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Schulprogramme – Geschichte und Bedeutung 177<br />

Bereicherung <strong>des</strong> Wissensbestan<strong>des</strong> begründet, sondern auf das gesellschaftliche<br />

Prestige bezogen.<br />

Im Kontext dieses Ausdifferenzierungsprozesses entbrannte um die wissenschaftlichen<br />

Abhandlungen eine Diskussion, in der es, wie Ullrich schrieb, „kaum<br />

einen Ton [gegeben habe], der in dem langen, nur selten durch Pausen unterbrochenen<br />

Konzert nicht angeschla gen worden wäre“. 41 Schon 1881 hatte Bernhard<br />

Schwalbe bildhaft formuliert, dass „die einen den Programmen großes Lob<br />

spendeten, sie als Plänkler der Wissenschaft, als Schmuck, als Wahrzeichen <strong>für</strong><br />

den wissenschaftlichen Charakter der Anstalten bezeichnen“, während „andere<br />

sie nur als gelehrte Makulatur, als gelehrte Notdurften gelten [lassen].“ 42<br />

Bereits 1848 hatte ein Provinzialschulkollegium den Antrag gestellt, die<br />

Abhandlungen wegfallen zu lassen. Am 29.06.1848 lehnte das preußische Kultusministerium<br />

diesen mit Rücksicht auf „den nachteiligen Einfl uß auf den<br />

wissenschaft lichen Sinn der Gymnasiallehrer“ 43 ab. Knapp zwanzig Jahre später<br />

jedoch ging es auf die Kritiker ein. In einem Erlass vom 15.05.1866 gab das<br />

preußische Kultusministerium die Absicht bekannt, prüfen zu wollen, welche<br />

Maßnahmen man treffen könne, damit „der wesentliche Nutzen der Sache<br />

bleibt und die jetzigen Übelstände wenigstens vermindert werden“. 44 Der Vorschlag<br />

lautete, die Jahresberichte wie bisher zu erstellen, die Abhandlungen<br />

jedoch nur noch in größeren Mehrjahresabständen.<br />

Nachdem das Ministerium diesen Vorschlag bereits ein Jahr zuvor auf der<br />

Direktorenkonferenz der preußischen Gymnasien in Königsberg geäußert<br />

hatte, dort jedoch auf Bedenken gestoßen war, 45 wies es nun mit dem Erlass<br />

das Königliche Provinzialschulkollegium an, sich bis Jahresende „gutachterlich<br />

über die Angelegenheit auszusprechen“, wobei es ihm anheim gestellt<br />

wurde, „vorher die Äußerung einzelner Directoren oder Lehrercollegien zu<br />

erfordern“. 46<br />

41 Ullrich: Programmwesen (wie Anm. 21), S. 81. – S. auch: Schubring: Bibliographie (wie Anm.<br />

29), S. VIII f.<br />

42 Bernhard Schwalbe: Die Programmfrage. In: Centralorgan <strong>für</strong> die Interessen <strong>des</strong> Realschulwesens.<br />

Berlin. Jg. 2/3 (1881), S. 117–144, hier S. 119. – Schwalbe selbst suchte in seinem Beitrag<br />

zu zeigen, „daß in der That die ganze Einrichtung von hohem Werte ist und unseren Schulen ein<br />

nicht unbedeutender Nachteil durch Beseitigung oder Einschränkung derselben zugefügt werden<br />

würde“ (S. 119).<br />

43 Der Erlass vom 29.06.1848 wurde nicht veröffentlicht; der Hinweis und die zitierte Passage<br />

fi nden sich bei: Ullrich: Programmwesen (wie Anm. 21), S. 144.<br />

44 Erlass vom 15.05.1866, veröffentlicht in: Zentralblatt, Jg. 8 (1866), S. 340 f.<br />

45 S. zur Behandlung <strong>des</strong> Themas Schulprogramme auf der IV. Direktorenkonferenz von Preußen,<br />

die vom 7. bis 9. Juni 1865 in Königsberg stattfand: Killmann, Max (Hrsg.): Die Direktoren-<br />

Versammlungen <strong>des</strong> Königreichs Preußen von 1860 bis 1889. Die Meinungsäußerungen, Wünsche,<br />

Anträge und Beschlüsse der Mehrheiten nebst einzelnen Berichten und Verhandlungen in Auszügen<br />

oder wörtlicher Wiedergabe. Berlin: 1890.<br />

46 Erlass vom 15.05.1866, veröffentlicht in: Zentralblatt, Jg. 8 (1866), S. 340 f.

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