschüssen«<br />

im AVW ist nachvollziehbar<br />

vom Gericht für rechtswidrig erklärt<br />

worden. Dem gelte es durch Satzungsänderung<br />

der ASO zeitnah Rechnung<br />

zu tragen. Die Rentenbescheide ab<br />

2003 seien nach erfolgter und von der<br />

Aufsicht genehmigter Änderung neu<br />

zu erlassen. Wahner stellte klar, dass es<br />

dabei auf keinen Fall zu Rückzahlungen<br />

bereits gezahlter Renten kommen<br />

könne. – Vorgaben des Gerichtes sind<br />

zum einen die gesicherte Kapitaldeckung<br />

künftiger Rentenanpassungen<br />

wie zum anderen die angemessene Berücksichtigung<br />

der Kaufkraftentwicklung<br />

bei künftigen Rentenerhöhungen.<br />

Die Absenkung einmal gewährter Renten<br />

gelte es zu vermeiden. – Das bestehende<br />

Äquivalenzprinzip des AVW sei<br />

auch nach Aussage des Gerichtes ein<br />

geeignetes und bewährtes System. Der<br />

KV werde dabei künftig mehr Entscheidungsmöglichkeiten,<br />

aber auch mehr<br />

Verantwortung zukommen. Wahner<br />

appellierte an die Delegierten der KV,<br />

am 17. März eine selbstbestimmte,<br />

mehrheitsfähige Entscheidung zu treffen,<br />

bevor von anderer Seite kaum noch<br />

zu beeinflussende Ersatzvornahmen<br />

realisiert würden. Ziel müsse sein, verlässliche<br />

Renten zu schaffen bei gleichzeitiger<br />

sichergestellter verursachungsgerechter<br />

Verteilung der Gewinne<br />

auf alle Mitglieder. Auf die Publikumsfrage<br />

nach rechtsmittelfähigen<br />

Bescheiden der Anwartschaften, stellte<br />

Wahner klar, dass diese vom OVG ausdrücklich<br />

als nicht notwendig oder die<br />

Sicherheit verbessernd beurteilt wurden;<br />

stattdessen gebe es für die aktiven<br />

Mitglieder jährlich Informationsschreiben,<br />

die letztendlich von gleicher<br />

(eingeschränkter) Verbindlichkeit sein<br />

müssen, wie die früheren »Bescheide«<br />

(wie man leidvoll erfahren habe). Ren-<br />

Gespannte Aufmerksamkeit und großes<br />

Interesse an der Frage, wie es im AVW weitergehen<br />

soll. Die Experten legten ein schlüssiges<br />

Konzept vor und wichen keiner Frage aus<br />

tenempfänger bekämen auch künftig<br />

jährlich abgesicherte Bescheide.<br />

Änderungsbedarf und<br />

Zukunftsorientierung<br />

Im vierten Referat stellte der versicherungsmathematische<br />

Sachverständige<br />

des AVW, Diplom-Mathematiker Johannes<br />

Nattermann, an Beispielen die<br />

Konsequenzen der beschlossenen oder<br />

noch zu beschließenden Veränderungen<br />

dar. Besondere Punkte waren dabei<br />

die vorzusehenden Übergangslösungen<br />

und die rückwirkende Aufhebung<br />

des gesplitteten Rechnungszinses<br />

2005 – 2006; ebenso die Veränderungen<br />

durch sich weiter entwickelnde<br />

Lebenserwartungs-Wahrscheinlichkeiten<br />

und die (von der Aufsicht auferlegte)<br />

Einführung geschlechts- und familienstands-unabhängigerRechnungsgrundlagen.<br />

Letztere Maßnahmen werden<br />

sich für eine ganze Reihe von<br />

Mitgliedern in der Rentenerwartung<br />

deutlich negativ niederschlagen. In der<br />

Problematik der Umstellung auf »Unisex«<br />

rechne man mit einer Normen-<br />

kontrollklage. – Auch Nattermann<br />

machte deutlich, dass durch die notwendige<br />

Absenkung des Rechnungszinses<br />

den Mitgliedern kein Geld verloren<br />

gehe. <strong>Alle</strong> bisher im vier Prozent-<br />

System erworbenen Ansprüche blieben<br />

ohnehin in voller Höhe erhalten<br />

und würden auch weiterhin mit vier<br />

Prozent verzinst.<br />

Auch die Möglichkeit<br />

zur Kapitalisierung<br />

der bis<br />

zum 31.12.2004<br />

geleisteten Beiträge<br />

bliebe künftig<br />

erhalten. – Es<br />

ist vorgesehen,<br />

das Renteneintrittsalter<br />

formal<br />

wieder auf »Alter<br />

65« zu vereinheitlichen.<br />

Dies sei jedoch<br />

nur eine Rechengröße; die Möglichkeit,<br />

den Rentenbeginn vorzuziehen<br />

(ab 60) oder hinauszuschieben<br />

(67,9) bleibe auch künftig erhalten. Dabei<br />

werden ggf. geleistete Sonderzahlungen<br />

voll umfänglich berücksichtigt.<br />

Durch die Vereinheitlichung der Rechnungsgrundlagen<br />

werde es künftig<br />

wieder möglich sein, anhand von entsprechenden<br />

Tabellen, die wieder als<br />

Erläuterung der ASO beigefügt sein<br />

werden, die Höhe der zu erwartenden<br />

Rente selbst zu berechnen.<br />

An die Referate schloss sich eine regional<br />

unterschiedlich genutzte Frage-<br />

und Diskussionsrunde an. Wenngleich<br />

einige Auskunftssuchende aus verständlichen<br />

Gründen auch ihre Emotionen<br />

einbrachten, verliefen die Diskussionen<br />

weitestgehend sachlich und damit<br />

auch klärend; grundsätzliche Kontroversen<br />

oder <strong>Gegen</strong>vorstellungen<br />

blieben aus. Fiel es manchem Besucher,<br />

in unterschiedlicher Betroffenheit,<br />

wohl auch nicht leicht, die anstehenden<br />

Veränderungen spontan durchweg<br />

als positiv zu werten, wurde die<br />

Hinführung auf Transparenz, verbesserte<br />

Sicherheit und Realitätsbezug<br />

wohl doch als notwendig und konstruktiv<br />

verstanden.<br />

Dr. Michael Ebeling ●<br />

3 | 2007 · ZKN MIT TEILUNGEN · 171

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