Gegen Alle - Zahnärztekammer Niedersachsen
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Lüneburg vom 20.7.2006 dar. Die frühere<br />
Art der Verteilung von »Überschüssen«<br />
im AVW ist nachvollziehbar<br />
vom Gericht für rechtswidrig erklärt<br />
worden. Dem gelte es durch Satzungsänderung<br />
der ASO zeitnah Rechnung<br />
zu tragen. Die Rentenbescheide ab<br />
2003 seien nach erfolgter und von der<br />
Aufsicht genehmigter Änderung neu<br />
zu erlassen. Wahner stellte klar, dass es<br />
dabei auf keinen Fall zu Rückzahlungen<br />
bereits gezahlter Renten kommen<br />
könne. – Vorgaben des Gerichtes sind<br />
zum einen die gesicherte Kapitaldeckung<br />
künftiger Rentenanpassungen<br />
wie zum anderen die angemessene Berücksichtigung<br />
der Kaufkraftentwicklung<br />
bei künftigen Rentenerhöhungen.<br />
Die Absenkung einmal gewährter Renten<br />
gelte es zu vermeiden. – Das bestehende<br />
Äquivalenzprinzip des AVW sei<br />
auch nach Aussage des Gerichtes ein<br />
geeignetes und bewährtes System. Der<br />
KV werde dabei künftig mehr Entscheidungsmöglichkeiten,<br />
aber auch mehr<br />
Verantwortung zukommen. Wahner<br />
appellierte an die Delegierten der KV,<br />
am 17. März eine selbstbestimmte,<br />
mehrheitsfähige Entscheidung zu treffen,<br />
bevor von anderer Seite kaum noch<br />
zu beeinflussende Ersatzvornahmen<br />
realisiert würden. Ziel müsse sein, verlässliche<br />
Renten zu schaffen bei gleichzeitiger<br />
sichergestellter verursachungsgerechter<br />
Verteilung der Gewinne<br />
auf alle Mitglieder. Auf die Publikumsfrage<br />
nach rechtsmittelfähigen<br />
Bescheiden der Anwartschaften, stellte<br />
Wahner klar, dass diese vom OVG ausdrücklich<br />
als nicht notwendig oder die<br />
Sicherheit verbessernd beurteilt wurden;<br />
stattdessen gebe es für die aktiven<br />
Mitglieder jährlich Informationsschreiben,<br />
die letztendlich von gleicher<br />
(eingeschränkter) Verbindlichkeit sein<br />
müssen, wie die früheren »Bescheide«<br />
(wie man leidvoll erfahren habe). Ren-<br />
Gespannte Aufmerksamkeit und großes<br />
Interesse an der Frage, wie es im AVW weitergehen<br />
soll. Die Experten legten ein schlüssiges<br />
Konzept vor und wichen keiner Frage aus<br />
tenempfänger bekämen auch künftig<br />
jährlich abgesicherte Bescheide.<br />
Änderungsbedarf und<br />
Zukunftsorientierung<br />
Im vierten Referat stellte der versicherungsmathematische<br />
Sachverständige<br />
des AVW, Diplom-Mathematiker Johannes<br />
Nattermann, an Beispielen die<br />
Konsequenzen der beschlossenen oder<br />
noch zu beschließenden Veränderungen<br />
dar. Besondere Punkte waren dabei<br />
die vorzusehenden Übergangslösungen<br />
und die rückwirkende Aufhebung<br />
des gesplitteten Rechnungszinses<br />
2005 – 2006; ebenso die Veränderungen<br />
durch sich weiter entwickelnde<br />
Lebenserwartungs-Wahrscheinlichkeiten<br />
und die (von der Aufsicht auferlegte)<br />
Einführung geschlechts- und familienstands-unabhängigerRechnungsgrundlagen.<br />
Letztere Maßnahmen werden<br />
sich für eine ganze Reihe von<br />
Mitgliedern in der Rentenerwartung<br />
deutlich negativ niederschlagen. In der<br />
Problematik der Umstellung auf »Unisex«<br />
rechne man mit einer Normen-<br />
kontrollklage. – Auch Nattermann<br />
machte deutlich, dass durch die notwendige<br />
Absenkung des Rechnungszinses<br />
den Mitgliedern kein Geld verloren<br />
gehe. <strong>Alle</strong> bisher im vier Prozent-<br />
System erworbenen Ansprüche blieben<br />
ohnehin in voller Höhe erhalten<br />
und würden auch weiterhin mit vier<br />
Prozent verzinst.<br />
Auch die Möglichkeit<br />
zur Kapitalisierung<br />
der bis<br />
zum 31.12.2004<br />
geleisteten Beiträge<br />
bliebe künftig<br />
erhalten. – Es<br />
ist vorgesehen,<br />
das Renteneintrittsalter<br />
formal<br />
wieder auf »Alter<br />
65« zu vereinheitlichen.<br />
Dies sei jedoch<br />
nur eine Rechengröße; die Möglichkeit,<br />
den Rentenbeginn vorzuziehen<br />
(ab 60) oder hinauszuschieben<br />
(67,9) bleibe auch künftig erhalten. Dabei<br />
werden ggf. geleistete Sonderzahlungen<br />
voll umfänglich berücksichtigt.<br />
Durch die Vereinheitlichung der Rechnungsgrundlagen<br />
werde es künftig<br />
wieder möglich sein, anhand von entsprechenden<br />
Tabellen, die wieder als<br />
Erläuterung der ASO beigefügt sein<br />
werden, die Höhe der zu erwartenden<br />
Rente selbst zu berechnen.<br />
An die Referate schloss sich eine regional<br />
unterschiedlich genutzte Frage-<br />
und Diskussionsrunde an. Wenngleich<br />
einige Auskunftssuchende aus verständlichen<br />
Gründen auch ihre Emotionen<br />
einbrachten, verliefen die Diskussionen<br />
weitestgehend sachlich und damit<br />
auch klärend; grundsätzliche Kontroversen<br />
oder <strong>Gegen</strong>vorstellungen<br />
blieben aus. Fiel es manchem Besucher,<br />
in unterschiedlicher Betroffenheit,<br />
wohl auch nicht leicht, die anstehenden<br />
Veränderungen spontan durchweg<br />
als positiv zu werten, wurde die<br />
Hinführung auf Transparenz, verbesserte<br />
Sicherheit und Realitätsbezug<br />
wohl doch als notwendig und konstruktiv<br />
verstanden.<br />
Dr. Michael Ebeling ●<br />
3 | 2007 · ZKN MIT TEILUNGEN · 171