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Zusatzmaterial zu AL 2007, 124 Menges - Ad Legendum

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22 <strong>Ad</strong> <strong>Legendum</strong> <strong>Zusatzmaterial</strong> <strong>zu</strong> <strong>AL</strong> <strong>2007</strong>, <strong>124</strong><br />

D. Ausblick<br />

Das Patiententestament ist bereits heute ein sehr häufig<br />

verwendetes Instrument, um das Selbstbestimmungsrecht<br />

auch für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit <strong>zu</strong><br />

wahren und einer Fremdbestimmung entgegen<strong>zu</strong>wirken.<br />

Dennoch ist an<strong>zu</strong>nehmen, dass aufgrund der aktuellen<br />

öffentlichen Diskussion dieses Themas und der<br />

bedrohlich wirkenden demographischen Entwicklung<br />

in Deutschland ein anhaltender zahlenmäßiger Anstieg<br />

in den nächsten Jahren <strong>zu</strong> verzeichnen sein wird. Deshalb<br />

ist es nun Aufgabe des Gesetzgebers, alsbald eine<br />

gesetzliche Regelung <strong>zu</strong> finden, die die aktuell bestehende<br />

Rechtsunsicherheit <strong>zu</strong> beseitigen vermag und den<br />

Einzelnen bei der Ausübung seines verfassungsrechtlich<br />

verbürgten Selbstbestimmungsrechts nicht beschränkt,<br />

sondern unterstützt.<br />

Der Entwurf der Arbeitsgruppe „Patientenautonomie<br />

Literaturverzeichnis<br />

am Lebensende“ weist in die richtige Richtung. Dem<br />

Bürger muss die Möglichkeit eingeräumt werden, für<br />

jedermann verbindlich Art und Maß der späteren medizinischen<br />

Versorgung fest<strong>zu</strong>legen. Dabei darf die Beachtlichkeit<br />

der Behandlungsanweisungen weder von<br />

dem Vorliegen eines bestimmten Krankheitsstadiums<br />

abhängig gemacht noch ihre Umset<strong>zu</strong>ng durch ein in der<br />

Regel wenig hilfreiches und nicht begründetes gerichtliches<br />

Genehmigungsverfahren verzögert werden. Es ist<br />

<strong>zu</strong>dem Aufklärung in der Öffentlichkeit über dieses sensible<br />

Thema geboten.<br />

Auf der anderen Seite ist einem sich mitunter entwickelndem<br />

öffentlichen Druck, vor allem auf ältere Menschen,<br />

in einer Patientenverfügung die medizinische<br />

Behandlung für die letzte Lebensphase beschränken <strong>zu</strong><br />

müssen, unbedingt entgegen <strong>zu</strong> wirken. Denn auch dies<br />

wäre, freilich auf einer anderen Ebene, nichts anderes als<br />

Fremdbestimmung.<br />

63. Deutscher Juristentag Beschlüsse des 63. Deutschen Juristentages <strong>zu</strong>r Patientenautonomie am Ende<br />

des Lebens, NJW 2001, Beilage <strong>zu</strong> Heft 3, S. 13 – 14<br />

Alberts, Hermann Sterbehilfe, Vormundschaftsgericht und Verfassung, NJW 1999, S. 835 – 836<br />

Alberts, Hermann Sterben mit Genehmigungsvorbehalt?, BtPrax 2003, S. 139 – 141<br />

Ankermann, Ernst Verlängerung sinnlos gewordenen Lebens?, <strong>zu</strong>r rechtlichen Situation von<br />

Koma-Patienten, MedR 1999, S. 387 – 392<br />

Arbeitsgruppe „Patientenautonomie<br />

am Lebensende“<br />

Bamberger, Heinz Georg<br />

/Roth, Herbert<br />

Baumann, Wolfgang / Hartmann,<br />

Christian<br />

Bericht Patientenautonomie am Lebensende – Ethische, rechtliche und medizinische<br />

Aspekte <strong>zu</strong>r Bewertung von Patientenverfügungen vom 10.06.2004,<br />

abrufbar unter http://www.bmj.bund.de/media/archive/695.pdf, zit.: Bericht<br />

AGP<br />

Kommentar <strong>zu</strong>m Bürgerlichen Gesetzbuch, Band 3, §§ 1297 – 2385, München,<br />

2003<br />

Die zivilrechtliche Absicherung der Patientenautonomie am Ende des Lebens<br />

aus der Sicht der notariellen Praxis, DNotZ 2000, S. 594 – 615<br />

Berger, Christian Privatrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten <strong>zu</strong>r Sicherung der Patientenautonomie<br />

am Ende des Lebens, JZ 2000, S. 797 – 805<br />

Bienwald, Werner Anmerkung <strong>zu</strong> OLG Karlsruhe FamRZ 2002, S. 488 – 492, FamRZ 2002, S.<br />

492 – 494<br />

Brox, Hans Erbrecht, 20. Auflage, Köln, Berlin, Bonn, München, 2003

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