Zusatzmaterial zu AL 2007, 124 Menges - Ad Legendum
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22 <strong>Ad</strong> <strong>Legendum</strong> <strong>Zusatzmaterial</strong> <strong>zu</strong> <strong>AL</strong> <strong>2007</strong>, <strong>124</strong><br />
D. Ausblick<br />
Das Patiententestament ist bereits heute ein sehr häufig<br />
verwendetes Instrument, um das Selbstbestimmungsrecht<br />
auch für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit <strong>zu</strong><br />
wahren und einer Fremdbestimmung entgegen<strong>zu</strong>wirken.<br />
Dennoch ist an<strong>zu</strong>nehmen, dass aufgrund der aktuellen<br />
öffentlichen Diskussion dieses Themas und der<br />
bedrohlich wirkenden demographischen Entwicklung<br />
in Deutschland ein anhaltender zahlenmäßiger Anstieg<br />
in den nächsten Jahren <strong>zu</strong> verzeichnen sein wird. Deshalb<br />
ist es nun Aufgabe des Gesetzgebers, alsbald eine<br />
gesetzliche Regelung <strong>zu</strong> finden, die die aktuell bestehende<br />
Rechtsunsicherheit <strong>zu</strong> beseitigen vermag und den<br />
Einzelnen bei der Ausübung seines verfassungsrechtlich<br />
verbürgten Selbstbestimmungsrechts nicht beschränkt,<br />
sondern unterstützt.<br />
Der Entwurf der Arbeitsgruppe „Patientenautonomie<br />
Literaturverzeichnis<br />
am Lebensende“ weist in die richtige Richtung. Dem<br />
Bürger muss die Möglichkeit eingeräumt werden, für<br />
jedermann verbindlich Art und Maß der späteren medizinischen<br />
Versorgung fest<strong>zu</strong>legen. Dabei darf die Beachtlichkeit<br />
der Behandlungsanweisungen weder von<br />
dem Vorliegen eines bestimmten Krankheitsstadiums<br />
abhängig gemacht noch ihre Umset<strong>zu</strong>ng durch ein in der<br />
Regel wenig hilfreiches und nicht begründetes gerichtliches<br />
Genehmigungsverfahren verzögert werden. Es ist<br />
<strong>zu</strong>dem Aufklärung in der Öffentlichkeit über dieses sensible<br />
Thema geboten.<br />
Auf der anderen Seite ist einem sich mitunter entwickelndem<br />
öffentlichen Druck, vor allem auf ältere Menschen,<br />
in einer Patientenverfügung die medizinische<br />
Behandlung für die letzte Lebensphase beschränken <strong>zu</strong><br />
müssen, unbedingt entgegen <strong>zu</strong> wirken. Denn auch dies<br />
wäre, freilich auf einer anderen Ebene, nichts anderes als<br />
Fremdbestimmung.<br />
63. Deutscher Juristentag Beschlüsse des 63. Deutschen Juristentages <strong>zu</strong>r Patientenautonomie am Ende<br />
des Lebens, NJW 2001, Beilage <strong>zu</strong> Heft 3, S. 13 – 14<br />
Alberts, Hermann Sterbehilfe, Vormundschaftsgericht und Verfassung, NJW 1999, S. 835 – 836<br />
Alberts, Hermann Sterben mit Genehmigungsvorbehalt?, BtPrax 2003, S. 139 – 141<br />
Ankermann, Ernst Verlängerung sinnlos gewordenen Lebens?, <strong>zu</strong>r rechtlichen Situation von<br />
Koma-Patienten, MedR 1999, S. 387 – 392<br />
Arbeitsgruppe „Patientenautonomie<br />
am Lebensende“<br />
Bamberger, Heinz Georg<br />
/Roth, Herbert<br />
Baumann, Wolfgang / Hartmann,<br />
Christian<br />
Bericht Patientenautonomie am Lebensende – Ethische, rechtliche und medizinische<br />
Aspekte <strong>zu</strong>r Bewertung von Patientenverfügungen vom 10.06.2004,<br />
abrufbar unter http://www.bmj.bund.de/media/archive/695.pdf, zit.: Bericht<br />
AGP<br />
Kommentar <strong>zu</strong>m Bürgerlichen Gesetzbuch, Band 3, §§ 1297 – 2385, München,<br />
2003<br />
Die zivilrechtliche Absicherung der Patientenautonomie am Ende des Lebens<br />
aus der Sicht der notariellen Praxis, DNotZ 2000, S. 594 – 615<br />
Berger, Christian Privatrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten <strong>zu</strong>r Sicherung der Patientenautonomie<br />
am Ende des Lebens, JZ 2000, S. 797 – 805<br />
Bienwald, Werner Anmerkung <strong>zu</strong> OLG Karlsruhe FamRZ 2002, S. 488 – 492, FamRZ 2002, S.<br />
492 – 494<br />
Brox, Hans Erbrecht, 20. Auflage, Köln, Berlin, Bonn, München, 2003